Nachdem die Waadtländer Staatsanwaltschaft zum Schluss gekommen war, dass der Brand auf dem Glacier 3000 durch unsachgemässe Handhabung eines Fondue-Rechauds entstanden sei, musste sich die damalige Restaurantleiterin vor Gericht wegen fahrlässiger Brandstiftung verantworten. Weil ...
Nachdem die Waadtländer Staatsanwaltschaft zum Schluss gekommen war, dass der Brand auf dem Glacier 3000 durch unsachgemässe Handhabung eines Fondue-Rechauds entstanden sei, musste sich die damalige Restaurantleiterin vor Gericht wegen fahrlässiger Brandstiftung verantworten. Weil die Brandursache jedoch nicht zweifelsfrei auf ein Fondue-Rechaud zurückgeführt werden konnte, wurde die Restaurantleiterin im Sinne von "im Zweifel für die Angeklagte" freigesprochen. Lesen Sie darüber mehr in der Ausgabe vom kommenden Freitag.