Seit einer Woche dürfen die Jägerinnen und Jäger im Kanton Bern – und demnach auch im Saanenland – das Rotwild bejagen. Das Kontingent der zu erlegenden Stiere ist bereits ausgeschöpft: 14 Hirsche wurden erlegt.
Das Kahlwild darf noch bis am 20. September ...
Seit einer Woche dürfen die Jägerinnen und Jäger im Kanton Bern – und demnach auch im Saanenland – das Rotwild bejagen. Das Kontingent der zu erlegenden Stiere ist bereits ausgeschöpft: 14 Hirsche wurden erlegt.
Das Kahlwild darf noch bis am 20. September bejagt werden. Sollte die vorgegebene Anzahl bis dahin nicht erlegt worden sein, steht die Jagd ab 10. Oktober nochmals offen.
In den Wäldern im ganzen Kanton Bern wird es vor allem ab dem 1. Oktober, mit dem Beginn der Rehjagd, vermehrt zum Zusammentreffen zwischen anderen Waldnutzern und Jägerinnen und Jägern kommen.
Holinformation
Jede Jägerin und jeder Jäger ist verpflichtet, sich vorgängig darüber zu informieren, wie viele Tiere zum aktuellen Zeitpunkt noch zu schiessen sind. Dafür wurde eine Hotline eingerichtet, die auf den Informationen des Wildhüters basiert. Ihm müssen alle erlegten Tiere gezeigt werden. So wird der Überblick sichergestellt.
Im Anschluss Gämsen und Rehe
Auch erlegte Gämsen müssen dem Wildhüter oder dem Wildkontrolleur gezeigt werden, jedoch zu Studienzwecken. Der Gämsenbestand ist seit einigen Jahren rückläufig. Mit dieser Kontrolle versucht man, Erklärungen dafür zu finden. Das Gämswild darf in diesem Jahr vom 10. September an bis Ende September bejagt werden. Da am Sonntag keine Jagd ist, geht es erst am Montag, 11. September, los.
In der Zeit vom 1. Oktober bis und mit 15. November steht im Kanton Bern die Rehjagd offen. Gejagt darf nur am Montag, Mittwoch und Samstag werden.
Anders als bei der Rotwildjagd sind weder bei der Reh- noch bei der Gämsjagd Kontingente festgelegt. Jede Jägerin und jeder Jäger kann jeweils maximal zwei Abschüsse lösen.
Friedliches Nebeneinander
Insbesondere an schönen Herbsttagen kommt die nicht-jagende Bevölkerung in den nächsten Wochen wieder vermehrt mit der Jagd in Kontakt. Der Berner Jägerverband (BEJV) ist überzeugt davon, dass ein Nebeneinander von Spaziergängern, Joggerinnen, Bikern, Pilzsammlern, Reiterinnen, Hundebesitzern und der Berner Jägerschaft problemlos möglich ist. Dafür braucht es etwas gegenseitige Rücksichtnahme und wenn nötig, das direkte Gespräch.
Sämtliche Freizeitaktivitäten können auch während der Jagd gefahrlos ausgeübt werden. Nichtjagende Hundebesitzer werden darauf hingewiesen, dass sie ihre Hunde jederzeit unter wirksamer Kontrolle, am besten an der Leine, haben müssen.
PD/JST