Bundesrat will Landwirtschaftsbetriebe administrativ entlasten und ihren Handlungsspielraum vergrössern
03.02.2026 PolitikDer Bundesrat hat am 28. Januar die Vernehmlassung zum landwirtschaftlichen Verordnungspaket 2026 eröffnet. Die ab dem 1. Januar 2027 geltenden Verordnungsanpassungen sollen die Betriebe administrativ entlasten. So schlägt der Bundesrat eine Reihe von Massnahmen zur ...
Der Bundesrat hat am 28. Januar die Vernehmlassung zum landwirtschaftlichen Verordnungspaket 2026 eröffnet. Die ab dem 1. Januar 2027 geltenden Verordnungsanpassungen sollen die Betriebe administrativ entlasten. So schlägt der Bundesrat eine Reihe von Massnahmen zur Vereinfachung der Agrarpolitik vor, insbesondere im Bereich der Direktzahlungen.
Wie der Bundesrat in einer Medienmitteilung schreibt, ist es ihm ein zentrales Anliegen, die administrative Belastung der Landwirtschaftsbetriebe zu verringern und ihnen einen grösseren Handlungsspielraum zu verschaffen. Aus diesem Grund seien insbesondere im Bereich der Direktzahlungen verschiedene Änderungen geplant. Der Bundesrat schlägt unter anderem vor, bestimmte Typen von Biodiversitätsförderflächen (BFF) auf offener Ackerfläche zusammenzufassen. Dies ermögliche eine Vereinheitlichung und werde den Bewirtschaftenden die Aufgabe erleichtern. Die Teilnahme an den Produktionssystembeiträgen werde ebenfalls vereinfacht, wodurch die Betriebe mehr Handlungsspielraum erhielten. Im Rahmen des Ökologischen Leistungsnachweises (ÖLN) werde die Anforderung aufgehoben, wonach auf allen Parzellen eine Bodenuntersuchung durchgeführt werden müsse. Mit dieser Aufhebung würden die Betriebe und die Kantone administrativ und finanziell entlastet. Die Anforderungen an den Pflanzenschutz würden angepasst, um die Anzahl der erteilten Sonderbewilligungen zu verringern.
Im Bereich der Digitalisierung spricht sich der Bundesrat für einen auf dem «Once-Only-Prinzip» basierenden Ansatz aus – sprich, die einmalige Erfassung von Daten. Dieser Ansatz stehe mit der Digitalisierungsstrategie und dem Projekt der Datenaustauschplattform agridata.ch in Einklang und erfordere eine Anpassung der Verordnung über Informationssysteme im Bereich der Landwirtschaft (ISLV).
Weiter informiert der Bundesrat, dass er – um die Einkommenssituation der Bauernfamilien genauer zu untersuchen – eine Änderung der Verordnung über die Beurteilung der Nachhaltigkeit in der Landwirtschaft unterbreite. Zudem schlage er im Rahmen der Strukturverbesserungen verschiedene Massnahmen vor, um der Abnahme der liquiden Mittel im Fonds de Roulement für Investitionskredite entgegenzuwirken.
Nachdem der Aktionsplan Kontrollen auf Landwirtschaftsbetrieben im September 2025 auf den Weg gebracht wurde, erfolge mit dem Verordnungspaket 2026 nun ein zweiter Schritt im Vereinfachungsprozess. Mit der Umsetzung der Agrarpolitik ab 2030 (AP30+) werde ein dritter Schritt folgen.
Insgesamt werden 14 Verordnungen im Rahmen des Verordnungspakets 2026 geändert. Die neuen Bestimmungen sollen am 1. Januar 2027 in Kraft treten. Die Vernehmlassung dauert bis zum 6. Mai 2026.
PD/AMO
