Die Gemeinden sind gesetzlich verpflichtet, einen schulärztlichen Dienst zu organisieren. Aufgrund des Ärztemangels haben sie jedoch vermehrt Schwierigkeiten, die Stellen für Schulärztinnen und Schulärzte zu besetzen, wie die Gesundheits-, Sozial- und ...
Die Gemeinden sind gesetzlich verpflichtet, einen schulärztlichen Dienst zu organisieren. Aufgrund des Ärztemangels haben sie jedoch vermehrt Schwierigkeiten, die Stellen für Schulärztinnen und Schulärzte zu besetzen, wie die Gesundheits-, Sozial- und Integrationsdirektion (GSI) in einer Medienmitteilung schreibt. Der Regierungsrat habe deshalb die Totalrevision der Verordnung über den schulärztlichen Dienst (SDV) beschlossen, um den schulärztlichen Dienst neu zu gestalten. Die Gemeinden erhielten unter anderem die Möglichkeit, zwischen verschiedenen Organisationsmodellen zu wählen. Beispielsweise könnten sie sich zu einem überregionalen schulärztlichen Dienst zusammenschliessen. Die Revision der SDV tritt per 1. August 2026 in Kraft.
Neue Teilstrategien zu Palliative Care und Langzeitversorgung
Der Regierungsrat hat die neuen Teilstrategien zur Palliative Care und zur ambulanten und stationären Langzeitversorgung verabschiedet. Sie legen die konkreten Zielbilder des Kantons in diesen Bereichen fest. Es handle sich dabei um die dritte und vierte von sechs Teilstrategien zur Umsetzung der Gesundheitsstrategie 2020–2030 des Kantons Bern.
PD/AMO