Erläuterungen zu den Geschäften

  17.05.2022 Vorschau

Ordentliche Gemeindeversammlung vom Freitag, 10. Juni 2022, 20 Uhr, Tennishalle Gstaad.

Erläuterungen zu den Geschäften

1. Jahresrechnung 2021: Genehmigung
Genehmigung der Jahresrechnung 2021 mit einem Ertragsüberschuss Gesamthaushalt von CHF 3
̓851̓529.37.
Die Jahresrechnung 2021 weist folgende Eckdaten aus: siehe Tabelle 1.

Der Gesamthaushalt schliesst mit einem Ertragsüberschuss von CHF 3̓851̓529.37 ab. Budgetiert war ein Aufwandüberschuss von CHF 3̓422̓173.–, womit eine Besserstellung von CHF 7̓273̓702.37 verzeichnet wird. Diese Besserstellung ist hauptsächlich in folgenden Positionen entstanden: siehe Tabelle 2.

Ergebnis Allgemeiner Haushalt: Der allgemeine Haushalt schliesst mit einem Ertragsüberschuss von CHF 3̓622̓198.12 ab (Vorjahr CHF 10̓474̓092.54). Zusammen mit den gesetzlich vorgeschriebenen zusätzlichen Abschreibungen von CHF 2̓534̓325.20 beträgt der Überschuss effektiv CHF 6̓156̓523.32. Budgetiert war ein Aufwandüberschuss von CHF 2̓555̓003.–. Somit beträgt die Besserstellung CHF 6̓177̓201.12.

Dieses ausserordentlich erfreuliche Ergebnis ist hauptsächlich auf Mehrerträge im Steuerbereich sowie auf Minderaufwendungen in verschiedenen Aufwandpositionen zurückzuführen. Der nach Verbuchung der zusätzlichen Abschreibungen übrigbleibende Ertragsüberschuss wird dem Bilanzüberschuss zugeführt, welcher damit neu CHF 45̓155̓358.02 beträgt.
Investitionen: Die Nettoinvestitionen betrugen 2021 für den Gesamthaushalt CHF 8̓011̓469.82 und damit nur etwa die Hälfte des Vorgesehenen (Realisierungsgrad gegenüber Budget = 50,7 %). In diversen Bereichen konnten die Projekte erneut nicht wie geplant realisiert werden.

Grösste Investitionsausgaben (netto): siehe Tabelle 3.

Die folgenden, in der Kompetenz der Stimmberechtigten liegenden Verpflichtungskredite konnten im Rechnungsjahr 2021 abgeschlossen werden: siehe Tabelle 4.
Bilanz: Die Bilanz hat sich wie folgt entwickelt: siehe Tabelle 5.

Dank des guten Rechnungsergebnisses konnte das Fremdkapital um weitere CHF 2.7 Mio. reduziert werden. Zudem stieg das Finanzvermögen um über CHF 8 Mio., was hauptsächlich auf die höheren Buchwerte aufgrund der periodischen Neubewertung der Liegenschaften und übrigen Sachanlagen im Finanzvermögen zurückzuführen ist. Per Ende 2021 stehen über CHF 32 Mio. an flüssigen Mitteln zur Verfügung. Der Bruttoverschuldungsanteil konnte auf 54,5 % gesenkt werden (Vorjahr 67,5 %). Das Eigenkapital steigt um über CHF 15 Mio. und beträgt neu knapp CHF 153 Mio. (davon CHF 75.6 Mio. finanzpolitische Reserve und Bilanzüberschuss).
Geldflussrechnung: Die Geldflussrechnung gibt Auskunft über die Herkunft und Verwendung der Geldmittel. Das Rechnungsjahr 2021 weist folgende Geldflüsse aus: siehe Tabelle 6.

Aufgrund des ausgezeichneten Rechnungsergebnisses konnten im Jahr 2021 entsprechend Schulden zurückbezahlt und zusätzliche liquide Mittel geschaffen werden.
Finanzkennzahlen: : Die wichtigsten Kennzahlen für das Rechnungsjahr 2021 lauten:
Gesamthaushalt: siehe Tabelle 7.
Allgemeiner Haushalt: siehe Tabelle 8. Antrag: Der Gemeinderat beantragt die Genehmigung der Jahresrechnung 2021 wie folgt: siehe Tabelle 9.

