Erläuterungen zu den Geschäften
25.08.2026 PolitikAusserordentliche Gemeindeversammlung vom Freitag, 18. September 2026, 20 Uhr, Kirche Saanen, Türöffnung 19.30 Uhr.
1. Änderung Zonenplan Nr. 3, Saanen und Baureglement Zone für öffentliche Nutzung (ZöN) A44, Altersheim ...
Ausserordentliche Gemeindeversammlung vom Freitag, 18. September 2026, 20 Uhr, Kirche Saanen, Türöffnung 19.30 Uhr.
1. Änderung Zonenplan Nr. 3, Saanen und Baureglement Zone für öffentliche Nutzung (ZöN) A44, Altersheim Rübeldorf, GBB 2646
Zustimmung zur Änderung Zonenplan Nr. 3 und Baureglement
Das Gebäude des ehemaligen Altersund Pflegeheims befindet sich auf der Parzelle Nr. 2646 im Eigentum der Gemeinde Saanen im Rübeldorf, südlich von Saanen. Das Altersheim wurde bis ins Jahr 2014 betrieben und anschliessend geschlossen. Das Gebäude wird nun gestützt auf eine befristete Bewilligung bis längstens am 31. März 2029 durch den Verein «WG-Mischer» als bezahlbaren Wohnraum für Auszubildende im Saanenland genutzt.
Die Parzelle Nr. 2646 ist heute der Zone für öffentliche Nutzungen ZöN A44 «Altersheim Rübeldorf» zugewiesen. Die Gemeinde Saanen möchte mit der vorliegenden Zonenplanänderung auf dem Grundstück künftig eine Vielfalt an Nutzungen ermöglichen. Unter anderem gilt es auch die Möglichkeit der Vermietung an die «WG-Mischer» über das Jahr 2029 hinaus zu sichern. Dazu wird die Parzelle Nr. 2646 neu der Wohn- und Gewerbezone WG zugewiesen. Mit der Zonenplanänderung wird die ZöN A44 aufgehoben. Entsprechend müssen auch die Bestimmungen zur ZöN A44 in Art. 19, Abs. 2, Anhang 5 des Baureglements, aufgehoben werden. Dies erfolgt mittels Änderung des Baureglements.
Die Zonenplanänderung und Änderung des Baureglements erfolgen im ordentlichen Planerlassverfahren mit Mitwirkung, Vorprüfung, öffentlicher Auflage und Beschlussfassung durch die Gemeindeversammlung. Die öffentliche Mitwirkung fand vom 12. April bis 13. Mai 2022 statt. Während der Mitwirkungsfrist gingen keine Eingaben ein. Anschliessend wurden die Planungsunterlagen durch das Amt für Gemeinden und Raumordnung (AGR) vorgeprüft. Bis Anfang 2026 war das Verfahren sistiert, um eine allfällige Abstimmung mit der neuen Gefahrenkarte zu ermöglichen.
Die öffentliche Auflage erfolgte vom 24. März 2026 bis 24. April 2026. Während der Auflagefrist wurde eine Einsprache eingereicht. Im Rahmen der Einspracheverhandlung wurde die Einsprache zurückgezogen.
Antrag: Der Gemeinderat beantragt der Gemeindeversammlung die Zustimmung zur Änderung Zonenplan Nr. 3 und Baureglement Zone für öffentliche Nutzung (ZöN) A44, Altersheim Rübeldorf, GBB 2646.
2. Abwasserleitungen Saanematte/ Regenbecken Gstaad: Krediterhöhung
Bewilligung Erhöhung Investitionskredit von CHF 890’000.– um CHF 13,11 Mio. auf CHF 14 Mio.
Gemäss der generellen Entwässerungsplanung (GEP) weist die Kanalisations-Hauptleitung, welche das Abwasser von Gsteig her führt, eine zu geringe Kapazität auf. Diese Leitung unterquert das Sportzentrumsareal und das heutige Festivalzelt. Auf diesem Areal sind die Gstaad Concert Hall, eine Sport- und Eventhalle und eine unterirdische Autoeinstellhalle in Planung. Zudem weist gemäss GEP ein bestehender Regenüberlauf im betroffenen Gebiet sehr schlechte Entlastungswerte auf. Die GEP-Massnahmen sehen als Lösung den Bau eines Regenbeckens und eine Kapazitätsvergrösserung der Zuleitung zum Regenbecken vor. Weiter ist am Louwibach ein Hochwasserschutzprojekt in Planung. Dieses beinhaltet eine Sohlenabsenkung. Um diese zu ermöglichen, muss die Bachquerung des Kanalisationsstranges von Gsteig um- und tiefergelegt werden.
