Bundesrat verabschiedet Bericht zur kantonalen Spitalplanung
03.02.2026 GesundheitswesenDer starke Kostenanstieg im Gesundheitswesen belastet die privaten und öffentlichen Haushalte. Der Bundesrat hält in einem am 28. Januar 2026 verabschiedeten Bericht fest, dass aus Sicht der Kostendämpfung auch im Spitalbereich Verbesserungspotenzial bestehe, weshalb er ...
Der starke Kostenanstieg im Gesundheitswesen belastet die privaten und öffentlichen Haushalte. Der Bundesrat hält in einem am 28. Januar 2026 verabschiedeten Bericht fest, dass aus Sicht der Kostendämpfung auch im Spitalbereich Verbesserungspotenzial bestehe, weshalb er Empfehlungen an die Kantone formuliert.
Die steigenden Gesundheitskosten und die Krankenkassenprämien seien für viele Menschen eine finanzielle Belastung, hält der Bundesrat in einer Medienmitteilung fest. Umso wichtiger bleibe die Kostendämpfung als eine Daueraufgabe aller Beteiligten. Dies betreffe alle Kostengruppen, auch den stationären Bereich.
Der Bundesrat erfüllt mit dem an seiner Sitzung vom 28. Januar 2026 verabschiedeten Bericht «Investitionen der Schweizer Spitäler und kantonale Spitalplanung» fünf Postulate. In diesen fünf Postulaten werde davon ausgegangen, dass die steigenden Gesundheitskosten im stationären Bereich auf systemische Ineffizienzen, d.h. insbesondere Überkapazitäten, zurückzuführen seien. Der Bericht habe zum Ziel, diese Frage zu vertiefen und einen allfälligen Handlungsbedarf zu identifizieren. Der Bundesrat weist dabei darauf hin, dass die Gesundheitsversorgung und damit die Spitalplanung in der Kompetenz der Kantone liegt.
Empfehlungen im Bereich der kantonalen Spitalplanung
Der Bundesrat kam zum Schluss, dass die Kantone mit den bestehenden Modellen grundsätzlich über die nötigen Instrumente verfügten, um eine gute stationäre Versorgung zu gewährleisten. In den letzten Jahren seien erhebliche Anstrengungen unternommen worden, um die unterschiedlichen kantonalen Praxen im Bereich der Spitalplanung zu vereinheitlichen. «Der Bundesrat identifiziert jedoch vereinzelt Verbesserungspotenzial und formuliert zuhanden der Kantone gezielte Empfehlungen zu den verschiedenen Planungsschritten», heisst es in der Medienmitteilung.
Optimierungspotenzial bei der interkantonalen Koordination der Spitalplanung
Der Bericht stellt zudem fest, dass eine vertiefte interkantonale Koordination, etwa in Form von gemeinsamen Spitallisten, trotz positiver Entwicklungen in den letzten Jahren erst am Anfang stehe. «Oft erschweren regionalpolitische Interessen eine überkantonale Planung und Konzentration des Angebots, die auch Spitalschliessungen bedeuten würden.» Die Akzeptanz der Bevölkerung – die mit Prämien und Steuergeldern die Spitalversorgung schliesslich finanziere und diese auch benutze – sei in dieser Hinsicht ein wichtiger Erfolgsfaktor. «Vor diesem Hintergrund – und auch angesichts der verfassungsmässigen Kompetenzausscheidung zwischen Bund und Kantonen – ist eine vom Bund verordnete Konzentration der Spitallandschaft derzeit keine zielführende Option», hält der Bundesrat fest.
Der Bundesrat sei deshalb grundsätzlich der Ansicht, dass die Spitalplanung weiterhin den Kantonen obliegen solle. Es bestehe indes noch Optimierungspotenzial. «Der finanzielle Druck in vielen Spitälern und der stetige Anstieg der Prämien machen deutlich, dass eine engere Zusammenarbeit über Kantonsgrenzen hinweg nötig ist.» Nur so lasse sich eine qualitativ hochwertige Gesundheitsversorgung zu vertretbaren Kosten sicherstellen. Aus Sicht des Bundesrats sei insbesondere der Ansatz von Versorgungsregionen durch die Kantone voranzutreiben.
Einen ersten Schritt in diese Richtung stelle die jüngste Anpassung der Empfehlungen der Konferenz der kantonalen Gesundheitsdirektorinnen und -direktoren (GDK) vom 27. November 2025 dar. Entsprechende Arbeiten zur Umsetzung der revidierten GDK-Empfehlungen seien bei den Kantonen bereits im Gange und würden vom Bundesrat mit seinen Empfehlungen unterstützt. «Der Bundesrat wird die konkreten Umsetzungsarbeiten der Kantone verfolgen und auf dieser Basis entscheiden, ob eine weitere Präzisierung der heutigen Rahmenbedingungen bis hin zu einer gesamtschweizerischen Spitalplanung, wie dies schon heute im Bereich der hochspezialisierten Medizin vorgesehen wird, angebracht ist», heisst es in der Mitteilung.
Mehrfachrolle der Kantone
Der Bericht zeige weiter auf, dass in den letzten Jahren verschiedene Massnahmen ergriffen worden seien, um die Problematik der Mehrfachrolle der Kantone als Regulator, teilweise Eigentümer und auch Zahler anzugehen. Diese hätten zum Teil erhebliche Veränderungen in der stationären Spitallandschaft bewirkt und mögliche Interessenkonflikte, die sich aus der Mehrfachrolle der Kantone ergeben, entschärft. Der Bundesrat sei daher der Ansicht, dass in diesem Bereich keine zusätzlichen Regelungen erforderlich seien.
Investitionen der Spitäler
Was die Investitionen der Spitäler anbelange, lieferten die Untersuchungen keine Hinweise dafür, dass zwischen den Spitälern ein entsprechender Wettlauf stattfinde. Obwohl die Daten in diesem Bereich zum Teil unvollständig seien, sehe der Bundesrat im Bereich der Spitalinvestitionen keinen Handlungsbedarf. Er hält aber fest, dass in der Schweiz ein grosses Angebot an medizinisch-technischen Geräten besteht. «Dieser Umstand muss jedoch gesamthaft betrachtet werden, denn viele dieser Geräte werden von Arztpraxen und ambulanten Zentren betrieben und nicht ausschliesslich von Spitälern», schreibt der Bundesrat abschliessend.
PD/MOA