Download Jahresrechnung 2021 auf www. saanen.ch oder erhältlich bei der Finanzverwaltung Saanen

2. Bergbahnen Destination Gstaad AG: Bewilligung von Investitionsbeiträgen

Bewilligung von A-fonds-perdu-Investitionsbeiträgen von 40 %, maximal CHF 36 Mio., an Neu-/Ersatzbauten im Gebiet Horneggli/Hornberg
Aufgrund des Ablaufs der Betriebskonzessionen sowie der zunehmenden Schwierigkeiten, das notwendige Ersatzmaterial beschaffen zu können, planen die Bergbahnen Destination Gstaad AG (BDG), in den nächsten Jahren die Hornegglibahn in Schönried sowie die Hornbergbahn in Saanenmöser durch neue Bahnen zu ersetzen. Zudem soll im Hornberg ein zusätzlicher, grösserer Speichersee für die künstliche Beschneiung des Gebietes Schönried-Saanenmöser realisiert werden. All diese Vorhaben werden aktuell auf ein Investitionsvolumen von CHF 90 Mio. beziffert.

Anlässlich der Sanierung der BDG im Jahr 2015 wurde im Sanierungsbericht festgehalten, dass zukünftige Investitionen für den Ersatz grosser Anlagen mit 60 % durch die Standortgemeinde und/oder Sponsoren/Gönner zu finanzieren sein werden. Die BDG ihrerseits würde somit 40 % selbst zu finanzieren haben.

Der Gemeinderat ist der klaren Auffassung, dass das Gebiet Horneggli/ Hornberg der Lebensnerv der BDG und somit auch der ganzen Region ist. In gemeinsamen Gesprächen mit der BDG hat man sich darauf geeinigt, den Stimmberechtigten Gemeindebeiträge gemäss dem folgenden, vom Sanierungsbericht abweichenden Finanzierungsschlüssel vorzulegen: siehe Tabelle 10.

Grund für die Abweichung zum Sanierungsbericht ist einerseits die Absicht der BDG, selbst 51 % der Investitionskosten finanzieren zu wollen und andererseits die Tatsache, dass vorliegend nicht alle Vorhaben als Ersatz grosser Anlagen gelten, sondern teilweise auch als Neubauten zu bezeichnen sind.

Der Investitionsbeitrag der Einwohnergemeinde Saanen soll 40 % der Gesamtkosten, jedoch max. CHF 36 Mio., betragen. Die Vorhaben werden nicht alle gleichzeitig realisiert werden können. Damit die Mittelbeschaffung sowie die Folgekosten zulasten der Erfolgsrechnung der Gemeinde trotzdem verlässlich berechnet werden können, werden die Zahlungen ab dem Jahr 2023 auf zehn Jahre verteilt. Die Schlussabrechnung über die effektiv zu leistenden Gemeindebeiträge bis zum Maximalbetrag von CHF 36 Mio. wird erfolgen, sobald die genannten Projekte abgeschlossen werden konnten. Die Zahlungen werden auf ein auf den Namen der BDG lautendes Sperrkonto bei einer Bank erfolgen. BDG und Gemeinde werden für dieses Sperrkonto eine Kollektivunterschrift haben, womit über die sich darauf befindlichen Gelder nur gemeinsam verfügt werden kann. Im Rahmen der benötigten und auf diesem Sperrkonto vorhandenen Mittel wird die BDG die Auszahlung der Gelder beantragen können. Sollte auf dem Sperrkonto vorübergehend kein Geld zur Verfügung stehen, muss die BDG dies selbst überbrücken, wobei die dannzumal noch ausstehenden Investitionsbeiträge der Gemeinde als Sicherheit für allenfalls notwendiges Fremdkapital gelten können.

Diese Investitionsbeiträge werden ab dem Jahr 2023 Abschreibungen zulasten der Erfolgsrechnung auslösen (Abschreibungsdauer 20 Jahre). Diese Abschreibungsbeträge können der Spezialfinanzierung für die Vorfinanzierung von Tourismusanlagen entnommen werden, solange entsprechende Mittel dort vorhanden sind. Die Belastung der Erfolgsrechnung wird in den Jahren 2023–2032 demnach wie folgt lauten: siehe Tabelle 11.