Die drei obengenannten Problemstellungen in Bezug auf die Kanalisation betreffen den gleichen Perimeter und weisen viele Schnittstellen auf. Die erforderlichen GEP-Massnahmen – der Neubau des Regenbeckens, inkl. Zuleitungen und Leitungsvergrösserungen – müssen in jedem Fall umgesetzt werden, unabhängig davon, ob die oben genannten Drittprojekte realisiert werden oder nicht.
Zielsetzung
Mit dem vorliegenden Projekt sollen folgende Ziele erreicht werden:
– ausreichende Abflusskapazitäten im Kanalisationsnetz schaffen
– Beeinträchtigung der Gewässer durch Mischwasserentlastungen reduzieren
– Umsetzung Hochwasserschutzprojekt ermöglichen
– Bau der Gstaad Concert Hall, einer Sport- und Eventhalle inkl. unterirdischer Parkierung gewährleisten
– Kieseintrag von den Gewässern ins Kanalisationsnetz reduzieren
Kostenvoranschlag +/–10%: siehe Tabelle 1.
Planungskredit: Der Gemeinderat hat im Vorfeld einen Planungskredit in der Höhe von CHF 890’000.00 bewilligt. Dieser Kredit ist im Kostenvoranschlag berücksichtigt.
Kostenbeteiligung Dritte: Projektverursacher sind hauptsächlich GEP-Massnahmen und der Hochwasserschutz Louwibach. Dennoch müssen aufgrund des unterirdischen Parkhauses der Gstaad Concert Hall und der Sport- und Eventhalle die bestehenden Regen- und Schmutzabwasserleitungen im Bereich Sportzentrumsparkplatz angepasst werden. Aus diesem Grund werden sich die Stiftung Gstaad Concert Hall und die Sportzentrum Gstaad AG an diesen Kanalisationsanpassungen beteiligen (Verursacherprinzip). Die Kostenbeteiligungen seitens Kanton Bern (Hochwasserschutz und Abwasserfonds) sind in Abklärung.
Folgekosten: Die Anlagedauer für diese Investition beträgt 50 Jahre (Regenbecken) bzw. 80 Jahre (Leitungen), womit jährliche Abschreibungen von insgesamt CHF 207’250.– entstehen werden.
Diese Investition wird die Einlage in die Spezialfinanzierung Werterhalt erhöhen, was entsprechend die Erfolgsrechnung der Abwasserentsorgung belasten wird. Die Erfolgsrechnung ist bereits heute defizitär, weshalb damit gerechnet werden muss, dass in naher Zukunft über eine Erhöhung der Abwassergebühren diskutiert werden muss.
Übersichtsplan Massnahmen: siehe Tabelle 2.
– Massnahme 1: Neubau Regenbecken inkl. Entlastungsleitung ins Gewässer und Schmutzabwasserableitung sowie Zuleitungen zum Regenbecken inkl. Leitungsvergrösserung
– Massnahme 2: Umlegung und Vergrösserung der Hauptkanalisation von Gsteig in Koordination mit dem Sportzentrumsareal und Neuanschluss der Beherbergungshäuser
– Massnahme 3: Anpassung Regenund Schmutzabwasserleitungen im Bereich Sportzentrumsparkplatz inkl. Anschluss Concert Hall
– Massnahme 4: Aufhebung Regenüberlauf RU S71 und Leitungsvergrösserung
Antrag: Der Gemeinderat beantragt den Stimmberechtigten die Zustimmung zur Krediterhöhung von CHF 890’000.– um CHF 13’110’000.– auf total CHF 14’000’000.– für die Abwasserleitungen Saanematte/Regenbecken Gstaad.
