IG kündigt rechtliche Schritte im Spitalstreit an
13.04.2026 GesundheitswesenDie IG Spitalversorgung Simmental Saanenland will juristisch gegen die Landübertragung im Zusammenhang mit der Stiftung Rosa Haueter vorgehen. Sie wirft dem Kanton Bern und der Spital STS AG seit Jahren mangelnde Transparenz vor. Der Kanton weist die Vorwürfe ...
Die IG Spitalversorgung Simmental Saanenland will juristisch gegen die Landübertragung im Zusammenhang mit der Stiftung Rosa Haueter vorgehen. Sie wirft dem Kanton Bern und der Spital STS AG seit Jahren mangelnde Transparenz vor. Der Kanton weist die Vorwürfe zurück.
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Die IG Spitalversorgung Simmental Saanenland kündigt rechtliche Schritte im Zusammenhang mit der Spitalversorgung der Region an. Im Zentrum steht das Vermächtnis der Stiftung Rosa Haueter. Dabei handelt es sich um ein Grundstück, das dem Kanton Bern mit klar definierten Auflagen übertragen wurde.
IG sieht unrechtmässige Weitergabe des Spitalbodens
Nach Darstellung der IG sei dieses Land später an die Spital STS AG übertragen worden. Dies widerspreche den Vorgaben der Stiftung. Diese sehen unter anderem vor, dass das Land nicht verkauft werden darf und nur im Baurecht genutzt werden soll. Die IG stellt deshalb die Rechtmässigkeit der Übertragung in Frage.
In einem Schreiben an die Staatskanzlei und adressiert an den Regierungsrat – welches dieser Zeitung vorliegt – hält die IG fest, «dass die Kerngruppe sowie Mitglieder der IG beschlossen haben, Strafanzeige sowie weitere rechtliche Schritte einzuleiten.» Gegenstand dieser Schritte sei insbesondere die «rechtswidrige Abtretung von Stiftungsland an die Spital STS AG». Das Schreiben unterzeichneten die IG-Mitglieder Hans-Jörg Pfister und Heinz Rufener.
Kanton weist Vorwürfe zurück
Der Regierungsrat widerspricht dieser Darstellung. Auf Anfrage dieser Zeitung schreibt Regula Müller, stellvertretende Generalsekretärin der Direktion für Inneres und Justiz, dass die Übertragung des fraglichen Grundstückteils rechtmässig erfolgte, dies unter Berücksichtigung der Auflagen des Vermächtnisses von Rosa Haueter. Weiter führt Müller den Artikel 88 Absatz 3 des neuen Spitalversorgungsgesetzes an, welches diesen Januar in Kraft getreten ist: Unselbstständige Stiftungen mit Spitalzweck werden automatisch und ohne Entschädigung in kantonales Eigentum überführt.
In der von der IG beigelegten Verfügung des Amts für Gemeinden und Raumordnung (AGR) sei deshalb auch festgehalten, dass gewisse Grundstückteile von Gesetzes wegen unentgeltlich an den Kanton übergehen werden. «Aus der Systematik des damaligen Spitalversorgungsgesetzes ging hervor, dass mit dem unentgeltlichen Übergang an den Kanton die neue Trägerschaft gemeint war. Im Falle des Bezirksspitals Obersimmental war dies die Spital STS AG», erläutert Müller.
Der Vorwurf, die Gesundheitsversorgung vor Ort sei nicht gewährleistet, weist die Regierung ebenfalls von sich: «Aus Sicht des Regierungsrates ist im Simmental und Saanenland eine angemessene, sichere und regionale Gesundheitsversorgung gewährleistet. Insbesondere die Notfallversorgung in der Region funktioniert gut», so Müller.
IG bemängelt Transparenz bei Kommunikation
Neben dem Vermächtnis kritisiert die IG weitere Punkte. Sie bemängelt eine ungenügende Information der Bevölkerung über Jahre hinweg. Zudem seien zentrale Fragen zur Gesundheitsversorgung nicht geklärt worden. Auch die Schliessung der Operationsleistungen im Herbst beurteilt die IG als problematisch für Bevölkerung und Tourismus.
Weiter wirft die IG dem Kanton vor, Anliegen der Region nicht ernst genommen zu haben. Mehrere Anfragen an Gesundheitsdirektor Pierre Alain Schnegg seien unbeantwortet geblieben. Zudem sieht die IG die Rolle der kantonalen Finanzkontrolle kritisch.
Die IG fordert mehr Transparenz, eine rechtliche Klärung und eine regional abgestützte Lösung für die medizinische Versorgung im Simmental und Saanenland.
