33 Jahre an der Schnittstelle von Gesetz und Gesellschaft
28.08.2026 GesellschaftMichael Teuscher hat erlebt, wie aus überschaubaren Geschäften komplexe Verfahren wurden, wie sich Konflikte verhärteten und wie ein Zeitungsbericht zu heftigen Reaktionen führen konnte. Nach 33 Jahren in der Verwaltung – davon 23 als Regierungsstatthalter – blickt ...
Michael Teuscher hat erlebt, wie aus überschaubaren Geschäften komplexe Verfahren wurden, wie sich Konflikte verhärteten und wie ein Zeitungsbericht zu heftigen Reaktionen führen konnte. Nach 33 Jahren in der Verwaltung – davon 23 als Regierungsstatthalter – blickt Teuscher zurück auf den Wandel des Behördenwesens und der Gesellschaft, die Lex Koller und auf ein Amt, in dem der Spielraum kleiner und der öffentliche Druck grösser geworden ist.
«Dass ich so lange bleiben würde, habe ich nicht geplant»
33 Jahre lang arbeitete Michael Teuscher in der Verwaltung, davon 23 Jahre als Regierungsstatthalter. Nun endet dieses Kapitel. Im Gespräch mit dieser Zeitung blickt er auf den Wandel von Amt und Gesellschaft zurück, spricht über die Lex-Koller-Kontroverse und erklärt, weshalb Wahlkampf für ihn mit dem ersten Arbeitstag endete.
JOCELYNE PAGE
Vor 23 Jahren sagten Sie bei Ihrem Amtsantritt, Ihr Ziel sei ein geordneter Übergang. Nun verabschieden Sie sich wieder mit einer geordneten Übergabe. Ist das so etwas wie ein roter Faden Ihrer Amtszeit?
Ich hoffe es! Wobei eine geordnete Übergabe heute schwieriger ist als früher.
Inwiefern?
Die Geschäfte sind weniger überschaubar. Man bekommt etwas auf den Tisch und denkt zunächst, das sei relativ einfach. Dann nimmt das Geschäft plötzlich eine neue Wendung und es braucht viel mehr Schritte, bis man am Ziel ist.
Ist dies der Grund, weshalb Sie im vergangenen Halbjahr noch im Büro des Statthalteramts anzutreffen waren?
Genau. Wir haben mit dem neuen Regierungsstatthalter Matthias Matti vereinbart, dass wir nicht alles in der letzten Altjahrswoche übergeben. Wir haben uns rund ein halbes Jahr Zeit genommen. Ich habe aufgeräumt und wir haben laufend jene Geschäfte übergeben, bei denen es sinnvoll war. Gleichzeitig hatten wir im Team mehrere Wechsel. Neue Leute mussten gesucht, angestellt und eingearbeitet werden. Trotzdem musste der normale Betrieb weiterlaufen.
1992 kamen Sie ins Sekretariat des Regierungsstatthalteramts. Hätten Sie sich damals vorstellen können, dass Sie 33 Jahre später noch hier sein würden?
Niemals (lacht). Dass ich so lange bleiben würde, habe ich nicht geplant. Der Gerichtspräsident und Regierungsstatthalter Peter Hänni fragte mich damals an und ich dachte: Das tönt spannend. Dann bin ich eigentlich immer wieder im richtigen Moment in neue Aufgaben hineingerutscht und habe auch verschiedene Reformen miterlebt wie beispielsweise die Trennung von Gerichtspräsidium und Regierungsstatthalteramt oder die Zusammenlegung der damaligen Amtsbezirke Obersimmental und Saanen.
Wenn Sie das Amt von 1992 mit jenem von heute vergleichen: Was hat sich am stärksten verändert?
Das ist nicht mehr die gleiche Welt. Der Druck ist grösser geworden und ich habe den Eindruck, dass die Leute dünnhäutiger geworden sind. Das merkt man besonders im Bauwesen. Früher fand man an Einigungsverhandlungen häufiger eine Lösung, weil beide Seiten etwas aufeinander zugingen. Heute muss der Regierungsstatthalter viel öfter entscheiden, und diese Entscheide werden auch häufiger weitergezogen.
Sind die Menschen denn sturer geworden?
