Mit Sorge beobachte ich die Absicht des Bundesrats, dass dieser die Zustellung von Postsendungen an ganzjährig bewohnte Häuser ausserhalb des Siedlungsgebietes wieder streichen will – und dies per Verordnung. Dieses Vorgehen bedeutet eine klare Schwächung der Grundversorgung ...
Mit Sorge beobachte ich die Absicht des Bundesrats, dass dieser die Zustellung von Postsendungen an ganzjährig bewohnte Häuser ausserhalb des Siedlungsgebietes wieder streichen will – und dies per Verordnung. Dieses Vorgehen bedeutet eine klare Schwächung der Grundversorgung in den Randregionen. Betroffen sind rund 60’000 Haushalte in Streusiedlungsgebieten. Das wirft Fragen zum politischen Vorgehen auf.
Gerade erst 2021 hat das Parlament – nach intensiven Debatten – diese Zustellung als Teil der postalischen Grundversorgung gesetzlich verankert. Dass der Bundesrat diesen Entscheid nun auf dem Verordnungsweg rückgängig machen will, ist inakzeptabel. Eine solche Salamitaktik beim Abbau der Grundversorgung lehne ich entschieden ab.
Wer in abgelegenen Gebieten lebt – sei es im Berggebiet, im ländlichen Raum oder in Streusiedlungen – darf nicht einfach vergessen oder benachteiligt werden. Die staatliche Grundversorgung gilt für alle Bürgerinnen und Bürger, unabhängig von ihrem Wohnort.
Der ländliche Raum darf nicht zum Versuchsballon für bürgerferne Sparübungen verkommen. Die Versorgungssicherheit muss gewahrt bleiben – das ist eine Frage der staatlichen Verlässlichkeit und der Gleichbehandlung aller Regionen unseres Landes. Ich appelliere an den Bundesrat, sein Handeln zu überdenken.
ERNST WANDFLUH, NATIONALRAT SVP, KANTON BERN, KANDERGRUND