Grosser Rat befindet über Vorlage für zeitgemässen Bevölkerungsschutz und Zivilschutz
30.04.2024 KantonDer Regierungsrat hat die neuen kantonalen Gesetze zum Bevölkerungsschutz und zum Zivilschutz zuhanden des Grossen Rates verabschiedet, wie er in einer Medienmitteilung schreibt. Die Reaktionen in der Vernehmlassung waren grundsätzlich positiv.
Bessere ...
Der Regierungsrat hat die neuen kantonalen Gesetze zum Bevölkerungsschutz und zum Zivilschutz zuhanden des Grossen Rates verabschiedet, wie er in einer Medienmitteilung schreibt. Die Reaktionen in der Vernehmlassung waren grundsätzlich positiv.
Bessere Handlungsfähigkeit der Behörden in Krisen
Das neue Kantonale Bevölkerungsschutzgesetz (KBSG) stärke die Handlungsfähigkeit der Behörden in Krisensituationen, indem es die Grundlage für das sogenannte Business Continuity Management der Kantonsverwaltung schaffe. Dieses diene dazu, die wichtigsten Leistungen der Kantonsverwaltung zugunsten der Bürgerinnen und Bürger, der Wirtschaft und der Politik auch im Ereignis- oder Krisenfall aufrechterhalten zu können. «Der Kanton hat die Lehren aus vergangenen Krisen gezogen und trifft Vorkehrungen, damit die wichtigsten staatlichen Dienstleistungen auch in akuten Krisensituationen aufrechterhalten bleiben», sagt Regierungspräsident und Sicherheitsdirektor Philippe Müller.
Zudem werden der Auftrag des Kantonalen Führungsorgans und die Schnittstelle zu den ordentlichen Strukturen präzisiert. Die Erfahrungen aus der Covid-19-Pandemie und der drohenden Energiemangellage hätten in diesem Bereich Verbesserungspotenzial aufgezeigt. Weiter werde die Zuständigkeit für die Durchführung der periodischen Schutzraumkontrolle und für die Erstellung der Zuweisungsplanung von den Gemeinden an den Kanton verschoben.
Einführung einer obligatorischen Informationsveranstaltung
Mehrere Teilnehmende der Vernehmlassung regten an, im Kanton Bern obligatorische Informationsveranstaltungen für Schweizerinnen und niedergelassene Ausländerinnen und Ausländer nach dem Vorbild des Kantons Aargau einzuführen. Der Regierungsrat führte daraufhin eine zusätzliche Konsultation dazu durch, wie es weiter heisst. Diese zeigte eine breite Unterstützung für das Anliegen. Deshalb, und weil er sich grossen Nutzen davon verspricht, nimmt der Regierungsrat die obligatorischen Informationsveranstaltungen in die Gesetzesvorlage auf.
Zuständigkeit der Zivilschutzausbildung beim Kanton
Der Zivilschutz bleibt auch im neuen Kantonalen Zivilschutzgesetz (KZSG) grundsätzlich Sache der Gemeinden. Jedoch sprachen sich in der Vernehmlassung verschiedene Teilnehmende für eine grundlegende Änderung der Zuständigkeiten im Bereich der Zivilschutzausbildung von den Gemeinden hin zum Kanton aus. Auch in diesem Punkt bestätigte eine vom Regierungsrat nachträglich durchgeführte Konsultation die breite Unterstützung einer Kantonalisierung der Zuständigkeit für die Zivilschutzausbildung. «Sie bringt eine einheitlichere Ausbildung und mehr Wahlmöglichkeiten für die Schutzdienstpflichtigen mit sich, was eine bessere Vereinbarkeit mit Beruf und Privatleben ermöglicht. Zudem können Synergien genutzt und damit Kosteneinsparungen erzielt werden. Für die Gemeinden bedeutet das ein geringeres finanzielles Risiko», heisst es in der Medienmitteilung.
Beratungen im Grossen Rat in der Herbstsession
Der Grosse Rat wird die beiden Gesetzesvorlagen in der Herbstsession 2024 in erster Lesung beraten. Der Regierungsrat sei überzeugt, dem Grossen Rat mit dem KBSG und dem KZSG breit abgestützte Vorlagen zu unterbreiten, die ideale Grundlagen dafür bieten, um den aktuellen und künftigen Herausforderungen und Krisensituationen im Kanton Bern begegnen zu können.
PD/JOP