Freispruch für drei BDG-Mitarbeiter
01.02.2024 GstaadKeine Verletzung der Vorsichtsregeln: Die infolge eines tödlichen Skiunfalls wegen fahrlässiger Tötung angeklagten Mitarbeiter der Bergbahnen Destination Gstaad AG (BDG) wurden am Dienstag freigesprochen.
KEREM S. MAURER
Am 9. Februar 2020 ereignete ...
Keine Verletzung der Vorsichtsregeln: Die infolge eines tödlichen Skiunfalls wegen fahrlässiger Tötung angeklagten Mitarbeiter der Bergbahnen Destination Gstaad AG (BDG) wurden am Dienstag freigesprochen.
KEREM S. MAURER
Am 9. Februar 2020 ereignete sich im Skigebiet Sektor West auf dem Gemeindegebiet von Rougemont ein Skiunfall, der für einen 13-jährigen Jugendlichen aus dem Kanton Freiburg tödlich endete (wir haben berichtet). Er kollidierte ausserhalb der markierten Piste mit einem Metallpfosten. Spezialisten der Waadtländer Polizei untersuchten daraufhin den Unfall.
Wie «Watson» unter Berufung auf SDA-Keystone am Mittwoch berichtete, machte die Staatsanwaltschaft drei Mitarbeitende der BDG für den Unfall des Jungen verantwortlich. Am Dienstag wurden die drei von der Waadtländer Justiz in Vevey freigesprochen. Die Gerichtspräsidentin habe keine Verletzung der Vorsichtsregeln festgestellt und das Pistensicherheitsteam habe bei der Markierung und Kennzeichnung einer gefährlichen Passage nicht versagt.
Ordnungsgemässe Signalisation
Die BDG teilt auf Anfrage mit, dass in den vergangenen Jahren die Situation am Unfallort «mehrmals durchleuchtet» worden sei. Alle Untersuchungen hätten ergeben, dass «die Richtlinien zur Signalisation und Sicherung der Pisten von Seiten der BDG ordnungsgemäss eingehalten wurden», schreibt Sarah Göschel, Leiterin Marketing und Kommunikation bei der BDG. Der Freispruch sei für die drei involvierten Mitarbeiter, die sich täglich für die Sicherheit im Skigebiet einsetzten, eine Erleichterung, welche allerdings die Tragik des Unglücks nicht mindere. «Wir fühlen mit der Familie des verunglückten Jugendlichen», so Göschel.
Abseits der Piste ist man selbst verantwortlich
Der Metallpfosten, in den der Jugendliche gefahren ist, diene nach wie vor der Pistenpräparation als Seilabweiser und befinde sich ausserhalb der Pisten, schreibt die BDG. Er werde damals wie heute entsprechend gepolstert. «Eine Änderung der Signalisation ist gemäss der Sicherheitsrichtlinien nicht gefordert, da sie damals wie heute ordnungsgemäss ausgeführt wird», betont das Unternehmen.
Das freie Gelände abseits von Schneesportanlagen werde gemäss SKUS (siehe Kasten) nicht markiert und auch nicht gegen alpine Gefahren gesichert. Dort fahren Schneesportler auf eigene Verantwortung. «Wir empfehlen allen Schneesportlern, sich mit den SKUS-Richtlinien vertraut zu machen, denn auch auf Pisten gelten Regeln, die der Sicherheit eines jeden Einzelnen dienen», hält das Bergbahnunternehmen abschliessend fest.
SKUS
Die Sicherung und Signalisation der Pisten in einem Skigebiet werden von der SKUS (Schweizerische Kommission für Unfallverhütung auf Schneesportabfahrten) geregelt. Diese Richtlinien sind verbindlich und werden von den Gerichten anerkannt. Sie bilden den fundamentalen Teil der Sicherung und Präparation unserer Pisten.
Bergbahnen Destination Gstaad AG (BDG)