Ein Chaletbesitzer in Gstaad ist wegen Ausnützung einer Notlage im Zusammenhang mit der Ausbeutung einer philippinischen Hausangestellten zu einer bedingten Freiheitsstrafe von 16 Monaten verurteilt worden.
Ein Chaletbesitzer in Gstaad ist wegen Ausnützung ...
Ein Chaletbesitzer in Gstaad ist wegen Ausnützung einer Notlage im Zusammenhang mit der Ausbeutung einer philippinischen Hausangestellten zu einer bedingten Freiheitsstrafe von 16 Monaten verurteilt worden.
Ein Chaletbesitzer in Gstaad ist wegen Ausnützung einer Notlage schuldig gesprochen worden. Das Regionalgericht Berner Oberland verurteilte den Mann zu einer bedingten Freiheitsstrafe von 16 Monaten sowie zu einer Genugtuung von 10’000 Franken an seine frühere philippinische Hausangestellte. Wie die «Neue Zürcher Zeitung» berichtet, hatte der Saudiaraber die Frau über Jahre in seinem Haushalt beschäftigt und sie laut Urteil auch sexuell ausgebeutet.
Parallel dazu befasste sich die Justiz mit dem Fall des Bruders der Frau, der ebenfalls beim gleichen Chaletbesitzer gearbeitet hatte. Die Behörden verlängerten dessen Aufenthaltsbewilligung nicht, worauf er gerichtlich dagegen vorging. Das Bundesgericht fällte sein Urteil bereits im Dezember. Es stellte fest, dass die Praxis der Schweizer Migrationsbehörden, Hausangestellten von Nicht-Diplomaten Ausnahmebewilligungen zu erteilen, rechtswidrig war. Daher wies das Bundesgericht die Beschwerde des Bruders ab, ein Aufenthaltsrecht in der Schweiz erhielt er nicht.
JSC