Der Weg ist noch lang
07.11.2017 SaanenIn Saanenmöser sollen ein Ferienresort samt einem grossen Parkhaus sowie ein neues Hotel entstehen. Zudem ist der Um- und Ausbau des Bahnhofs geplant und involviert ist auch die BDG mit der Talstation der Saanerslochbahn. Noch bis am 24. November liegt der Entwicklungsrichtplan zur öffentlichen Mitwirkung auf. An einer Infoveranstaltung erläuterten die Verantwortlichen und die Gemeinde Saanen am vergangenen Mittwoch die Projekte und das Verfahren.
ANITA MOSER
Nur gut 30 Personen – vor allem betroffene Anstösser – folgten am vergangenen Mittwochabend der Einladung ins Landhaus zur öffentlichen Mitwirkungsveranstaltung zum Entwicklungsrichtplan Saanenmöser (Aellenmatte). Das lag wohl daran, dass es sich einerseits um ein sehr komplexes Thema handelt und andererseits die Realisierung des Projektes noch in sehr weiter Ferne liegt. Eingangs wurde kurz diskutiert, ob es nun korrekt Aellenmatte oder Aellematte heisst. Wenn dieses «n» die einzige Unklarheit sei am Ende Abends, könne man von einem erfolgreichen Abend sprechen …, meinte Gemeindepräsident Toni von Grünigen mit einem Augenzwinkern. «Es geht um ein ambitiöses, zukunftsgerichtetes Projekt», so von Grünigen. «Zukunftsgerichtet deshalb, weil kein Kulturland benötigt wird – man kann es auf einem Parkplatz verwirklichen. Und es wird Ausstrahlung haben weit über unsere Gemeindegrenze hinaus.»
Vier Projekte involviert
Ein Richtplan sei ein Führungs- und Steuerungsinstrument, der Plan für eine zukünftige Entwicklung, erklärte von Grünigen. Auslöser des Richtplans Aellenmatte seien vier Projekte, erläuterte Walter Matti-Zbären, Fachleiter Raumplanung: das Ferienresort «Swiss Alpine Village» auf dem Parkplatz der Saanerslochbahn inkl. Einstellhalle, das Hotelprojekt «Möserhof», der Umbau des Bahnhofs und ebenfalls involviert ist die BDG mit der Talstation der Saanerslochbahn. «Diese vier Projekte will man mit dem Richtplan koordinieren», erklärte Matti-Zbären. «Das kantonale Baugesetz schreibt vor, dass man den Gesamtverkehr und die Siedlungen überregional koordinieren muss», erklärte Matti-Zbären. Gemäss dem nun erarbeiten Richtplan wurde in Saanenmöser ein regionaler Siedlungsschwerpunkt für Sport, Freizeit und Tourismus festgesetzt. «Die planerische Voraussetzung für das Vorhaben ist gegeben», so Matti-Zbären.
