Gesetzesänderungen über die Organisation des Regierungsrates und der Verwaltung
16.05.2025 PolitikDer Regierungsrat hat die Vernehmlassung zur Änderung des Gesetzes über die Organisation des Regierungsrates und der Verwaltung (Organisationsgesetz) eröffnet, wie die Staatskanzlei (STA) in einer Medienmitteilung schreibt. Mit den vorgeschlagenen Anpassungen sollten ...
Der Regierungsrat hat die Vernehmlassung zur Änderung des Gesetzes über die Organisation des Regierungsrates und der Verwaltung (Organisationsgesetz) eröffnet, wie die Staatskanzlei (STA) in einer Medienmitteilung schreibt. Mit den vorgeschlagenen Anpassungen sollten einerseits die ständigen Fachkommissionen im Zuständigkeitsbereich des Regierungsrates bzw. der Direktionen und der Staatskanzlei umfassender geregelt werden. Andererseits solle die Zusammenarbeit des Regierungsrates mit anderen Kantonen präziser auf Gesetzesebene definiert werden. Die Vernehmlassung dauert bis zum 15. August.
Verordnung über die Transparenz bei der Finanzierung von Wahl- und Abstimmungskampagnen tritt in Kraft
Der Grosse Rat hat in der Wintersession 2024 die Änderung des Gesetzes über die politischen Rechte betreffend die Transparenz bei der Finanzierung von Wahl- und Abstimmungskampagnen angenommen. Damit werden im Kanton Bern im Bereich der politischen Kampagnenfinanzierung erstmals Offenlegungspflichten eingeführt. Der Regierungsrat habe nun die entsprechende Verordnung über die Transparenz bei der Finanzierung von Wahl- und Abstimmungskampagnen (TWAV) erlassen, informiert die STA. Die Verordnung tritt rückwirkend per 30. März 2025 in Kraft. Die neuen Transparenzpflichten für Wahlkampagnen sollen erstmals für die kantonalen Gesamterneuerungswahlen vom 29. März 2026 gelten. Die Offenlegungspflichten für Abstimmungskampagnen würden erstmals für Kampagnen zu allfälligen kantonalen Volksabstimmungen vom 14. Juni 2026 greifen.
Tätigkeitsbericht zum Güterverkehrsund Logistikkonzept
Der Regierungsrat hat den Tätigkeitsbericht 2021–2024 zum Güterverkehrsund Logistikkonzept (GVLK) des Kantons Bern sowie die Massnahmen 2025– 2028 zur Kenntnis genommen, wie die Bau- und Verkehrsdirektion (BVD) schreibt. Das Konzept solle eine langfristige wirkungsvolle Versorgung der Bevölkerung und der Wirtschaft mit Gütern sicherstellen und die Flächen für die dafür nötige Logistik sichern. In der Periode 2021–2024 würden unter anderem eine Koordinationsstelle Güterverkehr und Logistik eingerichtet sowie ein Zielbild für den Schienenverkehr erarbeitet. Für die Jahre 2025–2028 würden sechs Massnahmen unverändert übernommen, zwölf Massnahmen den aktuellen Entwicklungen angepasst und zwei Massnahmen gestrichen. Zudem seien zwei neue Massnahmen vorgesehen. Die Rahmenbedingungen für die neue Kategorie der schweren Elektromotorräder bis 450 Kilogramm sollten optimiert werden, so die BVD weiter. Diese Fahrzeuge unterstützten eine nachhaltigere und flexiblere Feinverteilung von Gütern. Zudem solle der Bereich Abbau, Deponie und Transporte mit den Zielen des GLVK abgestimmt werden. Diese schweren Güter mit viel Volumen würden sich besonders gut für den Transport auf der Schiene eignen.
Kantonsbeitrag für die Einführungsphase des Berner Impulsprogramms für Ernährung, Klima und Umwelt
Der Regierungsrat habe einen Kredit von 753’000 Franken für die Einführungsphase des «Berner Impulsprogramms für Ernährung, Klima und Umwelt» bewilligt, informiert die Wirtschafts-, Energie- und Umweltdirektion (WEU). Es werde in gemeinsamer Trägerschaft mit dem Berner Bauern Verband umgesetzt und von der Hochschule für Agrar-, Forst- und Lebensmittelwissenschaften geleitet. Das Impulsprogramm setze auf die Eigeninitiative der Akteurinnen und Akteure entlang der gesamten Wertschöpfungskette und diene der Förderung von Projekten in den Bereichen Ernährung, Klima und Umwelt. Vor dem Hintergrund klimapolitischer Entscheide auf nationaler und kantonaler Ebene sowie der umweltstrategischen Ausrichtung des Kantons Bern sei das Programm in enger Zusammenarbeit mit dem Berner Bauern Verband, Umweltverbänden und der Wissenschaft entwickelt worden. Die zweijährige Einführungsphase (2025–2027) solle Erkenntnisse liefern, die als Grundlage für einen späteren Entscheid über die Umsetzung eines umfassenden Programms dienen.
PD/AMO