Die Schweizer Behindertenpolitik wird um zwei Jahre verlängert. Grund ist die geplante Einführung eines Inklusionsgesetzes, die sich verzögert.
Die Behindertenpolitik des Bundes wird über das Jahr 2026 hinaus weitergeführt. Das Eidgenössische ...
Die Schweizer Behindertenpolitik wird um zwei Jahre verlängert. Grund ist die geplante Einführung eines Inklusionsgesetzes, die sich verzögert.
Die Behindertenpolitik des Bundes wird über das Jahr 2026 hinaus weitergeführt. Das Eidgenössische Departement des Innern verlängert die laufenden Programme bis 2028. Der Bundesrat wurde am 1. April 2026 darüber informiert.
Wegen Inklusions-Initiative: Lücke vermeiden
Hintergrund ist der indirekte Gegenvorschlag zur sogenannten Inklusions-Initiative. Dieser sieht ein neues Inklusionsgesetz vor. Dieses könnte jedoch frühestens 2029 in Kraft treten. Um eine Lücke zu vermeiden, sollen bestehende Massnahmen weiterlaufen.
Die Behindertenpolitik 2023–2026 dient als Rahmen für die Umsetzung der UNO-Behindertenrechtskonvention in der Schweiz. Sie umfasst Programme in den Bereichen Arbeit, Wohnen, Dienstleistungen und politische Teilhabe. Diese sollen nun unverändert weitergeführt werden.
Koordination auf eidgenössischer Ebene
Für die Koordination bleibt das Eidgenössische Büro für die Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen zuständig. Es legt weiterhin die Prioritäten fest und steuert die Umsetzung der Massnahmen.
Gemäss Bund entstehen durch die Verlängerung keine zusätzlichen Kosten.
PD/JOP