Seit 1943 setzt sich die Berghilfe für die Menschen in den Schweizer Bergen ein. Sie unterstützt Projekte, die Arbeitsplätze und Wertschöpfung im Berggebiet schaffen. Damit wird der Abwanderung entgegengewirkt und dafür gesorgt, dass die Bergregionen auch in ...
Seit 1943 setzt sich die Berghilfe für die Menschen in den Schweizer Bergen ein. Sie unterstützt Projekte, die Arbeitsplätze und Wertschöpfung im Berggebiet schaffen. Damit wird der Abwanderung entgegengewirkt und dafür gesorgt, dass die Bergregionen auch in Zukunft lebendig bleiben. Martin Abderhalden, Leiter Gewerbe bei der Berghilfe, und Oswald Perler, ehrenamtlicher Gebietsexperte für das Obersimmental und das Saanenland, führten durch den informativen Abend und beantworteten anschliessend Fragen aus dem Publikum.
VRENI MÜLLENER
Die Schweizer Berghilfe ist zu 100 Prozent spendenfinanziert. Bemerkenswert ist, dass nahezu 90 Prozent der jährlich 30 bis 35 Millionen Franken aus Stadt- und Agglomerationsgebieten kommen.
Es ist vor allem bekannt, dass landwirtschaftliche Betriebe von der Berghilfe Unterstützung erhalten. Genauso gut können auch Gewerbe-, Tourismusund Handwerksbetriebe von dieser Stiftung profitieren, falls die Eigenmittel für wichtige Investitionen nicht ausreichen. Um diesen Bereich in unserer Gegend bekannter zu machen, lud die Berghilfe am vergangenen Dienstag Unternehmer:innen zu einem Informationsabend ins Landhaus Saanen ein.
Da, um zu helfen
Im Berggebiet haben nicht nur landwirtschaftliche Betriebe grössere Produktionskosten. Die Ursachen sind verschieden: Zum einen sind sie klimabedingt (lange Winter), die Erschliessungswege sind lang und oft schwierig und die Gelände steiler. Es gelingt nicht immer, die nötige finanzielle Reserve zu erarbeiten. Hier bietet die Berghilfe Hilfe zur Selbsthilfe an, indem sie Finanzierungslücken von Investitionen mit einem A-fondsperdu-Beitrag (ohne Rückzahlungspflicht) übernimmt. Mit einer ausführlichen Präsentation zeigte Martin Abderhalden die verschiedenen Möglichkeiten, wie andere Betriebe ausserhalb der Landwirtschaft unterstützt werden können. Die von der Schweizer Berghilfe unterstützten Bereiche Landwirtschaft, Tourismus, Gewerbe, Energie, Bildung, Wald und Holz sowie Nothilfe tragen dazu bei, die wirtschaftlichen Grundlagen in den Berggebieten zu sichern und der Abwanderung entgegenzuwirken.
Projekte, die für eine finanzielle Unterstützung durch die Stiftung in Frage kommen, müssen folgende Kriterien erfüllen:
– Projektstandort in einer der vom Bund definierten Bergzonen 1 bis 4 oder im Sömmerungsgebiet
– Privat- und marktwirtschaftliche Basis
– Klein- und Kleinstbetriebe bis maximal 49 Vollzeitstellen
– Investition in Gebäude, Anlagen, Digitalisierung oder Weiterbildung
– Finanzielle Notwendigkeit
Insgesamt arbeiten rund 40 ehrenamtliche Experten und Expertinnen für die Berghilfe, um die Gesuche anhand der eingereichten Unterlagen und vor Ort zu prüfen. Folgende Kriterien werden beleuchtet:
– Gesamtsituation vor Ort
– Kompetenz, Seriosität und Engagement der Gesuchsteller
– Projektstand
– Nachhaltigkeit (insb. auch wirtschaftliche)
– Gesamtfinanzierung
– Finanzielle Notwendigkeit einer Restkosten-Unterstützung
Projektbeispiel: Dorfladen Turbach
Mit ein paar Bildern wurden bereits unterstützte Projekte verschiedenster Art gezeigt. Darunter auch der Dorfladen im Turbach. Dank der Finanzhilfe für die Digitalisierung ist das Geschäft an sieben Tagen in der Woche, während 24 Stunden zugänglich. So dient das Geschäft weiterhin der Versorgung der Talschaft und trägt zur Lebensqualität bei und der Treffpunkt bleibt im Dorf.
Mit dem Hinweis, dass ein Newsletter oder ein Magazin, das vier Mal jährlich erscheint, bestellt werden kann, leitete Martin Abderhalden zum Apéro über – ein ideales Format, um über das Gehörte rege weiter zu diskutieren.
www.berghilfe.ch
ZWEI FRAGEN
– Was muss ein Antragsteller vorweisen, damit seine Anfrage geprüft wird?
Wer einen Antrag stellen will, muss je nach Projekt einen Projektbeschrieb oder Businessplan sowie die Jahresrechnung und die Steuerunterlagen der Mehrheitsbeteiligten einreichen.
– Wie viele Prozent der Investitionssumme darf der Beitrag der Berghilfe ausmachen?
Es gibt da keine fixe Grenze, die Höhe des Unterstützungsbetrags wird von Fall zu Fall festgelegt und richtet sich nach der Finanzierungslücke und den Rahmenbedingungen des Projekts.
VRENI MÜLLENER