Bauen ausserhalb der Bauzonen: kantonale neue Regeln
09.01.2026 KantonDer Kanton Bern setzt neue Regeln für das Bauen ausserhalb der Bauzonen um. Ziel ist es, weniger neue Gebäude und versiegelte Flächen zuzulassen und ausgewählte Gebiete gezielt weiterzuentwickeln. Erste Vorschriften gelten bereits seit Januar 2026, weitere folgen im ...
Der Kanton Bern setzt neue Regeln für das Bauen ausserhalb der Bauzonen um. Ziel ist es, weniger neue Gebäude und versiegelte Flächen zuzulassen und ausgewählte Gebiete gezielt weiterzuentwickeln. Erste Vorschriften gelten bereits seit Januar 2026, weitere folgen im Juli und bis spätestens 2029.
Der Kanton Bern startet mit der Umsetzung der zweiten Etappe der Revision des Raumplanungsgesetzes. Wie die Direktion für Inneres und Justiz in einer aktuellen Medienmitteilung schreibt, verfolgt diese das Ziel, das Bauen ausserhalb der Bauzonen stärker zu steuern sowie die Zahl der Gebäude und den Umfang der versiegelten Flächen zu stabilisieren. Mit einer Prämie soll der Abbruch von Gebäuden ausserhalb der Bauzone gefördert werden. Neu können die Kantone gezielt Gebiete ausserhalb der Bauzonen weiterentwickeln. Die neuen Vorschriften treten gestaffelt in Kraft.
Grund für diese Änderungen ist die Revision des Bundesgesetzes. Die Kantone sind verpflichtet, das neue Raumplanungsgesetz (RPG 2) und die Raumplanungsverordnung (RPV) umzusetzen, wie es weiter heisst. Ein erster Teil der neuen Regeln ist bereits am 1. Januar in Kraft getreten, im Juli folgen weitere.
Neue Zonen für Wohnen und Tourismus
Das Gesetz sieht verschiedene Änderungen vor. So können neu die Kantone gezielt Gebiete ausserhalb der Bauzonen weiterentwickeln und zum Beispiel zusätzliches Wohnen oder touristische Nutzungen erlauben. Voraussetzung dafür ist pro Gebiet eine räumliche Gesamtkonzeption mit Kompensationsund Aufwertungsmassnahmen, die zu einer Verbesserung der Gesamtsituation führen. Solche Konzeptionen sind im kantonalen Richtplan festzuhalten.
Dieser sogenannte «Gebietsansatz» soll im Rahmen der Gesamtrevision 2028 des kantonalen Richtplans aufgenommen werden, wie es weiter heisst. Die Arbeiten werden 2026 gestartet und die Akteure frühzeitig einbezogen. «Mir ist wichtig, dass der Kanton Bern diesen neuen Handlungsspielraum gut nutzen kann», betont Regierungsrätin Evi Allemann.
Wachstum stabilisieren
Künftig dürfen die Anzahl Gebäude und die versiegelten Flächen ausserhalb der Bauzonen nur noch um insgesamt höchstens zwei Prozent wachsen. Basis ist der Referenzwert vom 29. September 2023. Für den Kanton Bern liegt dieser Referenzwert bei 129’342 Gebäuden und 5304 Hektaren versiegelter Fläche.
Die Kantone haben bis Mitte 2031 Zeit, um ihre Strategie zur Erreichung dieses Stabilisierungsziels im kantonalen Richtplan festzuhalten. Der Bundesrat genehmigt die Strategie anschliessend und überprüft sie regelmässig.
Prämie fördert Abbruch
Mit einer Abbruchprämie sollen die Kantone Anreize für die Reduktion der Anzahl der Gebäude ausserhalb der Bauzonen setzen, wie der Kanton weiter ausführt. Er werde die Ausgestaltung der Abbruchprämie und das Verfahren für die Ausrichtung per 1. Juli klären.
Revision des kantonalen Baugesetzes
Für die Umsetzung von RPG 2 braucht es auch eine Revision des Baugesetzes, die am 1. Januar 2029 in Kraft treten soll. Damit bestimmte Vorgaben des Bundes bereits ab dem 1. Juli 2026 gelten können, ist vorübergehend eine dringliche Einführungsverordnung des Regierungsrates nötig. Diese soll insbesondere die rechtlichen Grundlagen für die Abbruchprämie sowie für Anpassungen bei der Baupolizei zu Nutzungsverboten oder Wiederherstellungen regeln.
PD/JOP
Mehr Informationen gibt es unter: www.be.ch/rpg2.
