Die Lohngleichheit im öffentlichen Beschaffungswesen wird künftig kontrolliert

  30.08.2024 Kanton

Unternehmen, die vom Kanton Bern einen öffentlich ausgeschriebenen Auftrag erhalten, müssen die Bestimmungen über die Lohngleichheit von Frau und Mann einhalten. Ab 1. September 2024 wird diese Bestimmung mit Stichproben überprüft.

Der Regierungsrat hat eine Änderung der kantonalen Verordnung zur Interkantonalen Vereinbarung über das öffentliche Beschaffungswesen (IVöBV) beschlossen: Er schafft die rechtlichen Grundlagen für die Umsetzung von Lohngleichheitskontrollen im öffentlichen Beschaffungswesen. «Ab dem 1. September 2024 wird die Lohngleichheit in Unternehmen, die vom Kanton Bern einen Zuschlag für einen öffentlichen Auftrag erhalten haben, mittels Stichproben überprüft», schreibt der Kanton in einer Medienmitteilung. Für die Kontrollen verantwortlich sei die kantonale Fachstelle für die Gleichstellung von Frauen und Männern (FGS). Jährlich sollen zehn Kontrollen durchgeführt werden. Mit den Lohngleichheitskontrollen setze der Regierungsrat einen Auftrag des Grossen Rats um.

Einzelheiten der Kontrollen
Die FGS wähle die zu kontrollierenden Unternehmen nach dem Zufallsprinzip aus den Zuschlägen aus, die in einem bestimmten Zeitraum auf der Publikationsplattform simap.ch veröffentlicht worden sind. Die Kontrollen würden mit «Logib», dem Standard-Analyse-Tool des Bundes, durchgeführt. Eine Kontrolle gelte als bestanden, wenn der «Logib»-Grenzwert von fünf Prozent nicht überschritten sei, so der Kanton weiter. «Wird der Grenzwert überschritten, erhält das Unternehmen die Möglichkeit, Korrekturmassnahmen einzuleiten. Wird der Grenzwert danach weiterhin überschritten, ist die Kontrolle nicht bestanden.»

Auftraggeber kann Sanktionen beschliessen
Bestehe ein Unternehmen die Kontrolle nicht, könne es sanktioniert werden. Der Auftraggeber entscheide, welche Sanktionen angemessen seien. Möglich seien etwa ein Ausschluss aus einem laufenden Vergabeverfahren, der Widerruf eines bereits erteilten Zuschlags, ein Ausschluss von künftigen öffentlichen Aufträgen für längstens fünf Jahre oder eine Busse.

PD/AMO

 


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