In den Verwaltungskreisen Bern-Mittelland, Biel/Bienne, Emmental, Berner Jura, Oberaargau, Seeland und Thun gilt weiterhin ein Feuerverbot im Wald und in Waldesnähe (Mindestabstand 50 Meter). In den Verwaltungskreisen Frutigen-Niedersimmental, Interlaken-Oberhasli und ...
In den Verwaltungskreisen Bern-Mittelland, Biel/Bienne, Emmental, Berner Jura, Oberaargau, Seeland und Thun gilt weiterhin ein Feuerverbot im Wald und in Waldesnähe (Mindestabstand 50 Meter). In den Verwaltungskreisen Frutigen-Niedersimmental, Interlaken-Oberhasli und Obersimmental-Saanen haben die Regierungsstatthalterinnen und Regierungsstatthalter das Feuerverbot aufgehoben.
Trotz der Niederschläge der vergangenen Tage liege die Gefahrenstufe in sieben Verwaltungskreisen des Kantons Bern nach wie vor auf der Gefahrenstufe 4 «gross», schreiben die Regierungsstatthalter:innen. Es gelte weiterhin ein Feuer- und Feuerwerksverbot im Wald: Das Entfachen von Feuer im Wald oder in Waldesnähe (Mindestabstand 50 Meter) bleibe in obgenannten Verwaltungskreisen untersagt. Ausserhalb der Verbotszonen sei Feuer nur mit grösster Vorsicht zu entfachen und bei Wind ganz darauf verzichten. «Alle Feuer immer beobachten und Funkenwurf sofort löschen.»
In den Verwaltungskreisen Frutigen-Niedersimmental, Interlaken-Oberhasli sowie Obersimmental-Saanen sei die Waldbrandgefahr neu auf der Stufe 3 «erheblich». Hier haben die Regierungsstatthalterinnen und Regierungsstatthalter das Feuerverbot im Wald und in Waldesnähe aufgehoben.
In Regionen mit erheblicher Waldbrandgefahr (Stufe 3) sei bei windigen Verhältnissen auf Feuer zu verzichten. Bei Feuern in der freien Natur seien nur fest eingerichtete, befestigte Feuerstellen zu benutzen. Alle Feuer müssten immer beobachtet und ein Funkenwurf sofort gelöscht werden.
Die Situation werde durch das Amt für Wald und Naturgefahren am 27. August 2026 neu beurteilt.
PD/AMO
www.be.ch/waldbrandgefahr