Dies sicher auch, aber der Einfluss des Internets ist nicht zu unterschätzen. Heute findet jeder irgendwo im Netz etwas, das genau seine eigene Position bestätigt. Dann heisst es: «Das steht ja da.» Ob es im konkreten Zusammenhang überhaupt stimmt, ist eine andere Frage. Früher schrieb man einen Brief, steckte ihn in ein Couvert, klebte eine Marke darauf. Vielleicht überlegte man sich in dieser Zeit nochmals, ob man ihn wirklich abschicken will. Heute gibt es Personen, die hämmern auf die Tastatur ein und versenden eine Mail an gefühlt hundert Adressen und plötzlich sind auch hundert Leute damit beschäftigt.
Sie haben die Entwicklung der Region aus einer besonderen Perspektive erlebt. Was hat sich im Saanenland am stärksten verändert?
Ganz klar das Bauwesen. Ich habe mir immer wieder gedacht: Es wird gebaut und gebaut, so kann es doch nicht weitergehen. Aber es ist weitergegangen. Und es geht noch immer weiter. Wenn man alte Fotografien anschaut und sieht, wie sich die Dörfer und das Siedlungsgebiet rundherum verändert haben, ist das eindrücklich.
Was hat Sie fachlich am meisten gefordert?
Die Coronapandemie war intensiv, aber zeitlich beschränkt. Ähnlich war es nach der Zweitwohnungsinitiative. Man wusste, dass es während einer gewissen Zeit eine unsichere Rechtslage geben und dass sich diese irgendwann klären würde. Dauerhaft anspruchsvoller wurden dagegen das Bauwesen, das Beschwerdewesen, das bäuerliche Bodenrecht und der Grundstückerwerb durch Ausländer. Die Geschäfte sind grösser und komplexer geworden. Für ein einzelnes Gesuch braucht man heute viel mehr Zeit. Und wenn ein Gesetz abgeschafft wird, kommen gefühlt zwei oder drei neue dazu.
Sie haben das Thema Lex Koller angesprochen: 2021 gerieten Sie nach einem «Blick»- Artikel schweizweit in die Kritik. Die Zeitung warf Ihnen und Ihrem Amtskollegen im Verwaltungskreis Interlaken-Oberhasli vor, die Lex Koller zu lasch anzuwenden und damit reichen Ausländerinnen und Ausländern den Erwerb von Grundstücken zu erleichtern. Sie widersprachen den Vorwürfen deutlich und verwiesen darauf, dass Ihre Entscheide sowohl vom Kanton als auch vom Bund kontrolliert würden. Trotzdem folgten massive öffentliche Kritik, persönliche Angriffe und sogar Drohungen. Wenn Sie heute auf diese Zeit zurückblicken: Was hat Sie damals am meisten getroffen?
Ja, das war die wohl emotional schlimmste Zeit, die ich erleben musste. Schwierig war zunächst, dass man kaum eine Möglichkeit hatte, die Dinge richtigzustellen. In den Zeitungen wurde einiges geschrieben, das aus meiner Sicht schlichtweg nicht stimmte. Aber was will man da machen? Man kann in ein öffentliches Pingpong einsteigen und sich immer wieder rechtfertigen. Dann geht es einfach hin und her. Ich habe mich jedoch dagegen entschieden. Ich habe versucht, meine Arbeit nach bestem Wissen und Gewissen zu machen. Wenn dann plötzlich der Eindruck entsteht, man mache seine Arbeit schlecht oder sei selbst ein fragwürdiger Mensch, trifft einen das schon. Man steht sehr schnell am Pranger. Für eine nationale Geschichte braucht es irgendwann nur noch das Wort «Skandal».
Hat Sie diese Erfahrung verändert?
Man merkt, wie schnell so etwas gehen kann. Aber an der Art, wie wir unsere Geschäfte beurteilt haben, hat es nichts geändert. Man muss weiterhin nach bestem Wissen und Gewissen arbeiten.
Und das Thema polarisiert weiter: Der «Beobachter» schreibt aktuell, das Oberbort sei weitgehend in ausländischem Besitz und die Lex Koller dort durch Schlupflöcher faktisch zu einem Geschäftsmodell geworden. Bei keinem der 101 untersuchten Grundstücksgeschäfte aus den Jahren 2024 und 2025 hätten die übergeordneten Behörden korrigierend eingegriffen. Wie beurteilen Sie den Artikel?
