Nun ist es amtlich: Die Abstimmungsbeschwerde gegen das Lauener Ergebnis rund um die Vorlage des integrierten Versorgungsmodells Gesundheit Simme Saane (GSS) ist rechtskräftig. Wie bereits im AvS vom 28. Juni 2024 vermeldet, gingen beim kantonalen Verwaltungsgericht innert Frist keine ...
Nun ist es amtlich: Die Abstimmungsbeschwerde gegen das Lauener Ergebnis rund um die Vorlage des integrierten Versorgungsmodells Gesundheit Simme Saane (GSS) ist rechtskräftig. Wie bereits im AvS vom 28. Juni 2024 vermeldet, gingen beim kantonalen Verwaltungsgericht innert Frist keine Einsprachen gegen den Entscheid des Regierungsstatthalters des Verwaltungskreises Oberaargau ein. Auf Anfrage bestätigt der Regierungsstatthalter: Er habe die Rechtskraftbescheinigung an die involvierten Parteien ausgestellt. Somit müsste die Abstimmung in Lauenen rechtlich gesehen wiederholt werden. Wie der Fahrplan nun aussehen wird, entscheidet der Lauener Gemeinderat im August, da im Juli aufgrund der Ferienzeit keine Gemeinderatssitzungen angesetzt sind, wie Gemeindepräsidentin Ruth Oehrli auf Anfrage angibt. Juristisch werde der Gemeinderat Beratung beanspruchen, so dass im Fall einer Abstimmungswiederholung rechtlich alles korrekt ablaufe.
Da bereits andere Entwicklungen rund um den Gesundheitsstandort Zweisimmen und sein Spital stattgefunden haben, bleibt abzuwarten, wie der Regierungsrat über das weitere Vorgehen befinden wird.
JOP