Berner Regierung unterstützt das Klimaschutzgesetz
23.05.2023 KantonAm 18. Juni werden die Schweizer Stimmberechtigten über das Bundesgesetz über die Ziele im Klimaschutz, die Innovation und die Stärkung der Energiesicherheit (Klima- und Innovationsgesetz, KIG) abstimmen. Der Kanton Bern hat das Ziel, bis 2050 klimaneutral zu werden, ...
Am 18. Juni werden die Schweizer Stimmberechtigten über das Bundesgesetz über die Ziele im Klimaschutz, die Innovation und die Stärkung der Energiesicherheit (Klima- und Innovationsgesetz, KIG) abstimmen. Der Kanton Bern hat das Ziel, bis 2050 klimaneutral zu werden, bereits in der kantonalen Verfassung verankert. Das KlG unterstützt dieses und weitere Ziele der kantonalen Klimaschutz- und Energiepolitik und berücksichtigt die spezielle Situation der Berg- und Randregionen. Der Berner Regierungsrat unterstützt deshalb das Gesetz.
Der Kanton Bern hat das Netto-Null-Ziel bis 2050 in seiner Verfassung festgehalten. Der Regierungsrat begrüsst, dass dieses Ziel erstmals auch in der Gesetzgebung auf Bundesebene verankert werden soll, wie er in einer Medienmitteilung schreibt. Wie der Kanton Bern will auch der Bund mit dem KIG den Energieverbrauch senken, die Energieeffizienz erhöhen und die erneuerbaren Energien fördern. Das KIG unterstützt und komplementiert somit die Massnahmen der kantonalen Energie- und Klimapolitik. «Damit wird die Umwelt entlastet und die einheimische Wirtschaft gestärkt.» Deshalb empfehle der Regierungsrat den Stimmbürgerinnen und Stimmbürgern, dem Klimaschutzgesetz bei der eidgenössischen Abstimmung vom 18. Juni zuzustimmen. Ein grosses Fragezeichen setze der Regierungsrat allerdings hinter die Grundsatzfrage, ob in Zukunft ausreichend Strom zur Verfügung stehen werde. Deshalb wolle er die beiden Wasserkraftprojekte Trift und Grimsel mit vordringlicher Priorität vorantreiben.
Kanton Bern ist besonders von Klimawandel betroffen
Der Kanton Bern ist als Gebirgs- und Landwirtschaftskanton besonders stark vom Klimawandel betroffen. Der Regierungsrat begrüsse deshalb, dass für den Ersatz von fossilen Heizungen, die Energieeffizienz sowie die Förderung von klimafreundlichen Innovationen von Unternehmen zusätzliche Bundesmittel zur Verfügung gestellt werden sollen. «Damit wird der Umstieg auf erneuerbare Technologien und mehr Energieeffizienz beschleunigt», schreibt die Regierung. Das neue Gesetz ergänze die bestehenden Instrumente, etwa das Gebäudeprogramm von Bund und Kantonen sowie die Mustervorschriften der Kantone im Energiebereich. Es unterstütze damit den Kanton Bern, seine Gebäude bis spätestens 2050 vollständig klimaneutral zu betreiben. «Durch den Einsatz erneuerbarer Energien bleibt die Wertschöpfung in der Region und der Wirtschaftsstandort wird gestärkt.»
Unterstützung der kantonalen Klimapolitik
Das KIG wurde vom eidgenössischen Parlament als indirekter Gegenvorschlag zur «Gletscher-Initiative» beschlossen. Es übernimmt von der Initiative das Netto-Null-Ziel für 2050. Das Gesetz nennt jedoch kein explizites Verbot fossiler Energieträger. Die vorgesehenen Massnahmen beinhalten finanzielle Unterstützung für Hauseigentümerinnen und -eigentümer, die ihre Öl- oder Gasheizung ersetzen oder durch Gebäudedämmung besser isolieren. Diese Förderung hat der Kanton Bern bereits während knapp zwei Jahren sehr erfolgreich umgesetzt. Das KIG ermöglicht dieses Berner Modell der Förderung schweizweit weiterzuführen. Industrie und Gewerbe werden unterstützt, wenn sie in innovative Klimatechnologien investieren.
Extremereignisse: Bevölkerung soll besser geschützt werden
Ausserdem verpflichtet das KIG Bund und Kantone, Massnahmen gegen die Auswirkungen des Klimawandels zu ergreifen. Der Schutz der Bevölkerung vor Extremereignissen wie Hochwasser, Trockenheit, Hitze, Murgängen und Steinschlägen soll ausgebaut werden. Damit trägt das KIG auch zum Schutz der besonders betroffenen Menschen in den Berg- und Randregionen bei. Gegen das Bundesgesetz wurde das Referendum ergriffen. Die Schweizer Stimmberechtigten werden deshalb am 18. Juni über das KIG entscheiden.
PD/KANTON BERN