Ausbeutung von Arbeitskräften ist kein Kavaliersdelikt
19.06.2026 GstaadDas Regionalgericht Berner Oberland hat am Dienstag drei Mitglieder einer serbischstämmigen Familie wegen Menschenhandels und weiterer Delikte zu Freiheits- und Geldstrafen verurteilt. Beim Strafmass blieb das Gericht deutlich unter den Anträgen der Staatsanwaltschaft. Ob die beiden ...
Das Regionalgericht Berner Oberland hat am Dienstag drei Mitglieder einer serbischstämmigen Familie wegen Menschenhandels und weiterer Delikte zu Freiheits- und Geldstrafen verurteilt. Beim Strafmass blieb das Gericht deutlich unter den Anträgen der Staatsanwaltschaft. Ob die beiden verurteilten Frauen ihre Gefängnisstrafen jemals antreten werden, bleibt fraglich.
PETER SCHIBLI
Im Jahr 2019 war im Saanenland aufgrund eines anonymen Briefs der grösste bisher bekannte Fall von Ausbeutung menschlicher Arbeitskraft im Reinigungsgewerbe aufgeflogen. In drei Medienmitteilungen hatte die Kantonspolizei ungewöhnlich detailliert über die Anschuldigungen informiert, was in der Schweizer Presse zu Recherchen und mehreren ausführlichen Berichten führte. Die Ermittlungen der Justiz zogen sich über Jahre hin, und die Bevölkerung fragte sich, ob die beschriebenen «Horrorzustände» im Gstaader Reinigungsbusiness möglich oder vielleicht doch übertrieben waren.
Nun steht fest: In Gstaad und Saanen haben eine 68-jährige Serbin, ihre 48-jährige serbisch-schweizerische Tochter und der 76-jährige serbische Ehemann der Rentnerin von 2014 bis 2020 zahlreiche Frauen aus ihrer Heimat systematisch sowie gewerbsmässig ausgebeutet. Die Opfer wurden für drei Monate in die Schweiz geholt und mussten ohne Arbeitserlaubnis täglich bis zu 16 Stunden putzen. Dafür erhielten sie einen ungewöhnlich tiefen Monatslohn von 1200 bis 1500 Franken ausbezahlt.
Serben agierten als Vermittler
Im Gegenzug mussten sie Chalets und Luxus-Ferienwohnungen putzen und nachts teilweise die Kinder der Gäste hüten. Auftraggeber waren Immobilienagenturen, welche die Unterkünfte für teures Geld vermieteten, aber auch Chaleteigentümer. Die drei serbischen Familienmitglieder fungierten als Vermittler: Sie warben die Frauen an, sorgten für deren Unterbringung und fuhren sie teilweise zur Arbeit. Auch zahlten sie den Angestellten den Lohn aus. Dafür erhielten sie von den Auftraggebern eine Entschädigung von 4000 bis 5000 Franken pro Frau und Monat.
In der Anklageschrift listete die Staatsanwaltschaft insgesamt vierzig Opfer, alles serbische Frauen aus teils ärmlichen Verhältnissen, auf. Doch nur zwei Frauen waren bereit, als Zeuginnen auszusagen. Beweise für die Vorwürfe fand die Polizei aber in Chat-Protokollen auf den Mobiltelefonen der Beschuldigten. Alle Frauen fürchteten sich vor den drei Landsleuten, die sie ins Saanenland geholt hatten. Dass diese mit hoher krimineller Energie gehandelt hatten, belegten Aussagen einzelner Opfer: Ihnen sei mit Schlägen gedroht worden, falls sie sich in der Öffentlichkeit zeigten und die Arbeit nicht wie befohlen verrichteten.
Staatsanwaltschaft spricht von sklavenähnlichen Verhältnissen
In ihrem Plädoyer sprach die Staatsanwältin von «teilweise sklavenähnlichen Verhältnissen» und forderte Schuldsprüche wegen wiederholten, gewerbsmässigen Menschenhandels, Wuchers und weiterer Delikte. Ihre Strafanträge an das Gericht: unbedingte Freiheitsstrafen für die drei Beschuldigten zwischen 9,5 und 12,5 Jahren.
Verteidiger dementieren
Die drei Verteidiger kritisierten die Ermittlungen der Polizei und verlangten umfassende Freisprüche für ihre Mandanten. Sie argumentierten: Von Menschenhandel könne keine Rede sein. Die Frauen seien zum Teil mehrmals in die Schweiz gekommen, hätten im Saanenland mehr verdient als in ihrer Heimat und die Arbeitsbedingungen im Voraus gekannt. Einige der Frauen kamen aus demselben Dorf, aus dem die Angeklagten stammten. Die Tochter holte sogar Freundinnen zum Arbeiten in die Schweiz.
