Erläuterungen zu den Geschäften
20.08.2024 PolitikOrdentliche Gemeindeversammlung vom Freitag, 13. September 2024, 20.00 Uhr, Kirche Saanen, Türöffnung 19.30 Uhr.
1. Neubauprojekt Le Rosey beim
Bahnhof Gstaad
a) Genehmigung Überbauungsordnung Nr. 85, Le Rosey, Gstaad, ...
Ordentliche Gemeindeversammlung vom Freitag, 13. September 2024, 20.00 Uhr, Kirche Saanen, Türöffnung 19.30 Uhr.
1. Neubauprojekt Le Rosey beim
Bahnhof Gstaad
a) Genehmigung Überbauungsordnung Nr. 85, Le Rosey, Gstaad, mit Zonenplanänderung und Änderung Überbauungsordnung kleine Umfahrung Gstaad (KLUMF)
b) Genehmigung Landabtretung von 7625m2 an Le Rosey, Parzelle Nr. 3067 und 3329 (südöstlicher Teil ab Gschwendmatteweg) zum Kaufpreis von CHF 2’699’250.–
c) Genehmigung Wirtschaftsförderbei trag an Le Rosey, gemäss Kaufpreis der Landabtretung von CHF 2’699’250.–
a) Genehmigung Überbauungsordnung Nr. 85, Le Rosey, Gstaad mit Zonenplanänderung und Änderung Überbauungsordnung kleine Umfahrung Gstaad (KLUMF)
Angrenzend an das Bahnareal in Gstaad befindet sich in zentrumsnaher Lage ein weitgehend unbebautes Areal im Eigentum der Einwohnergemeinde Saanen. Das Le Rosey mit Hauptsitz in Rolle führt im Winter (Dezember bis März) in den Ortsteilen Gstaad und Schönried einen Institutsbetrieb. Die Gebäude am Standort «Riedhubel» in Gstaad sind jedoch überaltert und erlauben keinen zeitgemässen Schulbetrieb mehr. Zudem bieten die Unterkunftsmöglichkeiten nicht mehr genügend Platz für die stetig steigende Anzahl Schülerinnen. Das Institut will den Campus deshalb weiterentwickeln und seinen Gebäudebestand auf den Parzellennummern 3067 und 3329 mit einer Überbauung erweitern.
Ziel der Bauherrschaft und der Planungsbehörde ist es, eine auf das Ortsund Landschaftsbild abgestimmte Überbauung zu realisieren, welche sowohl ein Leuchtturmprojekt für den modernen Schulunterricht als auch für die Ankunftssituation in Gstaad darstellt. Es soll Schul- und Kulturraum bereitgestellt werden, der dem internationalen aber gleichzeitig in Gstaad tief verwurzelten Le Rosey gerecht wird. Die Überbauung soll präsent, belebend und kommunikativ in Erscheinung treten, sich aber harmonisch in ihr Umfeld einordnen. Die Parzellennummern 3067 und 3329 sind der Wohnzone W3b zugewiesen. Die Parzelle Nr. 6637 ist keiner Zone zugewiesen. Sie ist Teil des Bahnareals. Für die Realisierung des Projekts sind Änderungen der Nutzungsplanung notwendig:
– Zonenplanänderung
– Erlass der Überbauungsordnung Nr. 85 «Le Rosey, Gstaad»
– Änderung der Überbauungsordnung kleine Umfahrung Gstaad (KLUMF)
Die Änderungen der Nutzungsplanung wurden zur öffentlichen Mitwirkung, anschliessend zur kantonalen Vorprüfung eingegeben und öffentlich aufgelegt.
Für die im Richtprojekt vorgesehene Verlängerung der Bahnhofsunterführung und den Ersatz des Unterhaltsgebäudes der MOB ist eine Anpassung der Bahnanlage erforderlich. Bauten und Anlagen im Bereich Eisenbahn brauchen eine Plangenehmigung des Bundesamtes für Verkehr (BAV). Die Anpassung der Bahnanlage wird in einem separaten Plangenehmigungsverfahren PGV bewilligt und ist nicht Bestandteil dieser Planung. Teile der Parzellennummern 3067, 3329 und 5646 werden aufgrund der Überlagerung zweier ÜOs aus dem Wirkungsbereich der ÜO KLUMF entlassen.
