Bewirtschafter müssen zu hohe Zahlungen zurückerstatten
25.10.2022 KantonWeil der Kanton Fehlzahlungen aufgrund falsch verarbeiteter Steuerdaten getätigt hat, müssen 707 Betriebe Beiträge zurückzahlen.
In den Jahren 2019 bis 2021 hat die Abteilung Direktzahlungen bei den Übergangsbeiträgen Fehlzahlungen an Bewirtschafterinnen und Bewirtschafter geleistet. Der Grund für die Fehlzahlungen waren falsch verarbeitete Steuerdaten, wie die kantonale Wirtschafts-, Energie und Umweltdirektion mitteilt. Nun müssen die Betriebe die zu hohen Beiträge zurückzahlen oder werden für zu tiefe Beiträge entschädigt. Betroffen seien 792 Betriebe, welche die definierte Einkommens- und Vermögensgrenze überschritten hätten. 707 Betriebe müssen Beiträge zurückzahlen, 85 Betriebe erhalten eine Nachzahlung, bei zwei Betrieben ergibt sich keine Änderung. Die Rückforderungen betragen im Durchschnitt knapp 2000 Franken pro Betrieb, bei wenigen Betrieben belaufen sie sich auf 10’000 bis 16’000 Franken. Insgesamt belaufen sich die Rückforderungen auf 1,8 Millionen Franken, die Nachzahlungen auf 115’000 Franken, so der Kanton weiter.
Die Bewirtschafterinnen und Bewirtschafter seien über den Fehler informiert worden und hätten eine beschwerdefähige Verfügung erhalten. Wenn es möglich sei, würden die Nachund Rückzahlungen mit der Akontozahlung 2023 verrechnet. In den anderen Fällen stelle das Amt für Landwirtschaft- und Natur im ersten Halbjahr eine Rechnung.
PD