Dass bei den 101 erwähnten Grundstücksgeschäften keine der übergeordneten Behörden Beschwerde erhoben hat, zeigt für mich zunächst, dass wir uns mit unserer Bewilligungspraxis innerhalb der gesetzlichen Vorgaben bewegt haben. Entscheidend ist dabei, dass nicht jede Behörde dieselben Informationen einsehen kann. Wir als Regierungsstatthalteramt haben aus Datenschutzgründen nur den Überblick über die Grundbucheinträge in unserem eigenen Verwaltungskreis. Der Kanton kann zusätzlich prüfen, ob eine Person beispielsweise in Grindelwald bereits Grundeigentum besitzt. Erst der Bund hat den schweizweiten Überblick und kann feststellen, ob jemand etwa im Wallis oder in einem anderen Kanton bereits eine Liegenschaft hat. Deshalb wurde jeder unserer Entscheide dem Kanton und dem Bundesamt für Justiz eröffnet. Wenn dort etwas auffiel, wurde das Gesuch entsprechend bereinigt oder zurückgezogen.
Was sagen Sie zu den «Schlupflöchern», die der Bericht des «Beobachters» nennt?
Bei den sogenannten Schlupflöchern muss man genau hinschauen. Vieles davon ist vom Gesetz ausdrücklich so vorgesehen, beispielsweise bei einem Erbfall: Wenn zum Beispiel eine Schweizerin ein Chalet besitzt, einen Ausländer heiratet und die Kinder später die Liegenschaft erben, kann das Chalet ganz legal in ausländischen Besitz übergehen. Oder jemand besitzt eine Liegenschaft schon seit der Zeit vor der Lex Koller und vererbt sie innerhalb der Familie weiter. Auch bei EU- und EFTA-Bürgern gibt es klare Regeln: Wer seinen tatsächlichen Wohnsitz in der Schweiz hat, kann hier eine Hauptwohnung erwerben, ohne dass dafür eine Bewilligung nach der Lex Koller nötig ist. Zudem vermischt der «Beobachter» aus meiner Sicht teilweise verschiedene Dinge. Wenn beispielsweise ein Deutscher oder Franzose nach Gstaad zieht und hier seinen Hauptwohnsitz begründet, läuft die Aufenthaltsbewilligung nicht über uns, sondern über den Migrationsdienst. Hat diese Person die nötige Aufenthaltsbewilligung und erfüllt die gesetzlichen Voraussetzungen, kann sie eine Hauptwohnung erwerben. Wir prüfen anschliessend den Grundstückerwerb nach den Vorgaben der Lex Koller. Das sind zwei verschiedene Verfahren.
Nun will der Bundesrat die Lex Koller verschärfen. Liegt das Problem aus Ihrer Sicht bei der Anwendung des Gesetzes oder bei den gesetzlichen Rahmenbedingungen selbst?
Die politische Beurteilung der Lex Koller hat sich über die Jahre immer wieder verändert, je nachdem, welche Probleme gerade im Vordergrund standen. 2007 wollte der Bundesrat das Gesetz noch vollständig abschaffen, das Parlament bremste diese Pläne jedoch. Angesichts steigender Immobilienpreise, knappen Wohnraums und volkswirtschaftlicher Risiken änderte sich der Kurs. 2014 waren die Aufhebungspläne endgültig vom Tisch. Wenn die Politik heute findet, dass die geltenden Regeln nicht mehr ausreichen, muss sie das Gesetz anpassen. Genau das passiert jetzt mit der geplanten Verschärfung. Was am Ende beschlossen wird, müssen die zuständigen Behörden dann umsetzen.
Als wir vor einigen Jahren miteinander gesprochen haben, haben Sie über Wahlkämpfe in anderen Verwaltungskreisen noch etwas geschmunzelt. Kandidierende erzählten dort, was sie alles verändern wollten, während Sie sagten: Das ist eine Verwaltungsaufgabe. Nun gab es auch um Ihre Nachfolge einen richtigen Wahlkampf mit Podien und Wahlkampfwerbung. Hat sich das Amt politisiert?
