Der Kanton Bern ist bereit für zweite Auffrischungsimpfung
16.09.2022 KantonDie eidgenössische Kommission für Impffragen (EKIF) hat ihre Impfempfehlung für den Herbst bekanntgegeben und den Start der Impfkampagne auf den 10. Oktober festgelegt. Der Kanton Bern ist bereit, die zweite Boosterimpfung ab diesem Zeitpunkt zu verabreichen. Es sollen, gemäss Angaben des Bundesamtes für Gesundheit (BAG), auf Omikron-Virusvarianten angepasste Impfstoffe verwendet werden.
Ab 7. Oktober werden die zur Impfung frei gegebenen Impfgruppen per SMS informiert und können sich online über https://be.vacme.ch für eine Boosterimpfung mit Startdatum 10. Oktober anmelden.
Personen, die sich in der Vergangenheit nicht über das Onlinetool VacMe registriert haben, werden per Brief über die Auffrischungssimpfung informiert.
Die Auffrischungsimpfung (Boosterimpfung) gilt im Kanton Bern vor allem für Personen ab 65 Jahren und zusätzlich für besonders gefährdete Personen (BGP) im Alter von 16 bis 64 Jahren und für Gesundheitspersonal inkl. Betreuungspersonen von BGP zwischen 16 und 64 Jahren. In einem zweiten Schritt werden auch Personen ohne Risikofaktoren im Alter zwischen 16 und 64 Jahren zugelassen werden. Die frei gegebenen Impfgruppen werden jeweils per SMS resp. Brief informiert.
Immobile, impfwillige Personen, die auf ein mobiles Team angewiesen sind, können durch ihren Hausarzt über das Webformular des Kantons Bern zur Auffrischungsimpfung angemeldet werden. Das Formular ist den zuständigen Personen bekannt.
Die Auffrischungsimpfung im Herbst soll frühestens vier Monate nach der letzten Covid-19-Impfdosis bzw. vier Monate nach durchgemachter SARS-CoV-2-Infektion verabreicht werden.
Personen, z.B. Reisende, die ihr ablaufendes Covidzertifikat erneuern möchten und noch nicht zur zweiten Auffrischungsimpfung zugelassen wurden, können weiterhin eine zweite Boosterimpfung machen. Diese erfolgt aber auf eigene Kosten. Zugelassen sind Personen ab zwölf Jahren, deren erste Boosterimpfung vor mindestens vier Monaten durchgeführt worden ist.