Wie der Schweizer Bauernverband SBV in einer Medienmitteilung schreibt, befasste sich die Landwirtschaftskammer mit dem Verordnungspaket 2025, dem Entlastungspaket 2027 und den Grundlagen für die Festlegung von Richtpreisen.
Die Landwirtschaftskammer verabschiedete ...
Wie der Schweizer Bauernverband SBV in einer Medienmitteilung schreibt, befasste sich die Landwirtschaftskammer mit dem Verordnungspaket 2025, dem Entlastungspaket 2027 und den Grundlagen für die Festlegung von Richtpreisen.
Die Landwirtschaftskammer verabschiedete die Stellungnahme des Bauernverbandes (SBV) zum Verordnungspaket 2025. Dieses sei erfreulicherweise weniger umfangreich als in anderen Jahren und sehe keine Anpassungen bei den Direktzahlungen vor, so der SBV. Das schaffe die dringend benötigte Stabilität für die Bauernfamilien. Der SBV begrüsse, dass die guten Rahmenbedingungen für den Zuckerrübenanbau weitergeführt werden sollen. Auch die Revision Tierzuchtverordnung werde grossmehrheitlich unterstützt. Die Änderungen führten indes zu Mehraufwand für die Tierzuchtorganisationen, der durch zusätzliche Mittel abzugelten sei.
Bezüglich des Entlastungspakets 2027 zur Sanierung des Bundeshaushalts sei das Verdikt der Landwirtschaftskammer klar ausgefallen: keine Sparübung auf Kosten der Landwirtschaft! Diese leiste mit seit Jahrzehnten gleich hohen Bundesausgaben bei steigenden Anforderungen bereits ihren Anteil zu ausgeglichenen Staatsfinanzen, schreibt der SBV. Die geplanten Massnahmen hätten für den Sektor weitreichende Folgen und würden seine Position am Markt massiv schwächen. Angesichts der bereits tiefen Einkommen der Bauernfamilien fordere der SBV den Bundesrat und das Parlament auf, auf Sparmassnahmen bei der Landwirtschaft zu verzichten.
Produzentenpreise auf Basis von Vollkosten festlegen
Neben den politischen Rahmenbedingungen seien die Produzentenpreise für die Einkommen der Bauernfamilien zentral. Die Gesamtproduktionskosten zu kennen, sei eine elementare Basis für die Preisverhandlungen in den Branchen, so der SBV weiter. Die Landwirtschaftskammer wolle deshalb sicherstellen, dass regelmässig aktualisierte Vollkosten für die Verhandlungen zur Verfügung stehen. Die Berechnung der Gesamtproduktionskosten solle verbessert und von den Produzentenorganisationen systematisch in die Preisverhandlungen einbezogen werden.
PD/AMO