Innerhalb der Einsprachefrist gingen eine Einsprache sowie zwei Rechtsverwahrungen ein. Die Einspracheverhandlung findet am Montag 26. August 2024 statt. An der Gemeindeversammlung wird über die Einsprache informiert.
b) Genehmigung Landabtretung von 7625m2 an Le Rosey, Parzelle Nr. 3067 und 3329 (südöstlicher Teil ab Gschwendmatteweg) zum Kaufpreis von CHF 2’699’250.–
Der Gemeinderat beabsichtigt, dem Le Rosey die Parzelle Nr. 3067 und einen Teil der Parzelle Nr. 3329 zu verkaufen:
– Landabtretung 7625m2 an Le Rosey, Parzelle Nr. 3067 und 3329 (südöstlicher Teil ab Gschwendmatteweg)
– Kaufrechtsvertrag Einwohnergemeinde Saanen und Stiftung Les Arts Gstaad vom 31. Oktober 2012
– Vertragsbestimmung für den Kaufvertrag: Kaufpreis CHF 2’699’250.– entspricht CHF 354.00/m2 (= Buchwert in Bilanz der Gemeinde Saanen)
c) Genehmigung Wirtschaftsförderbeitrag an Le Rosey, gemäss Kaufpreis der Landabtretung von CHF 2’699’250.–.
Im Umfang der Buchwerte der Parzelle Nr. 3067 und des benötigten Teils der Parzelle Nr. 3329 soll ein Wirtschaftsförderbeitrag von CHF 2’699’250.– gesprochen werden.
Dieses Geschäft benötigt keine liquiden Mittel der Gemeinde, da der Wirtschaftsförderbeitrag mit der Landabtretung verrechnet wird. Die Grundstücke sind im Finanzvermögen verbucht und wurden bisher nicht abgeschrieben. Durch den Verkauf an das Le Rosey wird das Finanzvermögen um den entsprechenden Buchwert reduziert. Der Wirtschaftsförderbeitrag an das Le Rosey ist gemäss HRM2-Vorschriften wie eine Investition in eine Schulanlage zu behandeln und folglich über 25 Jahre abzuschreiben. Dies verursacht jährliche Abschreibungen von CHF 107’970.–.
Die Finanzkommission hat die finanziellen Folgen dieses Wirtschaftsförderbeitrags geprüft und erachtet dieses Geschäft als finanziell tragbar.
Antrag: Der Gemeinderat beantragt der Gemeindeversammlung wie folgt:
a) Genehmigung Überbauungsordnung Nr. 85, Le Rosey, Gstaad mit Zonenplanänderung und Änderung Überbauungsordnung kleine Umfahrung Gstaad (KLUMF).
b) Genehmigung Landabtretung von 7625m2 an Le Rosey, Parzelle Nr. 3067 und 3329 (südöstlicher Teil ab Gschwendmatteweg) zum Kaufpreis von CHF 2’699’250.–.
c) Genehmigung Wirtschaftsförderbeitrag an Le Rosey, gemäss Kaufpreis der Landabtretung von CHF 2’699’250.–.
2. Grossanlässe der Einwohnergemeinde Saanen: Neuordnung Globalbudget der Jahre 2025–2028
Bewilligung Globalbudget von CHF 1’500’000.– pro Jahr für die Jahre
2025–2028
Anlässlich der Urnenabstimmung vom 27. September 2020 erfolgte die letztmalige Anpassung des Globalkredites «Grossanlässe» für die Jahre 2021– 2024. Folglich ist dieses Globalbudget für die Nachfolgeperiode (Jahre 2025– 2028) neu zu beschliessen.
Die Bewertung der Grossanlässe erfolgte auch für die neue Periode anhand des für diesen Zweck zur Verfügung stehenden EPI-Tools (Event Performance Index), welches im Auftrag der Gemeinde Saanen durch die Uni Bern entwickelt wurde. Die Anlässe werden mithilfe dieses Tools in den Schlüsselkriterien Anlassgrösse, wirtschaftliche und touristische Bedeutung, Innovationskraft, Netzwerkeffekte, Partizipation und sozialer Austausch sowie relativer ökologischer Belastung miteinander vergleichbar gemacht. Die Angaben zur Bewertung der Anlässe wurden direkt bei den Veranstaltern erhoben. Das Bewertungstool erlaubt es der Einwohnergemeinde Saanen somit, die verschiedenartigen Anlässe einheitlich zu bewerten und die zur Verfügung stehenden Mittel entsprechend gleichberechtigt verteilen zu können.
