Die Berg- und Planungsregionen Kandertal und Obersimmental-Saanenland setzen sich dafür ein, dass beim Ausbau der erneuerbaren Energien die Interessen der Standortgemeinden durch ein klares Mitwirkungs- und Zustimmungsrecht erhalten bleiben.
Wie die Verantwortlichen ...
Die Berg- und Planungsregionen Kandertal und Obersimmental-Saanenland setzen sich dafür ein, dass beim Ausbau der erneuerbaren Energien die Interessen der Standortgemeinden durch ein klares Mitwirkungs- und Zustimmungsrecht erhalten bleiben.
Wie die Verantwortlichen der Planungsregion Kandertal und der Bergregion Obersimmental-Saanenland in einer Medienmitteilung schreiben, sollen bei national bedeutenden Solar- und Windenergieanlagen die Verfahren gestrafft werden. Auf kantonaler Ebene soll ein konzentriertes Plangenehmigungsverfahren eingeführt werden, das sämtliche kantonalen und kommunalen Bewilligungen in einem Zug erteilt und für das straffe Behandlungsfristen gelten. Zudem sollen die Rechtsmittelwege auf maximal zwei Instanzen beschränkt werden.
Mit einer Einführungsverordnung soll im Kanton Bern die Rechtsbasis für ein solches kantonales Plangenehmigungsverfahren geschaffen werden. Diese befindet sich zurzeit in der Konsultation.
Die Planungsregion Kandertal und die Bergregion Obersimmental-Saanenland begrüssen gemäss Mitteilung die vorgesehene Verfahrensverkürzung und die damit verbundene Effizienzsteigerung. Damit sollen möglichst rasch die Klimaziele erreicht und die Versorgungssicherheit der Schweiz erhöht werden.
Entschieden lehnen die beiden Regionen hingegen die Absicht ab, dass künftig die explizite Zustimmung der Standortgemeinden nicht mehr notwendig sein soll. Ein beschleunigtes Verfahren dürfe nicht auf Kosten der demokratischen Prozesse und der Gemeindeautonomie gehen.
Auch die Vorschläge zur Mitwirkung der Gemeinden im Verfahren überzeugen die beiden Regionen nicht. Diese seien zu vage formuliert. Die Planungsregion Kandertal und die Bergregion Obersimmental-Saanenland beantragen deshalb eine Pflicht des Kantons zur Zusammenarbeit mit den betroffenen Gemeinden sowie ein Antragsrecht der Gemeinden im Planungsprozess.
Das Mitspracherecht und die Zustimmung der Gemeinden stellten sicher, dass Lösungen gefunden würden, die den örtlichen Gegebenheiten angepasst seien. Zudem beeinflussten in der Praxis Einsprachen und Beschwerden vor Gericht die Verfahrensdauer stärker als kommunale Verfahren. Es sei deshalb nicht gerechtfertigt, das Mitspracherecht der Gemeinden zu beschneiden.
PD/AMO