Ferienresort «Swiss Alpine Village»
«Wir träumen von einem Ferienresort mit bewirtschafteten Appartements», sagte Jürg Wanzenried im Namen der Frutiger AG, Initiantin und Entwicklerin des Ferienresorts «Swiss Alpine Village». Gebaut werden soll es auf dem heutigen Parkplatz der Saanerslochbahn. «Wir stellen uns ein Projekt vor, das von der Qualität her in diese Region passt», so Wanzenried. Positioniert werden soll das Resort im Viersterne-Bereich. «Wir gehen von einer maximalen Grösse von 150 Appartements mit insgesamt rund 600 Betten aus. Das bedingt eine Nutzfläche von 13 000 bis 15 000 m2 Bruttogeschossfläche.» Damit ein solches Resort funktionieren könne und sich die Gäste wohlfühlten, brauche es eine gewisse Infrastruktur, angedacht sind u.a. ein Ski-In, ein Ski-Out, ein Minishop, ein Gastroangebot, Fitness und Wellness. Geplant ist zudem eine Einstellhalle mit rund 900 Parkplätzen. «Das Ganze soll fussgängerfreundlich sein, direkt verbunden mit der neuen Talstation der Saanerslochbahn, mit dem Bahnhof MOB und wir wollen Synergien nutzen mit dem Hotel Möserhof.» Wanzenried zeigte sich überzeugt, dass mit diesem Projekt zusätzliche Gäste, Zielgruppen angesprochen werden. «Wir wollen das Saanenland als Tourismusdestination stärken.» Bis zu 70 000 zusätzliche Logiernächte könnten generiert werden und ersten Schätzungen zufolge soll es bis 35 Arbeitsplätze geben. «Für uns ist es auch ganz wichtig, dass das Resort einen Einfluss auf den Sommertourismus hat. Und wir sind überzeugt, dass es einen ganz wichtigen Impact gibt auf die Auslastung und den Umsatz der BDG. Die Bergbahnen sollen vom Resort profitieren können», so Wanzenried. Man rechne mit bis zu 50 000 zusätzlichen Ersteintritten. Und nicht zuletzt soll mit dem Projekt auch die Parkplatzsituation wesentlich verbessert werden.
Mit den Grundeigentümern sei ein Kaufrechtsvertrag abgeschlossen worden, so Wanzenried. Und man habe in der Vergangenheit Nutzungsstudien mit zwei unabhängigen Teams – Landschaftsarchitekten und Verkehrsplanern – durchgeführt. Die beiden Teams seien verstärkt worden durch einheimische Planer. In die Beurteilungsgremien seien auch die Gemeinde, die MOB und die Bergbahnen einbezogen worden. Weiter habe man Verkehrsstudien gemacht, Koordinationen getroffen mit dem Amt für Gemeinden und Raumordnung (AGR) sowie mit dem beco Berner Wirtschaft Gespräche geführt. Der vorliegende Richtplan sei auch Resultat von diesen Gesprächen. Aktuell sei man im Gespräch mit der BDG wegen der Parkplatzsituation und zum Sommerbetrieb der Bergbahnen und man mache sich Gedanken zur Finanzierung der Infrastrukturprojekte. «Wenn wesentliche Fragen zu diesen Grundlagen geklärt sind, werden wir die konkreten Schritte mit der Planung angehen.»
Talstation Saanerslochbahn
Das zweite Projekt ist der Ersatz der Gondelbahn Saanersloch (wir haben mehrfach berichtet). Das Bundesamt für Verkehr hat im September die Baubewilligung erteilt. Geht alles nach Plan, wird die heutige Bahn nach Ostern eingestellt und die neue Bahn im Dezember 2018 in Betrieb gehen. Der Zugang zur 10er-Gondelbahn erfolgt über eine Rolltreppe respektive über einen Lift. «Das Niveau der Talstation ist abgeglichen mit dem Resort und auch mit einer allfälligen MOB-Bahnhof-Verlegung», erläuterte Walter Matti-Zbären.
Um- und Ausbau Bahnhof MOB
Dank der Umspuranlage im Bahnhof Zweisimmen ist schon bald umsteigefreies Reisen von Montreux nach Interlaken möglich. Die Zugkompositionen werden länger und das hat Folgen für den Bahnhof in Saanenmöser. «Die MOB plant den Umbau von heute drei Geleisen zur Doppelspur und die Verlängerung der Perrons auf 220 Meter», informierte Matti-Zbären. «Die Planung läuft, der Baubeginn ist ab 2022 geplant.»
