Der Regierungsrat will kleine und mittlere Unternehmen von der Kirchensteuer befreien
02.12.2025 KantonDer Regierungsrat zeigt in einem Bericht auf, wie die Kirchensteuer juristischer Personen weiterentwickelt werden kann, wie er in einer Medienmitteilung schreibt. Unternehmen mit kleinen und mittleren Gewinnen sollen entlastet werden. Dabei blieben die mit Steuereinnahmen finanzierten ...
Der Regierungsrat zeigt in einem Bericht auf, wie die Kirchensteuer juristischer Personen weiterentwickelt werden kann, wie er in einer Medienmitteilung schreibt. Unternehmen mit kleinen und mittleren Gewinnen sollen entlastet werden. Dabei blieben die mit Steuereinnahmen finanzierten Leistungen der Kirchgemeinden grundsätzlich erhalten.
Gestützt auf das Postulat «Freiwillige Kirchensteuer für juristische Personen» (M 128-2023) hat der Regierungsrat verschiedene Varianten zur Weiterentwicklung der Kirchensteuer für Unternehmen geprüft. Heute können Unternehmen im Unterschied zu natürlichen Personen nicht durch einen Kirchenaustritt von der Steuer befreit werden. Nun legt der Regierungsrat seine Empfehlungen für eine Anpassung der Kirchensteuer juristischer Personen vor.
Freigrenze entlastet 97 Prozent der Unternehmen
Der Regierungsrat schlage eine steuerliche Freigrenze für Unternehmen mit Gewinnen unter 700’000 Franken vor, schreibt er weiter. Dadurch würden bis zu 97 Prozent der Unternehmen im Kanton Bern von der Kirchensteuer entlastet. Sie könnten künftig frei entscheiden, ob und welche Kirchen oder Religionsgemeinschaften sie mit einer Spende unterstützen möchten. Damit werde die Religionsfreiheit berücksichtigt. Die Besteuerung gewinnstarker Unternehmen solle bestehen bleiben, um ihre soziale Verantwortung zu bewahren. Diese stand bei der Einführung der Kirchensteuerpflicht im Jahr 1939 im Vordergrund. Die entstehenden Mindereinnahmen für die Kirchgemeinden würden auf rund 9 Millionen Franken pro Jahr geschätzt, so der Regierungsrat.
Leistungen im gesamtgesellschaftlichen Interesse erhalten
Kirchgemeinden finanzieren mit den Steuereinnahmen wichtige Aufgaben in den Bereichen Soziales, Bildung und Kultur. Diese Leistungen sind von hohem gesellschaftlichem Wert und sollen auch künftig gewährleistet werden. Der Regierungsrat lehnt deshalb die Abschaffung der Steuerpflicht ab. Zwischen 2019 und 2023 betrugen die Einnahmen aus der Kirchensteuer juristischer Personen durchschnittlich 42 Millionen Franken pro Jahr. In den meisten Kirchgemeinden entspricht dies bis zu 20 Prozent des gesamten Steuerertrags. Auf die Unterstützung der Leistungen von privatrechtlich organisierten Religionsgemeinschaften und interreligiöser Organisationen verzichtet der Regierungsrat. Neue staatliche Unterstützungen lehne er unter anderem aus finanziellen Überlegungen grundsätzlich ab. Zudem erscheine der Verwaltungsaufwand, um diese Akteure neu in das Steuersystem einzuschliessen, unverhältnismässig.
PD/AMO