Das gehört wohl zur heutigen Zeit. Eine stille Wahl wird heute teilweise als schlecht empfunden, weil man möchte, dass das Volk tatsächlich entscheiden kann und die gewählte Person dadurch legitimiert ist. Und eine Wahl ist mittlerweile auch ein kleiner Event. Es gibt Podiumsgespräche, Flyer, Plakate, Zeitungsbeiträge und Social-Media-Posts. Das wird entsprechend bewirtschaftet. Aber am ersten Tag, an dem man auf dem Stuhl des Regierungsstatthalters sitzt, spielt das keine Rolle mehr. Dann liegt die Arbeit auf dem Tisch und man muss sie erledigen. Bei einem Baugesuch spielt es keine Rolle, ob mir ein Gebäude persönlich gefällt. Wenn die zuständige Gemeinde es aus ästhetischer Sicht akzeptiert und das Projekt die gesetzlichen Vorgaben erfüllt, dann ist das die Grundlage. Unser Ermessensspielraum ist klein geworden.
Sie waren gleichzeitig stark in der Region engagiert, etwa bei den Bergbahnen. Heute wird bei öffentlichen Ämtern sehr genau auf Interessenbindungen geschaut. Ihr Nachfolger hat angekündigt, seine Mandate abzugeben, um seine Unabhängigkeit zu unterstreichen. Würden Sie Ihre Mandate heute nochmals übernehmen?
Ich habe immer versucht, die verschiedenen Funktionen sauber zu trennen. Es gab auch nur sehr wenige Überschneidungen. Bei den Bergbahnen gab es einmal Kritik im Zusammenhang mit einem Projekt. Meine Haltung war immer: Wenn tatsächlich ein Geschäft bei uns auf dem Tisch liegt, bei dem sich eine Interessenkollision ergibt, dann beurteilen wir das zu diesem Zeitpunkt. Aber sicher ist es heute eine andere Zeit: Interessenbindungen werden stärker thematisiert als früher.
Gab es einen Fall, der Sie bis heute nicht loslässt?
Nein. Das konnte ich immer gut trennen. Man entscheidet nach bestem Wissen und Gewissen und trotzdem kann eine höhere Instanz zu einem anderen Schluss kommen. Das muss man sportlich nehmen. Einen Fehler kann jeder machen. Entscheidend ist, denselben Fehler nicht zweimal zu machen.
Gab es Geschäfte, die Ihnen persönlich näher gingen als andere?
Ja, die gab es. Früher hatten die Regierungsstatthalter Aufgaben, die heute bei der Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde KESB liegen. Wir mussten beispielsweise Menschen gegen ihren Willen in eine Klinik einweisen oder dafür sorgen, dass sie dort blieben. Das war schon etwas anderes. Da hatte man unmittelbar mit einem Menschen und dessen Freiheit zu tun.
Sie selbst sind Schritt für Schritt in dieses Amt hineingewachsen. Ist das etwas, das heutigen Quereinsteigern fehlt?
Für mich war das sicher ein Vorteil. Ich war zuerst Sekretär, dann Regierungsstatthalter von Saanen und später Regierungsstatthalter von Obersimmental-Saanen. Ich konnte das Wissen über Jahre aufnehmen. Heute wird teilweise gesagt, für dieses Amt brauche es zwingend einen juristischen Hintergrund. Das hat sicher Vorteile. Ein anderer beruflicher Hintergrund kann aber ebenfalls wertvoll sein. Der sogenannte gesunde Menschenverstand und die Vernetzung mit anderen Themen sind nicht zu unterschätzen. Zudem hatten wir innerhalb der Kantonsbehörden immer Spezialistinnen und Spezialisten, bei denen wir um Rat fragen konnten.
Was hat Ihnen an diesem Beruf am meisten Freude gemacht?
Die vielen verschiedenen Menschen. Gerade in einer Tourismusregion lernt man unglaublich interessante Persönlichkeiten kennen, nicht nur aus Zeitung und Fernsehen, sondern in der direkten Zusammenarbeit. Und ich mochte es, Entwicklungen von Anfang bis Ende mitzuerleben. Wenn beispielsweise ein neues Hotel oder eine Sanierung geplant wurde, wir die Pläne und das Bewilligungsverfahren begleiteten und das Hotel irgendwann eröffnet wurde, war das schon schön.
Und was werden Sie nicht vermissen?
