Ein Gefühlschaos aus Frust und Ohnmacht
23.03.2023 WirtschaftDer Verein IG «Amtliche Bewertung Saanenland und Tourismusregionen» lud am Montagabend zur ersten Informationsveranstaltung ein. Der Verein nahm die Gelegenheit wahr, sich und seine Ziele vorzustellen und ein Update über die neuesten Entwicklungen zu geben. Das Interesse war enorm, die Stimmung beklemmend. Und gerade deswegen will der Verein zum Handeln auffordern. Ein Überblick.
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Worum ging es bei der Informationsveranstaltung?
Die IG Amtliche Bewertung Saanenland und Tourismusregionen» wollte mit dem Infoabend über die Ziele ihres Vereins informieren und mit verschiedenen Referenten über die aktuelle Situation der amtlichen Neubewertung von nichtlandwirtschaftlichen Liegenschaften (siehe Kasten) aufklären. Und um Verständnis für den Unmut zu zeigen, der durch die steuerliche Mehrbelastung entstanden ist. «In den Augen der Steuerverwaltung ist das Saanenland eine Milchkuh, die Liegenschaftsbesitzer sind die Goldesel», so FDP-Grossrat Hans Schär.
Welche Ziele verfolgt der Verein?
Der Verein setzt sich grundsätzlich für eine massvolle Neubewertung der Liegenschaften ein. Sein Handlungsspielraum, um die aktuelle Situation von heute auf morgen zu verändern, ist allerdings gering. Die allgemeine Neubewertung ist auf politischer Ebene beschlossen worden und kann auch nur durch die Politik gestaltet werden, indem sie eine neue Gesetzgebung erlässt. Bis dahin haben die Betroffenen nur über den Justizweg eine Möglichkeit, sich gegen die neue amtliche Bewertung zu wehren. Dessen sind sich die Initianten bewusst und trotzdem geben sie sich kämpferisch. «Wir müssen zusammenstehen und Druck aufbauen, damit ein neues System baldmöglichst eingeführt wird», sagte SVP-Nationalrat Erich von Siebenthal. Man habe von der zuständigen Regierungsrätin Astrid Bärtschi Signale erhalten, dass sie sich für die Betroffenen einsetzen wolle – mehreren Einladungen, einer Informationsveranstaltung beizuwohnen, sei sie allerdings nicht gefolgt, sagte Mitinitiantin Daniela Perreten.
Kurzfristig will die IG für die Betroffenen eine Anlaufstelle sein, wenn sie sich in einem laufenden Einspracheund Rekursverfahren befinden. Durch gesammelte Argumentarien von abgelehnten Einsprachen will sie Orientierungshilfe bieten.
Welche finanziellen Auswirkungen hat die amtliche Neubewertung im Durchschnitt auf eine Familie bzw. eine Einzelperson im Saanenland?
Treuhänder Eric Brügger von der T&R Oberland AG präsentierte den Anwesenden drei Rechnungsbeispiele: für eine Einzelperson, ein erwerbstätiges Ehepaar mit zwei Kindern und ein Rentnerehepaar. Alle besitzen ein steuerbares Einkommen von 72’000 Franken. Im Fokus steht ein Haus von einem bisherigen amtlichen Wert von 400’000 Franken, neu schätzt die Steuerverwaltung den Wert auf eine Million Franken ein. Die Auswirkungen: Die Einzelperson erfährt eine steuerliche Mehrbelastung von rund 2520 Franken, die Familie 2280 und das Rentnerehepaar gar 2920. «Bei den Rentnern fällt die Mehrbelastung deshalb höher aus, weil sie über die Jahre ihre Hypothek abbezahlt haben und somit die Hypothekenlast kleiner ist», erklärte Brügger. Durch die höhere Vermögenssteuer laufen die Betroffenen Gefahr, den Anspruch auf Prämienverbilligungen für die Krankenkasse oder Ergänzungsleistungen zur AHV und IV zu verlieren. Denn vor dem Fiskus stehen die Hausbesitzenden nun vermögender dar, obwohl der Wert auf einer hypothetischen Berechnung beruht.
Wer hat das Nachsehen?
Da wären zum einen die Erstwohnungsbesitzenden, so Thomas Kernen, Bauingenieur und Immobilienspezialist. «Die amtliche Neubewertung macht keinen Unterschied zwischen Erst- und Zweitwohnungen. Hier hat der Kanton versagt.» In einer Region wie dem Saanenland, in dem es einen hohen Anteil an Luxusbauten gebe, habe der einheimische Mittelstand das Nachsehen, so Hans Schär.
Obwohl sich die amtliche Neubewertung auf nichtlandwirtschaftliche Liegenschaften bezieht, kämpfen auch Landwirtinnen und Landwirte mit einer steuerlichen Mehrbelastung. Die in Landwirtschaftszonen erbauten Bauernhöfe mit einer Betriebsleiterwohnung würden zwar nicht nach den neuen Normen bewertet, erklärte Erich von Siebenthal. «Gehören zum Anwesen allerdings weitere Wohnungen, werden diese ordentlich bewertet.» Ein Verkauf an Nichtlandwirte sei nach bäuerlichem Bodenrecht nicht möglich, solange die Liegenschaft als Betrieb gelte. Und wenn der Nachwuchs die Liegenschaften übernehmen möchte, müsse er aufgrund der Neubewertung einen hohen Kaufpreis zahlen.
