Datenschutzgesetz: Kommission befürwortet Zentralisierung der Datenschutzbehörden
09.05.2025 PolitikDie Kommission für Staatspolitik und Aussenbeziehungen begrüsst die Totalrevision des kantonalen Datenschutzgesetzes. Das Gesetz soll an die Bundesgesetzgebung und ans europäische Recht angepasst werden. Ein wichtiger Punkt der Revision ist die Stellung und ...
Die Kommission für Staatspolitik und Aussenbeziehungen begrüsst die Totalrevision des kantonalen Datenschutzgesetzes. Das Gesetz soll an die Bundesgesetzgebung und ans europäische Recht angepasst werden. Ein wichtiger Punkt der Revision ist die Stellung und Unabhängigkeit der Datenschutzbehörden.
Die Kommission für Staatspolitik und Aussenbeziehungen (SAK) hat das kantonale Datenschutzgesetz (KDSG) für die erste Lesung im Grossen Rat vorberaten. Gemäss einer Medienmitteilung ist die SAK davon überzeugt, dass ein ausgereifter Gesetzesentwurf vorliege. Sie schlägt dem Grossen Rat nur wenige, kleine Änderungen vor.
Totalrevision dringend notwendig
Das kantonale Datenschutzgesetz stammt aus dem Jahr 1986. Für die SAK sei klar, dass die zahlreichen inhaltlichen sowie systematischen Änderungen eine Totalrevision erfordern. Das KDSG soll an die Bundesgesetzgebung und das europäische Recht angepasst werden. Neu sollen die Informations- und Meldepflichten der Behörden erweitert und die Rechte der betroffenen Personen klarer definiert werden. Zudem schlägt der Regierungsrat in seinem Entwurf vor, dass der Aufwand der Behörden verringert werden soll, indem das Register der Datenschutzsammlungen beschränkt wird. Mit der Revision wird der Katalog der besonders schützenswerten Personendaten unter anderem um genetische und biometrische Daten ergänzt.
Zentralisierung der Datenschutzbehörden
Eine weitere wichtige Änderung ist laut Medienmitteilung die Stellung und Unabhängigkeit der Datenschutzaufsichtsstellen. Um technischen Anforderungen gerecht zu werden und Gemeinden zu entlasten, werde die bisher föderalistisch ausgestaltete Datenschutzaufsicht grösstenteils zentralisiert. Lediglich die vier bevölkerungsstärksten Gemeinden (Bern, Biel/Bienne, Köniz und Thun) verfügen weiterhin über eigene Datenschutzbehörden. Das KDSG spricht neu von Datenschutzbehörden statt von Aufsichtsstellen. Dies soll verdeutlichen, dass die Datenschutzbehörden in erster Linie beraten, anleiten und ausbilden – und nicht kontrollieren und sanktionieren.
Justizkommission soll Lead haben in der Findungskommission
Die oder der Beauftragte für Datenschutz werde von einer Findungskommission aus Mitgliedern von Exekutive und Legislative gewählt, so die SAK. Die SAK beantragt dem Grossen Rat, dass anstelle der Geschäftsprüfungskommission (GPK) die Justizkommission (JuKo) den Vorsitz der Findungskommission führen solle. Beide betroffenen Kommissionen unterstützen diesen Antrag explizit. Einerseits verfüge die JuKo dank ihrer Aufgabe im Bereich der Richterwahlen bereits über Expertise bei Rekrutierungen. Andererseits könne so eine bessere Trennung der Aufgaben erreicht werden, indem die JuKo bei der Findungskommission die Leitung hat und die GPK als Oberaufsichtsorgan fungieren kann.
Die SAK beantragt dem Grossen Rat des Weiteren, einen neuen Artikel zur Informationspflicht bei einer automatisierten Einzelentscheidung ins Gesetz aufzunehmen. Die neue Bestimmung orientiert sich am Bundesgesetz über den Datenschutz. Zudem wolle die SAK den Artikel, welcher die Aufsichtsbehörde über die Beauftragte oder den Beauftragten für Datenschutz regelt, an die Kommission zurückweisen. Im Hinblick auf die zweite Lesung soll eine allfällige Präzisierung des Oberaufsichtsartikels vorgeschlagen werden. Schliesslich wolle die SAK keine Beschränkung der Registerpflicht und beantragt dem Grossen Rat eine entsprechende Änderung.
Der Grosse Rat wird das Gesetz in der Sommersession 2025 in erster Lesung beraten.
PD/SWO