49’000 Schutzräume geprüft – bereit für den Ernstfall
28.10.2025 KantonIm Kanton Bern gibt es ausreichend Schutzräume für die Bevölkerung. Das zeigt die periodische Schutzraumkontrolle (PSK), die während der letzten zehn Jahre bei rund 49’000 Schutzräumen durchgeführt wurde. Die nächste PSK startet ...
Im Kanton Bern gibt es ausreichend Schutzräume für die Bevölkerung. Das zeigt die periodische Schutzraumkontrolle (PSK), die während der letzten zehn Jahre bei rund 49’000 Schutzräumen durchgeführt wurde. Die nächste PSK startet 2026.
«Schutzbauten tragen wesentlich zu unserem Sicherheitsempfinden bei», ist der kantonale Sicherheitsdirektor Philippe Müller überzeugt. In der derzeit angespannten Sicherheitslage in Europa bilden sie ein wichtiges Element des Bevölkerungsschutzes in der Schweiz und vermitteln Sicherheit, wie die Sicherheitsdirektion in einer Medienmitteilung schreibt. Sie würden aus zwei zentralen Elementen bestehen: Schutzräumen für die Zivilbevölkerung, umgangssprachlich auch «Luftschutzkeller» genannt, und Schutzanlagen für Einsatzorganisationen.
Genügend Schutzräume für ständige Wohnbevölkerung
Damit Schutzräume im Ereignisfall für die Bevölkerung bezugsbereit seien, führe der Kanton Bern gemäss Vorgabe des Bundes alle zehn Jahre eine periodische Schutzraumkontrolle (PSK) durch, so die Sicherheitsdirektion weiter. Die letzte PSK startete 2015 und endete 2025. Während dieser Zeit seien rund 49’000 Schutzräume kontrolliert worden. Das Ergebnis: Im Kanton seien genügend Schutzplätze für die ständige Wohnbevölkerung vorhanden. Der Kanton Bern verfüge nun über eine schweizweit vorbildliche Übersicht der Infrastruktur für den Schutz seiner Bevölkerung. Nach erfolgter PSK seien Eigentümerinnen und Eigentümer von Schutzbauten verpflichtet, die erkannten Mängel zu beheben. Eine nächste Kontrolle der Schutzräume starte 2026.
Ab 2026 übernimmt der Kanton die Schutzraumzuweisung
Die Zuweisung aller Einwohnerinnen und Einwohner auf die Schutzräume in der Nähe ihres Wohnorts ist Aufgabe der Gemeinden. Gemäss Sicherheitsdirektion übernehme der Kanton ab 2026 diese Aufgabe und erstelle mindestens jährlich die Zuweisungsplanung. Dabei würden verschiedenste Faktoren wie ein möglichst kurzer Weg zum Schutzraum oder die prioritäre Zuweisung von Kindern und älteren Personen berücksichtigt. Eine Kommunikation der Zuweisungsplanung finde jedoch erst statt, wenn die Schutzräume für den Bezug vorbereitet werden, da sich die Planung aufgrund von Umzügen, Änderung der Familienzusammensetzung etc. laufend ändere. Je nach Schutzplatzbilanz (siehe Kasten) könne es auch vorkommen, dass Schutzplätze über Gemeindegrenzen hinweg zugewiesen werden.
Kanton unterstützt Gemeinden bei Umnutzungen
Die Gemeinden sind gesetzlich verpflichtet, für ihre Wohnbevölkerung genügend Schutzräume bereitzustellen. Bei eigenen Bauprojekten müssen Gemeinden zwingend neue Schutzräume erstellen, wenn zu wenig bestehen. Neue Schutzräume können auch entstehen, indem bestehende, nicht mehr genutzte Schutzanlagen umfunktioniert werden. Mit wenig Aufwand können so viele Schutzplätze erstellt werden. Der Kanton berate die Gemeinden bei Umnutzungen. Der Bau von Schutzräumen könne über den Ersatzbeitragsfonds des Kantons finanziert werden, so die Sicherheitsdirektion. PD/AMO
SCHUTZPLATZBILANZ DER GEMEINDEN
Die periodische Schutzraumkontrolle erfolgte in Zusammenarbeit mit den Gemeinden. Das kantonale Amt für Bevölkerungsschutz, Sport und Militär aktualisiert die Schutzplatzbilanz der Gemeinden zweimal jährlich: Per 31. Januar unter Berücksichtigung der Gemeindefusionen und per 31. August unter Berücksichtigung der aktuellen Einwohnerzahlen der Gemeinden.
Die Schutzplatzbilanz ist entscheidend, um den Bau von Schutzräumen zu steuern. Sie dient als Entscheidungsgrundlage, um Baugesuche wie beispielsweise Anträge um Befreiung von der Schutzraumbaupflicht oder Aufhebungen von Schutzräumen zu beurteilen.
PD/AMO
