In der Vernehmlassung lehnt eine Mehrheit der Teilnehmenden die Ausgliederung des Staatsforstbetriebs aus der Kantonsverwaltung ab. Der Regierungsrat hat daher beschlossen, auf die Änderung des Waldgesetzes zu verzichten und die Ausgliederung nicht weiterzuverfolgen, wie er ...
In der Vernehmlassung lehnt eine Mehrheit der Teilnehmenden die Ausgliederung des Staatsforstbetriebs aus der Kantonsverwaltung ab. Der Regierungsrat hat daher beschlossen, auf die Änderung des Waldgesetzes zu verzichten und die Ausgliederung nicht weiterzuverfolgen, wie er mitteilt.
Mit einer Anpassung des kantonalen Waldgesetzes sollte der Staatsforstbetrieb des Kantons Bern (SFB) aus der Kantonsverwaltung ausgegliedert und in eine privatrechtliche Aktiengesellschaft überführt werden. Dieser sollte die Bewirtschaftung des Waldes des Kantons Bern übertragen werden. Das Ziel war, dem SFB mehr unternehmerischen Spielraum zu geben, damit er sich am Markt orientieren und sein Angebot besser auf die Herausforderungen der Zukunft ausrichten kann, wie der Regierungsrat schreibt. In 102 Eingaben äusserten sich Behörden, Gemeinden, politische Parteien, Verbände, Organisationen und Privatpersonen mehrheitlich kritisch zur Ausgliederung. Es wurde die Befürchtung geäussert, der Kanton verliere seinen Einfluss auf den Betrieb, die marktwirtschaftliche Ausrichtung gehe zulasten des Waldes und der Natur oder konkurriere private Unternehmen. Auch eine Verschlechterung der Arbeitsbedingungen der Mitarbeitenden wurde befürchtet.
Der Regierungsrat bedauere, dass die Chancen einer Ausgliederung in der Vernehmlassung zu wenig wahrgenommen worden seien. Auch wenn er die geäusserten Bedenken nicht teile, habe der Regierungsrat gestützt auf die Ergebnisse der Vernehmlassung entschieden, auf die Revision des Waldgesetzes zu verzichten. Die Ausgliederung des SFB werde nicht weiterverfolgt.
PD/KANTON BERN