3. Chinderhuus Ebnit, Neubauprojekt: Investitionsbeitrag an die Planungskosten
Bewilligung Investitionsbeitrag an die Planungskosten von CHF 1,1 Mio.
Das Chinderhuus Ebnit beabsichtigt den Neubau der Einrichtung auf der bisherigen Parzelle. Der Verein Chinderhuus Ebnit ist Baurechtsnehmer des Grundstücks GBB-Nr. 6301 (1’053.14m2). Die Institution führt an diesem Standort seit jeher sowohl eine Kindertagesstätte (Kita) wie auch einen Heimbereich (Notfallplatzierungen, Kriseninterventionen und schulisches Angebot im Rahmen einer besonderen Volksschule). In den letzten Jahren kamen kontinuierlich weitere Leistungsangebote wie die ambulante Familienhilfe oder verschiedene Beratungs- und Unterstützungsangebote (u.a. der Familiensupport Saanenland) dazu. Diese machen die Institution heute zum einzigen Kompetenzzentrum für Familien und Kinder im ganzen Verwaltungskreis Obersimmental-Saanen.
Als eines der strategischen Legislaturziele 2025–2028 im Ressort Soziales wurde festgelegt, dass der Ausbau der Dienstleistungen in der ausserfamiliären Kinderbetreuung insbesondere die Sicherstellung von genügend Kita-Plätzen und der Baubeginn im Chinderhuus Ebnit entsprechende Priorität geniesst. Der Verein Chinderhuus Ebnit ist seit Jahrzenten ein wichtiges Kompetenzzentrum für Familien und Kinder im Saanenland und mit diesen Massnahmen soll das bewährte Angebot entsprechend ausgebaut und gestärkt werden.
Die Kita bietet zertifizierte, professionelle Betreuung und dies seit rund 40 Jahren. Mit Notfallplätzen und Schule für Kinder in belastenden Situationen ist die Institution zudem schweizweit ein wichtiger Partner im Kindesschutz. Die bestehende Immobilie wurde fachmännisch begutachtet. Dabei zeigte sich, dass das über 100-jährige Gebäude die heutigen Standards nicht mehr erfüllt. Damit die gesetzlichen Bestimmungen des Bundesamts für Justiz (BJ), des Kantonalen Jugendamtes (KJA) sowie der Bildungs- und Kulturdirektion des Kantons Bern (BKD) umgesetzt werden können, ist nur ein Neubau möglich.
Aufgrund des immer wachsenden Bedürfnisses nach Vereinbarkeit von Familie und Beruf ist die Nachfrage nach Kita-Plätzen in Saanen nach wie vor hoch. Dieser Bedarf an zusätzlichen Kita-Plätzen wurde zudem in verschiedenen Projekten wie «Zukunft Saanen» und der «Standortentwicklungsstrategie Saanenland» nachgewiesen und aufgezeigt. Im Bauprojekt Chinderhuus Ebnit sollen am Standort Gstaad deshalb rund 30 Plätze (bisher 16) entstehen. Das Chinderhuus Ebnit betreibt am Standort Saanen eine «Aussenfiliale» mit zehn Plätzen. Mit den heute bestehenden Plätzen werden rund 65 Kinder (ab dem sechten Altersmonat bis zum Kindergarteneintritt) betreut.
Der Verein Chinderhuus Ebnit hat das offizielle Gesuch für einen Investitionsbeitrag an die Planungskosten in der Höhe von CHF 1’100’000.00 am 28. April 2026 eingereicht (Vorprojekt, Bauprojekt Detailstudien und Baubewilligungsverfahren). Aktuell wird von Projektkosten für das gesamte Neubauprojekt von rund CHF 16’100’000.– ausgegangen.
Dieser für das Chinderhuus Ebnit notwendige Investitionsbeitrag soll Teil des dann noch weiterführenden Baukredits von voraussichtlich CHF 10’600’000.– (aufgeteilt in einen Afonds-perdu-Beitrag und in ein verzinsliches und rückzahlbares Darlehen) der Einwohnergemeinde Saanen sein. Der Verein Chinderhuus Ebnit wird für die übriggebliebenen Projektkosten von voraussichtlich CHF 5’500’000.– selber aufkommen (Bundesbeiträge, Eigenfinanzierung, Spenden).