Die Fremdsteuerung durch die Agenda. Jetzt kann ich sagen: Heute gehen wir in die Berge. Oder heute gehen wir Ski fahren. Früher ging das häufig nicht so einfach.
Was kommt nun?
Zuerst möchte ich es langsam angehen. Ich habe bis zuletzt voll gearbeitet und möchte nun die letzten sommerlichen Wochen geniessen. Vielleicht ergibt sich einmal etwas. Wenn jemand sagt, er oder sie könne einen Handlanger mit meiner Erfahrung brauchen, können sie sich gerne bei mir melden. Beratung oder Unterstützung in irgendeiner Form könnte interessant sein. Aber ich freue mich vor allem darauf, mehr Zeit für meine Hobbys zu haben. Ich gehe leidenschaftlich gerne Ski fahren, bin gerne in den Bergen, fahre Velo und habe zu Hause einen grossen Garten. Dieser braucht auch Pflege, nur das Unkraut wächst von selbst (lacht).
Zum Schluss: Welchen Rat geben Sie Matthias Matti mit auf den Weg?
Ich hüte mich davor, einen Ratschlag zu geben. Er wird es sicher anders machen, wahrscheinlich besser. Ein neuer Besen kehrt bekanntlich gut. Und sonst ist es nicht an mir, ihm zu sagen, wie er das Amt führen soll. Das Volk hat ihn gewählt. Jetzt muss er seine eigenen Erfahrungen machen und seine eigenen Schlüsse ziehen.
ZUR PERSON
Der 57-jährige Michael Teuscher aus Saanen absolvierte nach einer Lehre als Elektroniker auf dem zweiten Bildungsweg eine kaufmännische Ausbildung und erwarb berufsbegleitend das Gemeindeschreiberdiplom. 1992 trat er als Sekretär ins Regierungsstatthalteramt Saanen ein und wurde später Stellvertreter des Regierungsstatthalters. 2002 wurde er als Parteiloser mit über 91 Prozent der Stimmen zum Regierungsstatthalter des damaligen Amtsbezirks Saanen gewählt und setzte sich dabei gegen seinen Kontrahenten Marc-Edouard Enay durch. Zuvor hatte der Obersimmentaler Regierungsstatthalter Erwin Walker das Saaner Amt während knapp eines Jahres zusätzlich im Doppelmandat geführt. Im Zug der bernischen Verwaltungs- und Justizreform setzte er sich 2009 bei der Wahl zum Regierungsstatthalter des neu geschaffenen Verwaltungskreises Obersimmental-Saanen knapp gegen seinen Obersimmentaler Amtskollegen Erwin Walker durch. Seit 2010 führte er den vereinigten Verwaltungskreis, zuletzt wurde er 2021 in stiller Wahl bestätigt. Ende 2025 trat Teuscher nach insgesamt 33 Jahren in der Verwaltung, davon 23 Jahre als Regierungsstatthalter, zurück. Sein Nachfolger Matthias Matti übernahm das Amt am 1. Januar 2026.
JOP
WAS IST DIE LEX KOLLER?
Das Gesetz «Lex Koller» regelt seit 1985, unter welchen Bedingungen Ausländerinnen und Ausländer in der Schweiz Grundstücke kaufen dürfen. Seit 1997 können in der Schweiz wohnhafte Ausländer ihre Hauptwohnung ohne Bewilligung erwerben. Seit 2002 sind laut Bund hier wohnhafte EU- und EFTA-Bürger beim Grundstückkauf grundsätzlich Schweizerinnen und Schweizern gleichgestellt. Für Ferienwohnungen gelten weiterhin Einschränkungen. Ausländische Käufer dürfen in der Regel höchstens 200 Quadratmeter Nettowohnfläche erwerben. Gleichzeitig gibt es gesetzlich vorgesehene Ausnahmen, etwa bei Erbfällen. Politisch ist die Lex Koller seit Jahren umstritten. 2007 wollte der Bundesrat sie noch abschaffen, das Parlament stoppte diese Pläne. Heute geht die Debatte in die andere Richtung: Seit 2026 wird über eine Verschärfung diskutiert, unter anderem für Käuferinnen und Käufer aus Nicht-EU/ EFTA-Staaten.
JOP




