Die Berg- und Planungsregionen Kandertal und Obersimmental-Saanenland haben sich zur Teilrevision des bernischen Spitalversorgungsgesetzes geäussert. Im Zentrum stehen zwei Themen: finanzielle Unterstützung für Spitäler in Notlagen und die geplante digitale ...
Die Berg- und Planungsregionen Kandertal und Obersimmental-Saanenland haben sich zur Teilrevision des bernischen Spitalversorgungsgesetzes geäussert. Im Zentrum stehen zwei Themen: finanzielle Unterstützung für Spitäler in Notlagen und die geplante digitale Gesundheitsplattform.
Die Teilrevision des Spitalversorgungsgesetzes sieht neu vor, dass der Kanton Spitäler bei Liquiditätsproblemen stützen kann – zum Beispiel mit Bürgschaften oder Darlehen. Im Gesetzesentwurf heisst es: «Massnahmen dienen der vorübergehenden Sicherstellung der Liquidität und werden daran gebunden, vom Kanton an den Einzelfall angepasste Bedingungen und Auflagen einzuhalten.»
Die Geschäftsleitungen der beiden Bergregionen begrüssen diese Möglichkeit ausdrücklich. In ihrer Medienmitteilung schreiben sie, dass Unterstützungsmassnahmen «bei Liquiditätsengpässen von Spitälern» sinnvoll seien. Gleichzeitig fordern sie, dass die Voraussetzungen klarer gefasst werden. Besonders das Kriterium der «Unverzichtbarkeit» müsse der besonderen Lage von Regionalspitälern im Berggebiet Rechnung tragen – etwa bei saisonal schwankender Auslastung oder beim Erbringen spezialisierter Angebote.
Chancen und Risiken der digitalen Gesundheitsplattform
Mit der Teilrevision wird ausserdem die Grundlage für eine kantonale digitale Gesundheitsplattform geschaffen. Laut Gesetzesentwurf soll sie die Zusammenarbeit zwischen den Spitälern erleichtern, Synergien nutzen und die Effizienz steigern. Auch Beiträge für Aufbau, Beschaffung und Migration der Systeme sind vorgesehen.
Die Regionen sehen darin Chancen, um gerade in zentrumsfernen Gegenden eine gute Grundversorgung zu sichern. Telemedizinische Angebote könnten insbesondere älteren Menschen im ländlichen Raum zugutekommen. Doch sie warnen vor einem falschen Einsatz: «Die Digitalisierung darf keinesfalls als verkapptes Sparinstrument verwendet werden, indem telemedizinische Dienstleistungen dazu führen, dass weitere Angebote zentralisiert werden», heisst es in der Stellungnahme.
Die Forderung der Bergregionen: Nicht nur die Spitäler, sondern auch alle versorgungsrelevanten ambulanten und stationären Anbieter im ländlichen Raum müssen eingebunden und beim Anschluss unterstützt werden.
PD/SWO