Wie der Bundesrat und das Bundesamt für Sozialversicherungen (BSV) mitteilen, soll der Zugang der Bevölkerung zu Daten aus AHV und IV künftig einfacher, schneller und sicherer werden. Auch der Datenaustausch zwischen den Behörden werde digitalisiert, was ...
Wie der Bundesrat und das Bundesamt für Sozialversicherungen (BSV) mitteilen, soll der Zugang der Bevölkerung zu Daten aus AHV und IV künftig einfacher, schneller und sicherer werden. Auch der Datenaustausch zwischen den Behörden werde digitalisiert, was Effizienzgewinne und Kosteneinsparungen verspreche.
Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 12. September 2025 die Botschaft zum neuen Bundesgesetz über Informationssysteme in den Sozialversicherungen (BISS) verabschiedet. Damit schafft er die rechtliche Grundlage für eine sichere elektronische Kommunikation in der 1. Säule sowie in weiteren Sozialversicherungen.
Heute sei die Einsicht in AHV- oder IV-Daten mit erheblichem administrativem Aufwand verbunden. Mit dem neuen Gesetz könnten Versicherte künftig ihre Beitragsdaten online kontrollieren und provisorische Rentenberechnungen erhalten. Der elektronische Datenaustausch zwischen Ausgleichskassen und IV-Stellen ermögliche zudem substanzielle Einsparungen.
Neue E-Plattform 1. Säule
Kernstück der Vorlage sei die «E-Plattform 1. Säule». Versicherte sollen sich dort sicher einloggen, ihre Daten einsehen und Dokumente digital empfangen können. Die Nutzung bleibe freiwillig, während Durchführungsstellen verpflichtet würden, elektronisch zu kommunizieren. Betrieben werde die Plattform von der Zentralen Ausgleichsstelle (ZAS).
Gesetz ebnet den digitalen Weg
In der Vernehmlassung sei das Vorhaben grundsätzlich begrüsst worden. Das Parlament habe entschieden, die gesetzlichen Grundlagen auf weitere Sozialversicherungen wie Kranken- und Unfallversicherung auszudehnen. Die Plattform selbst beschränke sich jedoch weiterhin auf die 1. Säule, da eine umfassende Lösung zu hohe Risiken und Kosten verursachen würde.
Kosten und Einsparungen
Die Investitionen belaufen sich laut Bundesrat auf rund 15 Millionen Franken, finanziert aus den Ausgleichsfonds von AHV, IV und EO. Demgegenüber stünden Einsparungen von jährlich über 25 Millionen Franken allein bei den Posttaxen sowie weitere Entlastungen bei Verwaltungskosten.
Start frühestens 2028
Die E-Plattform 1. Säule solle mit Inkrafttreten des Gesetzes frühestens 2028 zur Verfügung stehen. Mit der Verabschiedung der Gesetzesbotschaft hat der Bundesrat gleichzeitig auch eine Botschaft für einen Verpflichtungskredit an das Parlament gerichtet. Dieser Kredit ist für die umfassende Modernisierung der Informatiksysteme der Zentralen Ausgleichsstelle (ZAS) sowie der IV-Stelle für Versicherte im Ausland (IVSTA) vorgesehen, die unter anderem die zentralen Register führt und Renten an im Ausland lebende Personen auszahlt.
PD/SWO