In der Destination Gstaad wurden in den vergangenen Jahren die sechs nachfolgenden Grossanlässe über das Globalbudget mit Gemeindebeiträgen unterstützt:
– EFG Swiss Open Gstaad
– Hublot Polo Gold Cup Gstaad
– Gstaad Menuhin Festival & Academy
– Swatch Beach Pro Gstaad
– Sommets Musicaux de Gstaad
– Country Night Gstaad
Der Gemeinderat schlägt vor, das Globalbudget unverändert bei CHF 1’500’000.– zu belassen und den Kreis der als Grossanlässe anerkannten Veranstaltungen nicht zu verändern. Bisher war im jährlichen Globalbudgetbetrag auch eine Einlage von CHF 199’000.– in die Spezialfinanzierung für die Ausrichtung von Sonderbeiträgen an diese Grossanlässe enthalten. Da der reglementarisch festgelegte Maximalbestand dieser Spezialfinanzierung mit CHF 1’000’000.– heute bereits erreicht ist, soll diese jährliche Einlage auf CHF 50’000.– reduziert werden, womit den Grossanlässen dadurch trotz gleichbleibender Gesamthöhe des Globalbudgets dennoch höhere direkte Beiträge ausgerichtet werden können.
Die Neubewertung der sechs Grossanlässe hat in Anwendung des Bewertungstools folgende Punktzahlen und Gemeindebeiträge ergeben (Tabelle 1).
Die Beiträge an das Gstaad Menuhin Festival & Academy sowie an die Sommets Musicaux de Gstaad enthalten die gemäss dem kantonalen Kulturförderungsgesetz zu bezahlenden Beiträge als Standortgemeinde an diese Institutionen (Menuhin CHF 208’500.– und Sommets Musicaux CHF 46’500.–). Darüber hinaus erhalten sowohl Gstaad Menuhin Festival & Academy als auch Sommets Musicaux de Gstaad weitere Beiträge aus der kantonalen Kulturförderung, welche durch den Kanton Bern selbst sowie die übrigen Regionsgemeinden finanziert werden.
Analog der letzten Jahre sollen die Gemeindebeiträge nur ausgerichtet werden, wenn der jeweilige Anlass auch tatsächlich durchgeführt wird.
Die Finanzkommission hat dieses Geschäft vorberaten und erachtet die gegenüber den Vorjahren unveränderte Höhe des Globalbudgets als finanziell tragbar.
Antrag: Der Gemeinderat beantragt der Versammlung wie folgt: Bewilligung des Globalbudgets «Grossanlässe» von jährlich CHF 1’500’000.– für die Jahre 2025–2028 unter der Bedingung, dass die Gemeindebeiträge nur ausgerichtet werden dürfen, wenn der jeweilige Anlass auch tatsächlich stattfindet.
3. Gstaad Saanenland Tourismus: Verlängerung bisherige
Gemeindebeiträge um ein Jahr
Bewilligung Gemeindebeitrag von CHF 1’250’000.– für das Jahr 2025
Am 13. Februar 2022 bewilligten die Stimmberechtigten an der Urne einen für die Jahre 2022–2024 geltenden, jährlichen Beitrag von CHF 500’000.– zu Gunsten von Gstaad Saanenland Tourismus (GST). Dieser Betrag ist zur Hälfte ohne Zweckbestimmung auszurichten, CHF 200’000.– zur Mitfinanzierung des Digitalisierungsprojektes «Gstaad onLine» und CHF 50’000.– wurden zur Mitfinanzierung der neuen Stelle «Sport- und Freizeitkoordinator/ -in» beschlossen.
An der gleichen Urnenabstimmung wurde der beantragte Beitrag von CHF 1’160’000.– zu Gunsten von Gstaad Marketing GmbH für die Finanzierung der allgemeinen Marketingaktivitäten sowie für die geplante attraktive Kommunikationskampagne «Herbst» (Herbstpush) abgelehnt. Anschliessend an diesen Entscheid erfolgte die Auflösung der Gstaad Marketing GmbH und die Rückführung der Marketingaktivitäten unter die Obhut von GST.
An der Gemeindeversammlung vom 31. März 2023 haben die Stimmberechtigten einem Beitrag von CHF 750’000.– an das Destinationsmarketing für die Jahre 2023 und 2024 zugestimmt. Somit erhält GST für die Jahre 2023 und 2024 insgesamt CHF 1’250’000.– pro Jahr. An der Gemeindeversammlung vom 31. März 2023 wurde erwähnt, dass man zeitverzugslos eine umfassende Nachfolgelösung für die finanzielle Unterstützung von GST und Marketing ab dem Jahr 2025 erarbeiten wolle und sich die Stimmberechtigten zu gegebener Zeit dazu werden äussern können.
