Berner Kantonalbank BEKB: Regierungsrat hält an kantonaler Mehrheitsbeteiligung fest

  11.03.2025 Kanton

Gestützt auf einen Auftrag des Grossen Rates hat der Regierungsrat einen umfassenden Bericht zur kantonalen Beteiligung an der BEKB erarbeitet. Fazit: Der Regierungsrat sieht derzeit keinen Grund, die Mehrheitsbeteiligung aufzugeben, hält sich aber die Möglichkeit einer späteren Anpassung offen. In der Sommersession soll ein Grundsatzbeschluss zur Höhe der Beteiligung gefällt werden.

Wie vom Grossen Rat im Rahmen der Wintersession 2023 gefordert, liegt nun der Bericht vor, der die kantonale Beteiligung an der Berner Kantonalbank BEKB analysieren soll. Wie der Regierungsrat in einer Medienmitteilung schreibt, untersucht der Bericht die Vor- und Nachteile von drei Szenarien: Beibehaltung der Mehrheitsbeteiligung, Reduktion auf eine Sperrminorität (ein Drittel plus eine Aktie) und vollständiger Verkauf. Die drei Varianten seien aus volkswirtschaftlicher, finanzpolitischer und rechtlicher Sicht beurteilt worden, auch das kantonale Risiko wurde bewertet.

Hohe Hürden für Reduktion der Beteiligung
Bei der Analyse habe sich herausgestellt, dass eine Reduktion unter 50 Prozent Beteiligung eine Verfassungsänderung zur Folge hätte und damit eine Volksabstimmung einhergehen würde. Die politischen Hürden seien daher gross. Für eine spätere Anpassung der Beteiligung zeigt sich der Regierungsrat in der Medienmitteilung offen. «Eine solche muss für den Kanton und seine Bevölkerung aber insgesamt vorteilhaft ausfallen», so die Regierung. Zurzeit würden mehrere Gründe dagegensprechen, so könnte sich ein Verkauf der Aktien nachteilig auf den kantonalen Finanzhaushalt auswirken.

BEKB als unabhängige Kantonalbank
Zuletzt hält der Regierungsrat fest, dass die BEKB als «institutionell unabhängigste aller Kantonalbanken» bezeichnet werden könne. Sie unterliege keiner wettbewerbsverzerrenden Staatsgarantie – nur die Waadtländer und Genfer Kantonalbank hätten die gleichen Bedingungen – , zahle Steuern und sei als Aktiengesellschaft ohne staatliche Vertretung organisiert.

PD/JOP

 


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