Amtliche Neubewertung: Grossrat Schär reicht dringliche Motion ein
07.07.2023 KantonAufgrund zunehmender Kritik wurde der Regierungsrat beauftragt, das System der amtlichen Neubewertung von Liegenschaften zu vereinfachen. Nun hat Grossrat Hans Schär (FDP, Schönried) mit sieben weiteren Amtskollegen eine dringliche Motion eingereicht: Der Regierungsrat solle ...
Aufgrund zunehmender Kritik wurde der Regierungsrat beauftragt, das System der amtlichen Neubewertung von Liegenschaften zu vereinfachen. Nun hat Grossrat Hans Schär (FDP, Schönried) mit sieben weiteren Amtskollegen eine dringliche Motion eingereicht: Der Regierungsrat solle sich vor der Steuergesetzesrevision mit einer tragbaren Bewertung der amtlichen Werte beschäftigen.
Seit der neuen amtlichen Bewertung AN20 sehen sich besonders Hausbesitzer:innen im Saanenland mit finanziellen Herausforderungen konfrontiert: Die Liegenschaftswerte schossen durch die Decke, die Steuern stiegen, manche haben gar das Anrecht auf Ergänzungsleistungen oder Verbilligung der Krankenkassenprämien verloren. Aufgrund zunehmender Kritik aus der Bevölkerung und der Politik wurde der Regierungsrat beauftragt, das System der Neubewertung zu vereinfachen, eventuell nach dem Vorbild des Kantons Luzern. Die erste Neubewertung nach den neuen Regeln stellte er frühestens 2028 oder 2029 in Aussicht (wir haben berichtet).
Eine Steuergesetzrevision ist damit fällig, weshalb Grossrat Hans Schär (FDP, Schönried) mit sieben Mitunterzeichnenden eine dringliche Motion einreichte: Bei der nächsten Steuergesetzesrevision solle eine tragbare Bewertung der amtlichen Werte erzielt werden.
Motionäre verlangen mehr Rücksicht auf Tourismusregionen
«Leider wurden bei der Erarbeitung der Umsetzungsvorgaben AN20 verschiedene Punkte nicht ausreichend berücksichtigt oder sogar vergessen. Gerade in Tourismusregionen oder Gemeinden mit speziellen Objekten mit sehr teuren und normalen Liegenschaften ergaben die Berechnungen der Steuerverwaltung unglaublich hohe Werte», schreiben die Motionäre – darunter auch Matthias Matti (Die Mitte) aus Zweisimmen. Da der Regierungsrat nun eine Vereinfachung des Bewertungssystems vorsehe und somit bei künftigen Neubewertungen nicht jedes Objekt vor Ort bewertet werden müsse, sei es wichtig, dass die von ihnen aufgelisteten Punkte berücksichtigt würden.
Die Nutzungsbeschränkung berücksichtigen
Die Grossräte haben drei klare Forderungen. Die erste bezieht sich auf die Nutzungsbeschränkung: In vielen Tourismusregionen seien Liegenschaften mit Nutzungsbeschränkungen belastet. Erstwohnungen könnten nicht als Feriendomizil verkauft oder vermietet werden. «Dies hat einen grossen Einfluss auf den Wert einer Liegenschaft und muss zwingend berücksichtigt werden», heisst es.
Amtlicher Wert auf 75 Prozent
Der zweite Punkt bezieht sich auf den amtlichen Wert selbst. Laut Dekret des Grossen Rats soll der amtliche Wert der Liegenschaften 70 Prozent des Verkehrswertes sein. Dies wurde vom Bundesgericht gerügt und der Median von 70 Prozent muss angepasst werden. Liegenschaften unterliegen im Gegensatz zu Bargeld einer Mehrfachbesteuerung, beispielsweise der Vermögensund Liegenschaftssteuer. Es sei daher unabdingbar, dass Liegenschaften unter dem effektiven, variablen Verkehrswert bewertet würden und der amtliche Wert dürfe nicht höher als 75 Prozent verfügt werden. Bewertungen auf 99 Prozent des Verkaufswertes dürften nicht mehr vorkommen.
Die Verkehrslagen bewerten
Drittens verlangen sie eine gesamtheitliche kantonale Beurteilung der Verkehrslagen. «Vielen Liegenschaftsbesitzern stösst sauer auf, dass die Verkehrslagen um die Zentren wie Bern, Thun, Spiez etc. und in ländlichen Gebieten ohne ÖV-Anschluss gleich bewertet werden.» Eine Differenzierung Stadt-Land bzw. dem Bahnhof Lenk (mit einer stündlichen Verbindung) und dem Bahnhof Bern müsse berücksichtigt werden.
Es sei wichtig, dass die Punkte jetzt eingebracht würden und nicht erst bei der Gesetzesvorlage. «Die Vereinfachung der amtlichen Bewertung muss rasch umgesetzt werden. Vielerorts werden laufend Liegenschaften aus Angst und Not dem Meistbietenden verkauft. Wohnraum für Ortsansässige und Familien wird immer rarer und unbezahlbarer», begründen die Motionäre die Dringlichkeit der Motion.
PD/JOP
Die komplette Motion ist unter www.gr.be.ch abrufbar (Geschäfts-Nr.: 2023.RRGR.194).