Unter der Voraussetzung, dass in der erwähnten Spezialfinanzierung die entsprechenden Mittel vorhanden sind, wird die Erfolgsrechnung bis ins Jahr 2031 aus dem vorliegenden Geschäft nicht mit Abschreibungen belastet werden. Ob die vorhandenen liquiden Mittel für die jeweiligen Überweisungen ausreichen werden, oder allenfalls neues Fremdkapital aufgenommen werden muss, wird zum dannzumaligen Zeitpunkt beurteilt werden müssen.
Antrag: Der Gemeinderat beantragt den Stimmberechtigten wie folgt:
Bewilligung eines A-fonds-perdu-Investitionsbeitrages von 4 %, maximal CHF 36̓000̓000.–, an die Investitionsvorhaben im Gebiet Horneggli/Hornberg unter den nachfolgenden Bedingungen: a) Aufteilung in jährlich gleichbleibende Raten von CHF 3,6 Mio., beginnend ab dem Jahr 2023 und Schlussabrechnung über die effektiv zu leistenden Gemeindebeiträge bis zum Maximalbetrag von CHF 36 Mio., sobald die genannten Projekte abgeschlossen werden konnten. b) Überweisung der Jahrestranchen auf ein Sperrkonto bei einer Bank, lautend auf den Namen der BDG. Kollektivunterschrift zu zweien zusammen mit der Gemeinde Saanen. Abruf des effektiv vorhandenen Geldes auf dem Sperrkonto nach Bedarf und Nachweis der effektiv für die vorgenannten Projekte getätigten Ausgaben. c) Sollte auf dem Sperrkonto vorübergehend kein Geld zur Verfügung stehen, muss die BDG dies selbst überbrücken, wobei die dannzumal noch ausstehenden Investitionsbeiträge der Gemeinde als Sicherheit für allenfalls notwendiges Fremdkapital gelten können.

3. Bergbahnen Destination Gstaad AG: Bewilligung von jährlichen Beiträgen 2023-2026 Bewilligung von jährlichen Beiträgen von CHF 3.8 Mio. für die Jahre 2023– 2026

Am 13. April 2018 haben die Stimmberechtigten jährlichen Beiträgen an die Bergbahnen Destination Gstaad AG (BDG) im Umfang von CHF 3̓810̓000.– zugestimmt. Diese wurden für den Sommerbetrieb der Bergbahnen (CHF 2,03 Mio.) und für Beiträge an die Abschreibungen (CHF 1,78 Mio.) bestimmt. Dieser Beschluss galt für die Jahre 2018 - 2022. Sollen auch ab 2023 weiterhin jährliche Beiträge an die BDG überwiesen werden können, benötigt dies einen entsprechenden neuen Beschluss der Stimmberechtigten.

Der Gemeinderat ist bereit, die jährlichen Gemeindebeiträge in ähnlicher Höhe und Form fortzuführen. In den Jahren 2023–2026 sollen der BDG folgende Beiträge überwiesen werden: siehe Tabelle 12.

Diese Leistungen sind mittels einer Leistungsvereinbarung verbindlich zu regeln. Diese Beiträge werden wie bisher direkt der Erfolgsrechnung zu belasten sein.
Antrag: Der Gemeinderat beantragt den Stimmberechtigten wie folgt:
Bewilligung von jährlichen Gemeindebeiträgen von total CHF 3’800’000.– für die Jahre 2023– 2026 wie folgt:
– CHF 2̓000̓000– für den Sommerbetrieb im bisherigen Rahmen
– CHF 1̓800̓000.– einerseits neu für die unentgeltliche Abgabe von Jahreskarten für Kinder im Alter von 6-jährig bis und mit 15-jährig mit Wohnsitz in der Gemeinde Saanen (Basis Jahreskarte «Gstaad M») sowie andererseits wie bisher als Beitrag an die Abschreibungen der BDG.

