In der Vergangenheit konnten auf der Gemeindeverwaltung Dokumente zur Beglaubigung von Unterschriften visiert und bestätigt werden. Gemäss kantonaler Gesetzgebung, Notariatsverordnung des Kantons Bern, dürfen Beglaubigungen bereits seit einigen Jahren im Grundsatz nur noch durch ...
In der Vergangenheit konnten auf der Gemeindeverwaltung Dokumente zur Beglaubigung von Unterschriften visiert und bestätigt werden. Gemäss kantonaler Gesetzgebung, Notariatsverordnung des Kantons Bern, dürfen Beglaubigungen bereits seit einigen Jahren im Grundsatz nur noch durch ein Notariat ausgeführt werden. Die Gemeindeverwaltung weist aus aktuellem Anlass darauf hin, dass ab sofort, trotz der gängigen Praxis, dass dies bei bekannten Einwohnern der Gemeinde (rechtswidrig) ausgeführt wurde, keine Dokumente, z.B. Bescheinigungen für eine Lebensversicherung, mehr beglaubigt werden können. Vielen Dank für die Kenntnisnahme.
Hundehaltung
Aufgrund diverser Rückmeldungen auf der Gemeindeverwaltung über frei laufende und teilweise unbeaufsichtigte Hunde, bitten wir alle Hundehalter um Rücksichtnahme und Verständnis gegenüber anderen Personen, Tieren, Gärten und Grundstücken. Gemäss kantonalem Hundegesetz sind Hunde so zu halten, dass sie weder Menschen noch Tiere belästigen oder gefährden. Auch dürfen Hunde im öffentlichen Raum nicht unbeaufsichtigt laufen gelassen werden und müssen jederzeit wirksam unter Kontrolle gehalten werden. Vielen Dank für die Kenntnisnahme und Mithilfe zu einer entsprechenden Beaufsichtigung ihres Hundes im öffentlichen Raum.
GEMEINDERAT ZWEISIMMEN