Offene Fragen
Auch nach den Einvernahmen und der Beweisführung bleiben offene Fragen. Die Hauptangeklagte konnte das Gericht nicht befragen. Aus gesundheitlichen Gründen hatte sie sich vom Verfahren dispensieren lassen. Während der persönlichen Befragung ihres Ehemannes und der Tochter blieben wichtige Punkte im Dunkeln: So stellte niemand die Frage, wer denn konkret die Kunden des Arbeitsvermittlertrios waren. In der Anklageschrift stehen die Namen von drei Gstaader Immobilienagenturen sowie von 19 Chalets im Saanenland. Ebenfalls nicht thematisiert wurde die Frage, ob die Agenturen oder Chaletbesitzer wussten, zu welch schlechten Bedingungen die Reinigungsfrauen arbeiten mussten.
Mit Spannung wurde deshalb am Dienstag das Urteil des Regionalgerichts Berner Oberland erwartet: Die Hauptbeschuldigte – die Mutter – wurde zu einer Freiheitsstrafe von sechs Jahren, einer bedingten Geldstrafe sowie einer Busse verurteilt. Zudem wird sie für elf Jahre des Landes verwiesen.
Die Rolle ihres Ehemannes wurde vom Gericht als weniger bedeutend eingestuft. Er wurde wegen Gehilfenschaft zum Menschenhandel für schuldig gesprochen und zu einer teilbedingten Freiheitsstrafe von 28 Monaten verurteilt. 18 Monate davon sind bedingt. Da ihm die 12,5 monatige Untersuchungshaft angerechnet wird, muss er nicht mehr ins Gefängnis. Zusätzlich erhielt er eine bedingte Geldstrafe von 4110 Franken. Der Landesverweis wurde auf acht Jahre festgesetzt.
Die Tochter, eine serbisch-schweizerische Doppelbürgerin, verurteilte das Gericht wegen Menschenhandels in sieben Fällen zu einer Freiheitsstrafe von drei Jahren und neun Monaten. Hinzu kommen eine bedingte Geldstrafe von 5400 Franken sowie eine unbedingte Busse von 400 Franken. Zur Urteilsverkündung erschien nur der Ehemann der Hauptangeklagten. Dessen Ehefrau und deren Tochter waren aus gesundheitlichen Gründen dispensiert worden.
Ausführliche Begründung
Das Gericht ging von einem mittelschweren Verschulden der Angeklagten aus. Man könne sich schwerere Fälle von Menschenhandel vorstellen, sagte Gerichtspräsident Jan Grunder in der Urteilsbegründung. So seien die Opfer nicht eingesperrt worden und hätten einen, wenn auch bescheidenen Lohn erhalten. Kritik äusserte der Richter am Verfahren und an der Presse. Die mehrjährigen Ermittlungen verletzten das Beschleunigungsgebot. Zudem seien die Angeklagten bis zu einem gewissen Grad durch die Medienberichterstattung vorverurteilt worden. Das Gericht berücksichtigte diese Punkte strafmildernd.
Schliesslich stellte der Gerichtspräsident klar, dass die serbische Familie über Jahre hinweg unbehelligt agieren und Landsfrauen ausbeuten konnte. Die drei Täter hätten davon finanziell profitiert. Das System mit «Billig-Putzkräften» habe deshalb so gut funktioniert, weil alle wegschauten: die Agenturen und die Chaletbesitzer, sagte Grunder.
Zwiespältiges Ergebnis eines langen Verfahrens
Mit seinem Urteil hat das Gericht eine zwiespältige Antwort auf offene Fragen gegeben. Zum einen machte es mit den Schuldsprüchen klar, dass die Ausbeutung von menschlicher Arbeitskraft kein Kavaliersdelikt ist. Das gilt auch im Saanenland. Zum anderen kam es in gut der Hälfte der angeklagten Fälle zu Freisprüchen, weil sich die Vorwürfe wegen unzulässiger Polizeiermittlungen sowie der Aussageverweigerung der meisten Opfer nicht stichhaltig beweisen liessen.
Last, but not least: Ob die beiden verurteilten Frauen die unbedingt ausgesprochenen Freiheitsstrafen in einem Schweizer Gefängnis absitzen werden, darf bezweifelt werden. Die Mutter ist schwer erkrankt und befindet sich in medizinischer Behandlung in Serbien. Eine Auslieferung an die Schweiz ist kein Thema.
Ausserdem sind die Urteile noch nicht rechtskräftig. Da die Verteidiger in ihren Plädoyers konsequent Freisprüche gefordert hatten, ist mit einem Weiterzug ans Bernische Obergericht zu rechnen. Bis zu einem zweitinstanzlichen Urteil dürften wieder Jahre vergehen. Der Schlussstrich unter den Gstaader Putzfrauen-Kriminalfall ist auch sieben Jahre nach Bekanntwerden noch nicht gezogen.

