Die Bergbahnen Destination Gstaad AG (BDG) können ihr Generationenprojekt im Gebiet Saanenmöser–Schönried vorantreiben: Sämtliche Einsprachen gegen die entsprechende Überbauungsordnung sind bereinigt und zurückgezogen worden. Damit kann der Kanton die ...
Die Bergbahnen Destination Gstaad AG (BDG) können ihr Generationenprojekt im Gebiet Saanenmöser–Schönried vorantreiben: Sämtliche Einsprachen gegen die entsprechende Überbauungsordnung sind bereinigt und zurückgezogen worden. Damit kann der Kanton die raumplanerische Grundlage genehmigen.
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Bei der Veröffentlichung des Jahresberichtes im Juli war noch eine private Einsprache gegen die Überbauungsordnung Nr. 88 «Tourismusgebiet Saanenmöser–Schönried» hängig gewesen. Sie verzögerte das weitere Verfahren für das Generationenprojekt Horneggli– Hornberg der Bergbahnen Destination Gstaad AG (BDG) (wir haben berichtet). Wie das Unternehmen nun dieser Zeitung mitteilt, sind sämtliche Einsprachen gegen die Änderung «Seilbahnen und MTB-Trails Horneggli–Hornberg» bereinigt und zurückgezogen worden.
«Nach sechs Jahren Projektarbeit sind wir erleichtert, dass die Einsprachen bereinigt und zurückgezogen wurden», sagt BDG-Geschäftsführer Matthias In-Albon. Er bezeichnet den Schritt als wichtigen Meilenstein auf dem Weg zur Realisierung des Generationenprojekts, betont aber auch: «Gleichzeitig ist uns bewusst, dass noch weitere bedeutende Etappen vor uns liegen.»
Wie geht es nun weiter?
Damit kann das kantonale Amt für Gemeinden und Raumordnung (AGR) die Überbauungsordnung genehmigen und die erforderliche raumplanerische Grundlage schaffen. Anschliessend kann das Bundesamt für Verkehr (BAV) die Plangenehmigungsverfahren für die vorgesehenen Bauprojekte wie Bahnanlagen und Parking öffentlich auflegen.
Heute wird der Entscheid über Nachkredit gefällt
Am heutigen Freitagabend entscheidet die Gemeindeversammlung Saanen über einen Nachkredit von maximal zwölf Millionen Franken: Wegen der von 90 auf 120 Millionen Franken gestiegenen Projektkosten soll der Investitionsbeitrag der Gemeinde von maximal 36 auf 48 Millionen Franken erhöht werden. Ebenfalls zur Abstimmung steht die neue Leistungsvereinbarung mit der BDG für 2027 bis 2032 mit einem unveränderten jährlichen Beitrag von 3,8 Millionen Franken.