Gestützt auf diese Ausgangslage haben die Einwohnergemeinde Saanen und GST zusammen das Projekt für die Erarbeitung dieser Nachfolgelösung in Angriff genommen. Die Honorarkosten für die beigezogene spezialisierte Firma wurden dabei je zur Hälfte durch GST und die Gemeinde finanziert. Im Laufe des Prozesses wurde ersichtlich, dass die Erarbeitung einer nachhaltigen GST-Finanzierung mehr Zeit in Anspruch nimmt als ursprünglich geplant war und den Stimmberechtigten im Jahr 2024 daher (noch) kein entsprechender Antrag unterbreitet werden kann. Man hat sich daher darauf geeinigt, den Stimmberechtigten vorerst nur die einmalige Verlängerung des bisherigen Gemeindebeitrages von total CHF 1’250’000.– zu den bisherigen Bedingungen für das Jahr 2025 zu beantragen.
Der Betrag von CHF 1’250’000.– gilt wie bisher als Betriebsbeitrag und ist folglich als Aufwand der Erfolgsrechnung der Einwohnergemeinde Saanen zu verbuchen. Unter der Voraussetzung der Bewilligung dieses Geschäftes wird er ordentlich in das Budget 2025 aufgenommen werden.
Die Finanzkommission hat dieses Geschäft vorberaten und erachtet die gegenüber den Vorjahren unveränderte Beitragshöhe als finanziell tragbar.
Antrag: Der Gemeinderat beantragt der Versammlung wie folgt: Bewilligung der Verlängerung des Gemeindebeitrages von CHF 1’250’000.– für das Jahr 2025 zu den gleichen, bis im Jahr 2024 gültigen Konditionen.
4. Saanen GBB 1619 (Parkplatz Talstation Rellerli): Kauf
Bewilligung Kredit von CHF 2,25 Mio. für den Kauf einer Teilfläche von Grundstück Saanen GBB 1619
In der Gemeinde Saanen herrscht ein grosser Mangel an Grundstücksflächen, welche dem einheimischen Gewerbe zur Verfügung gestellt werden können. Die Erbengemeinschaft Lina Hauswirth-Reichenbach, Schönried, ist Eigentümerin der Parzelle Saanen GBB 1619. Dieses Grundstück befindet sich in Schönried, auf einer Teilfläche existiert heute der Parkplatz der ehemaligen Talstation Rellerli.
Die Erbengemeinschaft hat der Einwohnergemeinde Saanen eine Teilfläche dieses Grundstücks von insgesamt ca. 5680m2 zum Kauf angeboten. Diese Teilfläche umfasst den heutigen Parkplatz (ca. 2603m2) sowie eine direkt oberhalb angrenzende Fläche von ca. 3077m2. Der dafür zu bezahlende Preis beträgt CHF 2’200’000.–. Zuzüglich sind die Handänderungskosten (d.h. Notariats- und Grundbuchkosten) durch die Käuferin zu übernehmen, wofür zusätzlich ein Kredit von CHF 50’000.– vorgesehen wird. Die Verkäuferschaft verlangt, dass das dortige, heutige Parkplatzangebot erhalten bleibt, was an gleicher Stelle aber auch mit dem Bau einer unter- oder oberirdischen Parkieranlage möglich wäre. Zudem wird zur Bedingung gemacht, dass das Grundstück im Besitz der Gemeinde bleiben muss und dieses nur im Baurecht an einheimische Personen und Betriebe weitergegeben werden darf.
Der Gemeinderat von Saanen erachtet dieses Kaufangebot als Glücksfall, nicht zuletzt auch deshalb, weil bereits heute mehrere einheimische Gewerbetreibende ihr Interesse für den Erhalt einer Baurechtsfläche angemeldet haben.
Der Kaufpreis wird voraussichtlich aus vorhandenen liquiden Mitteln finanziert werden können, falls nötig ist ein Teil aber mit neuem Fremdkapital zu finanzieren. Das Grundstück wird nach erfolgtem Kauf dem Finanzvermögen der Einwohnergemeinde Saanen zugeführt werden. Dadurch werden keine Abschreibungen zu tätigen sein, solange der entsprechende Wert vorhanden ist. Die durch die Baurechtnehmer zu entrichtenden Baurechtszinsen werden der Erfolgsrechnung gutgeschrieben.