Wie hoch sind die Erfolgschancen bei einer Einsprache oder einem Rekurs?
Laut Thomas Kernen liegt das Einsprache- und Rekurspotenzial hauptsächlich in der Benotung und im Ermessen der Steuerverwaltung. «Sie kann sich bei der Benotung aber nur innerhalb der neu festgesetzten Normen bewegen.» Einzig der Regierungsrat hätte die Möglichkeit, ihr mehr Handlungsspielraum zu geben. Toni Amonn, Anwalt der Gemeinde Saanen, versprach den Anwesenden nur dann Erfolg bei einer Einsprache, wenn der amtliche Wert höher als der Verkehrswert sei. Zudem bedeute ein Erfolg bei einem Beschwerdeführer nicht, dass dieser umgehend positive Folgen für noch hängige Verfahren hat. Denn jedes Objekt werde individuell benotet. Zudem riet er im Falle eines Rekurses zu einem Anwalt.
Was wäre die Lösung, damit die Betroffenen unter einer weniger starken Steuerbelastung leiden müssen?
Ein ganz neues, vereinfachtes System, so die einheitliche Antwort der Kerngruppe. Dies sieht auch der Regierungsrat: Nach zunehmender Kritik aus der Politik und von betroffenen Liegenschaftsbesitzenden hat sie die Steuerverwaltung beauftragt, die Vor- und Nachteile des heutigen Bewertungssystems aufzulisten und diese mit Systemen aus anderen Kantonen zu vergleichen. Unter dem Projektnamen «NewAB» soll sie einen neuen Vorschlag im Verlauf des Jahres unterbreiten. In der Projektgruppe sei auch die Gemeinde Saanen vertreten, da in Bern wohl bemerkt wurde, dass das Saanenland ein Spezialfall sei, erläuterte Thomas Kernen. Drei Möglichkeiten hätten sich herauskristallisiert: eine Weiterentwicklung des heutigen Systems, mehr Selbstdeklaration durch die Eigentümer oder die Übernahme eines Systems aus anderen Kantonen. Der letzte Ansatz finde bisher am meisten Anklang. Die Bewertung im Kanton Luzern beispielsweise basiere auf den Gebäudeversicherungswerten, der angebe, wie viel ein Gebäude bei einem heutigen Neubau kosten würde. Zusätzlich müsste man eine Altersentwertung machen und einen Landwertanteil dazurechnen. «Es wäre eine Vereinfachung, die man ins Auge fassen könnte, denn offenbar funktioniert es in Luzern sehr gut», sagte Kernen. Auch bei einem neuen System werde die Krux in den Details liegen und die Politik sei gefordert, Eigentümer, welche ihre Liegenschaft nicht verkaufen wollen, nicht übermässig zu besteuern.
Wie war die Stimmung am Informationsabend?
Die Anwesenden wirkten bedrückt, frustriert und auch etwas ratlos. Das zahlreiche Erscheinen unterstrich die grosse Betroffenheit im Saanenland: Rund 250 Interessierte verfolgten die zweistündige Debatte im Landhaussaal in Saanen. Alle Liegenschaften in der Gemeinde Saanen zusammen haben heute einen Wert von fast zehn Milliarden Franken, wie Nathanael Perreten, Saaner Gemeinderat und Vorsteher der Finanzkommission, angab. Anwesende machten ihrem Ärger Luft, dass die ermittelten amtlichen Werte überrissen seien und der «Ausverkauf der Heimat» drohe. Die Gefahr bestehe, dass der finanzielle Druck zu gross werde, meinte ein Votant, «und dann sehen wir uns gezwungen, unser Eigentum zu verkaufen, obwohl wir es doch behalten möchten». Deshalb müsse man den Kanton in die Pflicht nehmen, damit eine neue Gesetzgebung in Kraft treten könne.
AMTLICHE NEUBEWERTUNG: WORUM GEHT ES?
Grundsätzlich: Wer ein Haus oder Bauland besitzt, muss dieses natürlich versteuern. Jede Liegenschaft erhält einen amtlichen Wert, der am Ende massgebend für die zu bezahlenden Steuern ist. Der Grosse Rat hat beschlossen, dass die amtlichen Werte der Liegenschaften per 2020 den Marktpreisen angepasst werden. Denn die letzte allgemeine Neubewertung fand 1999 statt und seither haben sich die Liegenschaftspreise in den meisten Regionen verändert. Ziel war es laut Kanton, eine Gleichberechtigung unter den Steuerzahlenden herzustellen, besonders zwischen den Hausbesitzenden und Besitzenden anderer Vermögenswerte. Die neu eröffneten Werte sorgten in Tourismusregionen wie dem Saanenland aber für ein böses Erwachen: Teilweise stiegen sie bis um das Zweieinhalbfache an. Eine Liegenschaft, die beispielsweise einst einen amtlichen Wert von 400’000 Franken hatte, wurde neu auf eine Million Franken nach oben korrigiert. Wer sein Haus selbst bewohnt oder nicht verkaufen will, stösst finanziell an herausfordernde Grenzen. Rund 12’500 Einsprachen von Hausbesitzenden sind bei der Steuerverwaltung eingegangen, rund 4000 kamen aus dem Saanenland.
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