Hotel Möserhof
Als viertes Projekt ist ein Hotel-Neubau mit 40 bis 60 Betten geplant. Bauherr ist Walter von Siebenthal vom Golfhotel Les Hauts de Gstaad. 1983 sei die Überbauungsordnung Nr. 15 Aellenmatte genehmigt worden, informierte Walter Matti-Zbären. Diese beinhalte das Golfhotel, dessen Personalhaus sowie die bestehenden Häuser auf der Hubelmatte. Und in dieser Überbauungsordnung habe man ein Baufeld ausgeschieden für ein fünfstöckiges Hotelgebäude. «Das 1992 bewilligte Projekt wurde nie realisiert.» Nun bestehe ein neues Projekt, abgestimmt mit dem Resort. Zwischen den beiden Neuanlagen sollen wie erwähnt Synergien (Fitnessräume, Schwimmbad usw.) genutzt werden. Im Untergeschoss des Hotels ist eine Einstellhalle mit ca. 60 Parkplätzen geplant.
Erschliessung über Brücke
Eine der grössten Herausforderungen ist die Erschliessung. Durch verschiedene Studien hätten sich drei machbare Varianten herauskristallisiert, so Matti-Zbären. Die Variante «Dorf» über den bestehenden Bahnübergang, eine neue Erschliessung «Mitte» über eine Brücke über die kleine Simme und via Tunnel ins Resort sowie die Erschliessung «Ost», ebenfalls mit Brücke über die kleine Simme, aber ohne Tunnel. «Alle Varianten haben Vor- und Nachteile, aber stand heute alle realisierbar», so Matti-Zbären. Am sinnvollsten sei aber die Variante Ost. Die Variante Dorf sei zwar die günstigste, habe aber als gravierenden Nachteil die Barriere beim Bahnübergang sowie den zu erwartenden Mehrverkehr durch das Dorf. Die Variante Mitte mit dem Tunnel sei zu teuer. Geplant ist wie erwähnt eine zentrale Einstellhalle mit 900 Parkplätzen (750 für die BDG, 150 für das Resort). Dazu kommen die bereits vorhandenen 220 temporären Aussenplätze.
«Ziel der Erschliessung ist, dass man – zu Fuss, mit Velo, Auto oder Zug –möglichst optimal zum Resort, zur Talstation oder zum Hotel ‹Möserhof› kommt», betonte Matti-Zbären. Er erläuterte ebenfalls die (provisorische) Erschliessung mit dem Bus während der Bauphase oder falls das Resort nicht realisiert wird.
Behördenverbindliches Instrument
«Die verschiedenen Projekte haben einen unterschiedlichen Reifestand. Diese Ausgangslage ist auch eine grosse Herausforderung, die Projekte in sich und gegenüber dem Nachbarn aufeinander abzustimmen», betonte Arthur Stierli, Leiter Regional- und Stadtentwicklung bei der ecoptima ag. Der Richtplanbericht umfasst rund 40 Seiten. «Die verschiedenen Projekte werden darin erläutert, was angedacht ist und wie sie aufeinander abgestimmt werden müssen. Im Richtplanbericht werden auch die verschiedenen Schlüsselprobleme und die zu ergreifenden Massnahmen dargestellt und in eine Zeitabhängigkeit gestellt – bis wann was erledigt werden soll.» Es gehe um Themen wie Nutzungen, Bebauung, Erschliessung, Parkierung, Umwelt, Naturgefahren und nicht zuletzt um die Finanzierung. Zudem enthalte der Richtplan entsprechende Karten. «Man darf das Gesamtziel nicht aus den Augen verlieren, man muss die verschiedenen Akteure ins Boot bringen und eine gewisse Verbindlichkeit erreichen», erklärte Stierli. «Ziel ist, dass die verschiedenen Akteure – inkl. die betroffenen Grundeigentümer – den Richtplan am Schluss unterzeichnen.» Der Richtplan sei ein nach Baugesetz behördenverbindliches Instrument. «Mit dem Richtplan bekommen die weiteren Planungsschritte gewisse Leitplanken.» Weil in diesem Fall auch wichtige Erschliessungsfragen geregelt werden sollen, wolle man die Verbindlichkeit nicht nur auf Stufe Gemeinde festlegen, sondern sie ausdehnen auf die entsprechenden kantonalen Stellen.