Die Finanzkommission hat dieses Geschäft vorberaten und erachtet den Grundstückkauf als finanziell tragbar.
Antrag: Der Gemeinderat beantragt der Versammlung wie folgt: Bewilligung eines Kredites von CHF 2’250’000.– für den Kauf einer Teilfläche von Saanen GBB 1619 unter der Bedingung, dass das dortige, heutige Parkplatzangebot erhalten und das Grundstück im Eigentum der Gemeinde bleibt und nur im Baurecht an einheimische Private und Betriebe weitergegeben werden darf.
5. Wohnhaus Rübeldorfstrasse 89, Saanen: Verpflichtungskredit
Genehmigung Bauprojekt und Erhöhung Verpflichtungskredit von CHF 107’000.– um CHF 1’850’000.– auf CHF 1’957’000.–
Das Wohnhaus Rübeldorfstrasse 89 weist einen grossen Sanierungsbedarf aus. Mit wenigen Ausnahmen haben sämtliche Bauteile ihre Lebensdauer längst überschritten. Sowohl die Gebäudehülle (Aussenwände, Fenster, Dach) wie auch der Innenausbau und die Haustechnik entsprechen demzufolge nicht mehr den heutigen Anforderungen. Die Liegenschaftskommission und der Gemeinderat haben sich darum dazu entschlossen, eine Gesamtsanierung anzustreben. Darum hat der Gemeinderat am 7. März 2023 einen Planungskredit von CHF 107’000.– genehmigt.
Das Gebäude ist im Inventar der kantonalen Denkmalpflege als «schützenswert» eingestuft. Das Vorhaben wurde in enger Zusammenarbeit mit dieser Behörde und dem Amt für Gemeinden und Raumordnung entwickelt. Dank diesem Vorgehen, liegen im Rahmen des noch laufenden Baubewilligungsverfahrens bereits heute befürwortende Amtsberichte vor.
Das nun vorliegende Bauprojekt sieht folgende Massnahmen vor:
– Abbruch Holzschopf und Annexbau
– Teilweiser Ersatz der Bodenplatte und von tragenden Wänden
– Teilweiser Ersatz der Aussenverkleidung
– Erneuerung der gesamten Gebäudedämmung
– Ersatz der gesamten Gebäudetechnik (Elektroanlagen, Heizung und sanitäre Einrichtungen)
– Sanierung der bestehenden zwei Wohnungen und Einbau einer zusätzlichen Wohneinheit
– Ersatz Dachschlepper durch Lukarne (Giebel) mit Satteldach
– Indach-Photovoltaikanlage (ca. 75% der gesamten Dachfläche)
– Neubau eines freistehenden, zweiseitig offenen Autounterstands für zwei Personenwagen Es wird mit folgenden Kosten (Genauigkeit von +/–10 Prozent) gerechnet (Tabelle 2).
Finanzierung
Das Verhältnis der wertvermehrenden Massnahmen zu den werterhaltenden Massnahmen wird auf je circa 50 Prozent festgelegt. Dementsprechend wird der wertvermehrende Anteil (CHF 1’023’500.– inkl. PV-Anlage) in der Bilanz aktiviert. Der werterhaltende Anteil (CHF 933’500.–) wird direkt zu 100 Prozent abgeschrieben. Diese Abschreibung wiederum wird gemäss Reglement über die Spezialfinanzierung Werterhalt der Liegenschaften des Finanzvermögens direkt aus dieser Reserve «Werterhalt» entnommen und somit für die Erfolgsrechnung neutralisiert. Der Stand dieser Reserve beträgt per 31. Dezember 2023 CHF 5’621’649.99.
Mietzinsen
Gemäss den mietrechtlichen Bestimmungen gelten Investitionen von «umfassenden Überholungen» in der Regel zu 50 bis 70 Prozent als wertvermehrend. Bei der Berechnung der Mietzinserhöhungen darf ein angemessener Satz für Verzinsung, Amortisation und Unterhalt nicht überschritten werden.
Es ergeben sich voraussichtlich folgende monatlichen Mietzinsen (Tabelle 3).
Die Finanzkommission hat das Geschäft geprüft und erachtet es als finanziell tragbar.
Antrag: Der Gemeinderat beantragt der Gemeindeversammlung wie folgt: Genehmigung des Bauprojekts für die Gesamtsanierung des Wohnhauses Rübeldorfstrasse 89, Saanen und Erhöhung des Verpflichtungskredits von CHF 107’000.– um CHF 1’850’000.– auf CHF 1’957’000.–.