Der Investitionsbeitrag an die Planungskosten wird erst zusammen mit dem Investitionsbeitrag an die Baukosten abzuschreiben sein. Gemäss HRM2-Vorschriften beginnen die Abschreibungen ab dem Jahr, in welchem der Betrieb aufgenommen wird. Die Anlagedauer wird dann 33 Jahre dauern.
Antrag: Der Gemeinderat beantragt den Stimmberechtigten die Zustimmung zum Investitionsbeitrag von CHF 1’100’000.– an die Planungskosten für das Neubauprojekt des Chinderhuus.
4. Bergbahnen Destination Gstaad AG: Bewilligung von jährlichen Beiträgen 2027- 2032
Bewilligung von jährlichen Beiträgen von CHF 3,8 Mio. für die Jahre 2027– 2032
An der Gemeindeversammlung vom 10. Juni 2022 bewilligten die Stimmberechtigten die für die Jahre 2023–2026 gültige Leistungsvereinbarung und somit einen jährlichen Gemeindebeitrag an die Bergbahnen Destination Gstaad AG (BDG) von CHF 3’800’000.–. Aufgrund des Ablaufs dieser Leistungsvereinbarung per Ende 2026 wurde eine Arbeitsgruppe, bestehend aus Vertretern der Gemeinde und der BDG, eingesetzt. Diese hatte den Auftrag abzuklären, ob und falls ja in welchem Umfang eine neue Leistungsvereinbarung ab dem Jahr 2027 notwendig ist. Vertreter von Gstaad Saanenland Tourismus, Hotelierverein und Gewerbeverein wurden in diesen Prozess einbezogen und die Firma Grischconsulta Beratungen AG stand mit ihrem Fachwissen beratend zur Seite.
Die BDG trat im Frühling 2025 dem Tarifverbund Magic Pass bei. Dieser Entscheid erwies sich bereits im ersten Jahr als Erfolg, konnten doch gegenüber den bisherigen Erträgen aus dem Top-4-Tarifverbund bedeutend höhere Erträge erwirtschaftet werden. Diese Erträge erlaubten es denn auch, erstmals die für die Realisierung des Grossprojektes im Gebiet Horneggli/Hornberg (Ersatz Hornegglibahn inkl. Parkhaus, Speichersee Hornberg und Ersatz Hornbergbahn) dringend benötigten Eigenmittel beiseitezulegen.
Die ab dem Jahr 2027 gültige Leistungsvereinbarung stützt sich grossmehrheitlich auf die Bestimmungen der vergangenen vier Jahre. So soll u.a. weiterhin der Sommerbetrieb mittels eines Betriebsbeitrages sichergestellt werden. Die Betriebszeiten wurden dabei auf Begehren von GST, Hotelierund Gewerbeverein ausgeweitet, womit das touristische Angebot im Sommer während der Vor- und Nachsaison vergrössert werden kann. Zudem sollen Kinder im Alter von sechs bis 15 Jahren mit Wohnsitz in der Gemeinde Saanen auch weiterhin unentgeltlich eine Jahreskarte für die Sommer- und Winterangebote der BDG erhalten. Zudem soll die BDG wie bisher Beiträge an die Abschreibungen erhalten, mit denen Ersatzinvestitionen von Beschneiungsanlagen, Fahrzeugen oder Infrastrukturanlagen mitfinanziert werden können. Die Leistungsvereinbarung soll neu für eine Dauer von sechs Jahren abgeschlossen werden. Diese um zwei Jahre längere Laufzeit erlaubt der BDG eine grössere finanzielle Planungssicherheit. Die vorgenannten Leistungen sollen mit einem jährlichen, gegenüber bisher unveränderten Beitrag der Gemeinde von CHF 3’800’000.– entschädigt werden.
Die Arbeitsgruppe konnte dem Gemeinderat darlegen, dass der Gemeindebeitrag trotz des finanziellen Erfolges aus dem Beitritt in den Magic-Pass-Tarifverbund auch weiterhin in der bisherigen Höhe benötigt wird. Nur so ist es der BDG möglich, ihren Anteil von 40 Prozent der anstehenden Kosten für das vorgenannte Grossprojekt im Gebiet Horneggli/Hornberg finanzieren zu können. Für die Gemeinde bedeutet die Fortführung der Gemeindebeiträge eine Belastung der Erfolgsrechnung in gleicher Höhe wie in den Jahren 2023– 2026.