Fragen aus dem Plenum
«Hat man bereits eine Ahnung, wie lange die Bauzeit dauert und wie die Parkplatzsituation geregelt ist, damit der Bahnbetrieb aufrechterhalten bleibt?», wollte ein Anwesender wissen. Für eine konkrete Aussage sei es noch zu früh, meinte Jürg Wanzenried. Aber er gehe grob geschätzt und auf Erfahrungswerte gestützt für das Resort von einer Bauzeit von etwa zwei Jahren aus. Und es sei selbstverständlich, dass es eine temporäre Lösung für die Parkierung geben müsse. «Es darf nicht zu einem Stillstand kommen, das ist für uns ganz klar.» Dass betroffene Grundeigentümer bisher nicht involviert waren, gab ebenfalls Anlass zu Fragen. «Ein Richtplan ist nicht grundeigentümerverbindlich», erklärte Stierli. Im Richtplan seien Ideen skizziert. «Wenn man einzelne weiterverfolgen will, werden nähere Abklärungen getroffen und eine davon ist, mit den Betroffenen das Gespräch zu suchen.» Während der Mitwirkung könne man über einzelne Ideen offen diskutieren, ob sie realistisch seien oder nicht. «Haben wir nicht schon genug 4-Stern-Häuser im Saanenland?», fragte ein weiterer Anwesender. In welchem Segment es Potenzial gebe, sei eine Frage, welche die Bauherrschaft zu entscheiden habe, antwortete Toni von Grünigen. Sie ziehe den Hut, wenn es gelinge, 70 000 Logiernächte mehr zu generieren, meinte eine Anwesende. Sie befürchte allerdings, dass viele Wohnungen über viele Wochen leer stehen würden. Sie würde nicht Ferien machen wollen in einem Resort, wo viele Wohnungen unbewohnt seien. «Kann man das Resort beleben oder sollte man es kleiner andenken?», fragte sie. Die Frage sei berechtigt und man mache sich intensiv Gedanken darüber, betonte Jürg Wanzenried. Ob das Resort so gebaut werde wie heute angedacht, sei noch nicht entschieden. «Wir haben noch einen langen Planungsweg vor uns», so Wanzenried. «Wir selber sind überzeugt, dass der Standort sehr geeignet ist und dass Potenzial vorhanden ist. Und wir sind auch überzeugt, dass ein solches Produkt neue Gäste bringen kann. Aber es ist kein Selbstläufer, es braucht viel, damit es funktioniert. Vor uns steht ein Entwicklungsprozess, der gestaltet werden muss.» Eine der grossen Fragen, mit der man sich beschäftige, sei der Kostenteiler für all die Infrastrukturprojekte, antwortete Wanzenried auf die Frage eines Anwesenden nach den grössten Stolpersteinen. «Wir sind überzeugt, dass das Resort in sich selber wirtschaftlich funktioniert. Aber es hat nur begrenzte Kraft, um all die Infrastrukturprojekte vollständig mitzufinanzieren.»
Mitwirkung bis 24. November
Der Richtplan liegt noch bis 24. November öffentlich zur Mitwirkung auf. Die Bevölkerung ist bis dahin eingeladen und aufgefordert, sich zum Richtplan zu äussern und Anregungen und Anliegen schriftlich einzubringen. Folgende Verfahrensschritte stehen nach der öffentlichen Mitwirkung an: Vorprüfung durch den Kanton, Bereinigung sowie Beschluss vom Gemeinderat und Zustimmung der Partner. Geht alles nach Plan, kommt der Richtplan im 3. Quartal 2018 zur Genehmigung zum Amt für Gemeinden und Raumordnung. Und dann kann die nächste Phase starten mit einem Wettbewerb, dem Umzonungsverfahren und dann der Baueingabe. «Es gibt noch verschiedene Möglichkeiten, sich zum Projekt zu äussern oder Einsprache zu erheben», sagte Toni von Grünigen auf eine entsprechende Frage aus dem Plenum.