6. Wohnhaus «Kastlanei», Gstaadstrasse 17, Saanen: Verpflichtungskredit
Genehmigung Bauprojekt und Erhöhung Verpflichtungskredit von CHF 68’000.– um CHF 1’750’000.– auf CHF 1’818’000.–
Das geschichtsträchtige Wohnhaus «Kastlanei» an der Gstaadstrasse 17 in Saanen weist einen grossen Sanierungsbedarf aus, weshalb sich die Liegenschaftskommission und der Gemeinderat dazu entschlossen haben, eine Gesamtsanierung anzustreben. Praktisch ausnahmslos alle Bauteile haben ihre Lebensdauer längst überschritten. Sowohl die Gebäudehülle (Aussenwände, Fenster, Dach) wie auch der Innenausbau und die Haustechnik entsprechen demzufolge nicht mehr den heutigen Anforderungen.
Das Gebäude ist im Inventar der kantonalen Denkmalpflege als «schützenswert» eingestuft. Das Vorhaben wurde in enger Zusammenarbeit mit dieser Behörde und dem Amt für Gemeinden und Raumordnung entwickelt. Die Baubewilligung wurde am 1. Juli 2024 durch die zuständige Leitbehörde erteilt. Das nun vorliegende Bauprojekt, für welches der Gemeinderat in eigener Kompetenz am 8. Februar 2022 einen Planungskredit von CHF 68’000.– genehmigt hat, sieht folgende Massnahmen vor:
– ersatzloser Abbruch untergeordnete Annexbauten an der Nordfassade
– teilweiser Ersatz der Bodenplatte und von tragenden Wänden
– teilweiser Ersatz der Aussenverkleidung
– Erneuerung der gesamten Gebäudedämmung
– Ersatz der gesamten Gebäudetechnik (Elektroanlagen, Heizung und sanitäre Einrichtungen)
– Sanierung der bestehenden zwei Wohnungen
– Indach-Photovoltaikanlage (ca. 85% der gesamten Dachfläche)
– Neubau eines freistehenden, zweiseitig offenen Autounterstands für zwei Personenwagen
Es wird mit folgenden Kosten (Genauigkeit von +/–10 Prozent) gerechnet (Tabelle 4).
Finanzierung
Das Verhältnis der wertvermehrenden Massnahmen zu den werterhaltenden Massnahmen wird auf je circa 50 Prozent festgelegt. Dementsprechend wird der wertvermehrende Anteil (CHF 982’000.– inkl. PV-Anlage) in der Bilanz aktiviert. Der werterhaltende Anteil (CHF 836’000.–) wird direkt zu 100 Prozent abgeschrieben. Diese Abschreibung wiederum wird gemäss Reglement über die Spezialfinanzierung Werterhalt der Liegenschaften des Finanzvermögens direkt aus dieser Reserve «Werterhalt» entnommen und somit für die Erfolgsrechnung neutralisiert. Der Stand dieser Reserve beträgt per 31. Dezember 2023 CHF 5’621’649.99.
Mietzinsen
Gemäss den mietrechtlichen Bestimmungen gelten Investitionen von «umfassenden Überholungen» in der Regel zu 50 bis 70 Prozent als wertvermehrend. Bei der Berechnung der Mietzinserhöhungen darf ein angemessener Satz für Verzinsung, Amortisation und Unterhalt nicht überschritten werden.
Es ergeben sich voraussichtlich folgende monatlichen Mietzinsen (Tabelle 5).
Die Finanzkommission hat das Geschäft geprüft und erachtet es als finanziell tragbar.
Antrag: Der Gemeinderat beantragt der Gemeindeversammlung wie folgt: Genehmigung des Bauprojekts für die Gesamtsanierung des Wohnhauses «Kastlanei», Gstaadstrasse 17, Saanen und Erhöhung des Verpflichtungskredits von CHF 68’000.– um CHF 1’750’000.– auf CHF 1’818’000.–.
7. Verschiedenes
Die Gemeindeversammlung kann Anträge, die einen nicht angekündigten Gegenstand betreffen und in ihre Kompetenz (Zuständigkeit der Gemeindeversammlung) fallen, beraten und erheblich oder unerheblich erklären. Erheblich erklärte Anträge sind vom Gemeinderat einer späteren Versammlung zum definitiven Entscheid vorzulegen (Art. 63 AWR).
Saanen, 20. August 2024
Der Gemeinderat von Saanen