Antrag: Der Gemeinderat beantragt den Stimmberechtigten wie folgt: Bewilligung von jährlichen Gemeindebeiträgen wie folgt: Dauer: 1. Januar 2027–31.Dezember 2032 jährlicher Beitrag: CHF 3’800’000.– Leistungsumfang: Sommerbetrieb, Jahresfreikarten für Kinder der Gemeinde zwischen sechs- und 15-jährig sowie Beitrag an die Abschreibungen
5. Bergbahnen Destination Gstaad AG: Nachkredit Investitionsbeitrag
Bewilligung eines Nachkredits von 40 Prozent, max. CHF 12’000’000.–, an Neu-/Ersatzbauten im Gebiet Horneggli/Hornberg
An der Gemeindeversammlung vom 10. Juni 2022 bewilligten die Stimmberechtigten einen Investitionsbeitrag von 40 Prozent, maximal CHF 36’000’000.–, an die Kosten des Grossprojektes der Bergbahnen Destination Gstaad AG (BDG) im Gebiet Horneggli/ Hornberg (Ersatz Hornegglibahn inkl. Parkhaus, Speichersee Hornberg und Ersatz Hornbergbahn). Basis waren damals Gesamtkosten von CHF 90’000’000.–.
Aufgrund verschiedener, nicht beeinflussbarer Faktoren wie z.B. Teuerungsanstieg, gestiegene Stahlpreise, Verfahrens- sowie Umweltauflagen und neue Verordnungen seitens Kanton oder Fusionierung von Bergbahnherstellern (mit faktischer Monopolstellung der neuen Gesellschaft) sind diese Gesamtkosten mittlerweile auf CHF 120’000’000.– gestiegen.
Diese Projekte betreffen das wichtigste Tätigkeitsgebiet der BDG. Ohne die dringend notwendigen Ersatzinvestitionen ist die Zukunft der BDG stark gefährdet. Die Hornegglibahn hat die Lebensdauer bereits überschritten. Ersatzteile sind (falls überhaupt) nur sehr schwer und mit hohen Kostenfolgen (Einzel- und Spezialanfertigungen) erhältlich. Der Ausbau der Speicherseeanlagen im Hornberg ist ebenso notwendig, damit die Skipisten innert nützlicher Frist eingeschneit werden können. Gemäss Studie «Kompass Schnee» wäre somit eine Skigebietseröffnung bis ins Jahr 2050 vor Weihnachten möglich.
Sobald die Baubewilligung für diese Projekte vorliegt, muss zeitverzugslos mit den Arbeiten begonnen werden können. Solange die Gesamtfinanzierung jedoch nicht sichergestellt ist, wird dies nicht möglich sein.
Die Arbeitsgruppe, welche sich bereits um die Verlängerung der Leistungsvereinbarung gekümmert hat, hat sich auch dieser Problematik angenommen und den nachfolgenden Finanzierungsvorschlag erarbeitet: siehe Tabelle 3.
Dies bedingt auf der Kostenbasis von neu CHF 120’000’000.– die Bewilligung eines Nachkredites von 40 Prozent, max. CHF 12’000’000.– von bisher max. CHF 36’000’000.– auf neu max. CHF 48’000’000.–. Damit mit dem Bau der neuen Hornegglibahn und dem Speichersee begonnen werden kann, sobald die Bewilligung dafür vorliegt, ist die Gesamtfinanzierung vorerst mit einem Betrag von mindestens CHF 100’000’000.– sicherzustellen. Der Ersatz der Hornbergbahn darf erst erfolgen, wenn auch die dafür erforderlichen Mittel sichergestellt sind, wobei sich die Gemeinde Saanen daran nicht mehr beteiligen wird.
