Der Bundesrat will die Stellung der Ehepartner in landwirtschaftlichen Betrieben stärken
10.10.2025 SchweizDer Bundesrat hat am 8. Oktober 2025 die Botschaft zur Teilrevision des bäuerlichen Bodenrechts (BGBB) verabschiedet. Mit dieser Teilrevision will er die Stellung der Ehepartner auf landwirtschaftlichen Betrieben und den Grundsatz der persönlichen Bewirtschaftung stärken ...
Der Bundesrat hat am 8. Oktober 2025 die Botschaft zur Teilrevision des bäuerlichen Bodenrechts (BGBB) verabschiedet. Mit dieser Teilrevision will er die Stellung der Ehepartner auf landwirtschaftlichen Betrieben und den Grundsatz der persönlichen Bewirtschaftung stärken sowie den unternehmerischen Handlungsspielraum für Landwirtinnen und Landwirte erweitern.
Das Bundesgesetz über das Bäuerliche Bodenrecht sorge für stabile Rahmenbedingungen auf dem landwirtschaftlichen Bodenmarkt und sei damit eine wichtige Grundlage für eine leistungsfähige und nachhaltige Landwirtschaft, schreibt der Bund in einer Medienmitteilung.
Mit der Motion «Entkopplung des bäuerlichen Bodenrechts von der AP22+» hat die Kommission für Wirtschaft und Abgaben des Ständerats (WAK-S) den Bundesrat beauftragt, bis spätestens Ende 2025 einen Entwurf zur Anpassung des BGBB auszuarbeiten. An seiner Sitzung hat der Bundesrat die Ergebnisse der Vernehmlassung zur Kenntnis genommen und die Botschaft zu einer Teilrevision des BGBB zuhanden des Parlaments verabschiedet.
Mit der aktuellen Teilrevision wolle der Bundesrat die drei in der Motion vorgegebenen inhaltlichen Schwerpunkte zur Weiterentwicklung des BGBB umsetzen. «Erstens soll die Stellung von Ehegattinnen und -gatten im BGBB verbessert werden», schreibt der Bundesrat. Dazu schlägt er beispielsweise ein bevorzugtes Vorkaufsrecht der Ehegatten vor.
Zweitens soll der Grundsatz der Selbstbewirtschaftung gestärkt werden. Nach diesem Grundsatz müssten erworbene landwirtschaftliche Grundstücke von ihren Eigentümerinnen oder Eigentümern selbst bewirtschaftet werden. «Zur Stärkung dieses Grundsatzes sollen neu beispielsweise Erwerbsbewilligungen für landwirtschaftliche Grundstücke widerrufen werden, wenn die Bedingungen und Auflagen der Selbstbewirtschaftung nicht erfüllt sind.»
Drittens soll der unternehmerische Handlungsspielraum für Landwirtschaftsbetriebe erweitert werden. Dazu sieht die Vorlage unter anderem die Anhebung der bisherigen Belastungsgrenze bei der Aufnahme von Grundpfandrechten vor.
Für die Ausarbeitung der Vorlage habe das Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung (WBF) eine externe Begleitgruppe einberufen. In dieser sind gemäss Medienmitteilung die kantonalen Landwirtschaftsämter (KOLAS), der Schweizer Bauernverband, der Schweizer Bäuerinnen- und Landfrauenverband, die Junglandwirte-Kommission, die Kleinbauernvereinigung, die Schweizerische Arbeitsgemeinschaft für die Berggebiete, die Schweizerische Gesellschaft für Agrarrecht, der Verein zum Schutz des landwirtschaftlichen Grundeigentums und die landwirtschaftlichen Treuhänder vertreten.
PD/MOA