4. Umsetzung GEP-Massnahmen Unter-Gstaad: Genehmigung Kredit
Genehmigung Erhöhung des Investitionskredits von CHF 210̓000.– um CHF 4̓110̓000.– auf neu CHF 4̓320̓000.–
An der Untergstaadstrasse in Gstaad sind auf verschiedenen Parzellen neue Gebäude inklusive Tiefgarage geplant (Überbauung «Mille Fleurs») sowie die Erweiterung von mehreren Hotelgebäuden vorgesehen («Residenz Bellevue»). Im Bereich der privaten Bauvorhaben bedarf es der Verlegung und Vergrösserung der gemeindeeigenen Regen- und Mischwasserkanalisationen, die im Zuge der Ausführung der privaten Projekte umgesetzt und durch die privaten Bauherrschaften finanziert werden.

Die zwei genannten privaten Bauvorhaben greifen in drei GEP-Massnahmen der Gemeinde ein. Da die Liegenschaftsentwässerungen der privaten Bauvorhaben an die Gemeindekanalisation angeschlossen werden, müssen die erforderlichen Massnahmen an den Hauptleitungen schnellstmöglich realisiert werden.

Das Gesamtprojekt ist in fünf Bereiche unterteilt. Im Rahmen des vorliegenden Projektes werden lediglich Teil 1 bis 4 (Gschwendstrasse–Neueretstrasse) ausgeführt. Die Vergrösserung der Regenwasserleitung von Teil 5 (Neueretstrasse–Post) steht nicht in Abhängigkeit der privaten Bauvorhaben «Mille Fleurs» und «Residenz Bellevue» und kann zu einem späteren Zeitpunkt mit der Umsetzung des Projektes «Untergstaadstrasse» realisiert werden. Im Zuge der Planung für das Projekt «GEP-Massnahmen Untergstaad« (Teil 1–4) wurde bereits auch das Vor- und Bauprojekt für den Teilbereich 5 erarbeitet: siehe Tabelle 13.

Aufgrund des Kostenvoranschlages ist der bestehende Kredit von CHF 210̓000.– um CHF 4̓110̓000.– auf CHF 4̓320̓000.– zu erhöhen.

Im vorliegenden Kostenvoranschlag enthalten sind auch die Gesamtkosten für die Leitungsumlegungen im Bereich der privaten Bauvorhaben «Mille Fleurs» und «Residenz Bellevue». Die im Rahmen der Drittprojekte erforderlichen Kanalisationsumlegungen werden im Auftrag der Gemeinde geplant und ausgeführt, jedoch von den jeweiligen privaten Bauherrschaften finanziert. Die Gemeinde wird die Planung und Ausführung dieser Abschnitte vorfinanzieren und den privaten Bauherrschaften nach Abschluss der Arbeiten und nach effektiven Kosten in Rechnung stellen.
Weiteres Vorgehen: Im Frühling/Sommer 2022 werden das Bau- und Ausführungsprojekt erarbeitet. Das Baubewilligungsverfahren und die Ausschreibung der Baumeisterarbeiten sollen im August 2022 abgeschlossen sein, so dass mit den Bauarbeiten, unter Vorbehalt der Kreditgenehmigung, voraussichtlich Anfang September 2022 gestartet werden kann.

Die Nettokosten von ca. CHF 2,3 Mio. werden über die Anlagedauer von 80 Jahren abzuschreiben sein, was einen jährlichen Abschreibungsbedarf von CHF 28̓750.– ergeben wird. Dieser Betrag ist der Spezialfinanzierung Werterhalt der Abwasserentsorgung zu entnehmen. Der Saldo dieser Spezialfinanzierung beträgt per 31. Dezember 2021 CHF 11̓886̓757.49.
Antrag: Der Gemeinderat beantragt den Stimmberechtigten die Zustimmung zur Erhöhung des Investitionskredits von CHF 210̓000.– um CHF 4̓110̓000.– auf CHF 4̓320̓000.–, Konto Nr. 7201.5032.28 Neueret (GEP).

5. Verschiedenes
Die Gemeindeversammlung kann Anträge, die einen nicht angekündigten Gegenstand betreffen und in ihre Kompetenz (Zuständigkeit der Gemeindeversammlung) fallen, beraten und erheblich oder unerheblich erklären. Erheblich erklärte Anträge sind vom Gemeinderat einer späteren Versammlung zum definitiven Entscheid vorzulegen (Art. 63 AWR).

Saanen, 17. Mai 2022
Der Gemeinderat von Saanen


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