Für das Erreichen des Anteil Dritter von CHF 24’000’000.– wird eine Aktienkapitalerhöhung notwendig. Die bestehenden Aktionäre beabsichtigen, an der Erhöhung zu partizipieren, wollen aber ihre bisherigen Beteiligungen an der BDG anteilmässig nicht erhöhen, weshalb sich auch die Gemeinde Saanen an dieser Erhöhung beteiligen sollte. Eine solche Aktienkapitalerhöhung kann über das auf dem Sperrkonto vorhandene Guthaben finanziert werden. Im Zeitpunkt der Liberierung dieser Aktien müsste die Gemeinde diese vollständig wertberichtigen.
Seit dem Jahr 2023 sowie bis und mit dem Jahr 2032 überweist die Gemeinde Saanen jährlich einen Betrag von CHF 3’600’000.– auf ein Sperrkonto bei der Saanen Bank. Aktuell sind CHF 14’400’000.– auf diesem Konto deponiert. Die zusätzlich notwendigen CHF 12’000’000.– sollen ab dem Jahr 2027 bis ins Jahr 2032 ebenfalls in jährlichen Beträgen von CHF 2’000’000.– auf dieses Sperrkonto einbezahlt werden, womit sich diese jährlichen Teilbeträge auf neu CHF 5’600’000.– erhöhen würden.
Zusammen mit den Gemeindebeiträgen aus der Leistungsvereinbarung würde die Gemeinde Saanen somit jährlich einen Betrag von CHF 9’400’000.– an die BDG bezahlen. Dies wird die Liquidität der Gemeinde Saanen erheblich belasten. Es ist nicht auszuschliessen, dass ein Teil davon nur mit der Aufnahme von neuem Fremdkapital finanziert werden kann.
Dank der vorhandenen Spezialfinanzierung für die Vorfinanzierung für Tourismusanlagen mit einem aktuellen Saldo von CHF 20’000’000.– wird die Erfolgsrechnung der Gemeinde Saanen bis und mit dem Jahr 2032 nicht mit Abschreibungen aus diesen Investitionsbeiträgen belastet werden (inkl. der vollständigen Wertberichtigung des zu zeichnenden Aktienkapitals). Im Jahr 2033 wird noch ein Teil der Abschreibungen aus der Spezialfinanzierung gedeckt werden können, danach wird die Erfolgsrechnung bis und mit dem Jahr 2042 mit jährlichen Abschreibungen von ca. CHF 2’900’000.– belastet.
Antrag: Der Gemeinderat beantragt den Stimmberechtigten wie folgt:
Bewilligung eines Nachkredites von 40 Prozent, maximal CHF 12’000’000.–, von bisher 40 Prozent, maximal CHF 36’000’000.–, auf neu 40 Prozent, maximal CHF 48’000’000.– als Investitionsbeitrag an die Kosten der Neu-/Ersatzbauten im Gebiet Horneggli/Hornberg unter den nachfolgenden Bedingungen:
– Die Finanzierung der Kosten dieser Projekte ist vorerst mit einem Betrag von mindestens CHF 100’000’000.– verbindlich nachzuweisen. Dieser Betrag ist für den Bau der neuen Hornegglibahn (inkl. Parkhaus) sowie des Speichersees im Hornberg zu verwenden. Die Finanzierung der restlichen Kosten hat ohne Beteiligung der Gemeinde Saanen zu erfolgen.
– Der zusätzliche Investitionsbeitrag von maximal CHF 12’000’000.– ist in den Jahren 2027 – 2032 in jährlichen Raten von CHF 2’000’000.– auf das bereits vorhandene Sperrkonto bei der Saanen Bank zu überweisen.
– Der Anteil der Gemeinde Saanen an der allfälligen Aktienkapitalerhöhung der BDG ist mit dem auf dem Sperrkonto vorhandenen Kapital zu finanzieren. Im Zeitpunkt der Liberierung dieses Aktienkapitals ist eine sofortige, vollständige Wertberichtigung dieser Aktien vorzunehmen.
6. Verschiedenes
Die Gemeindeversammlung kann Anträge, die einen nicht angekündigten Gegenstand betreffen und in ihre Kompetenz (Zuständigkeit der Gemeindeversammlung) fallen, beraten und erheblich oder unerheblich erklären. Erheblich erklärte Anträge sind vom Gemeinderat einer späteren Versammlung zum definitiven Entscheid vorzulegen (Art. 63 AWR).
Saanen, 25. August 2026
Der Gemeinderat von Saanen



