Information zum Ende der roten und orangen Einzahlungsscheine

  15.03.2022 Wirtschaft

Per 30. September 2022 werden die roten und orangen Einzahlungsscheine vom Markt genommen. Ab diesem Datum können herkömmliche Einzahlungsscheine nicht mehr verarbeitet werden – die QR-Rechnung hält alternativlos Einzug.

Die QR-Rechnung wurde im Juni 2020 eingeführt. Damals wurde entschieden, die QR-Rechnung und die klassischen Einzahlungsscheine parallel laufen zu lassen, damit sich alle Partner entsprechend darauf einstellen konnten.

Die PostFinance hat nun zusammen mit der SIX das Enddatum der roten (ES) und orangen (ESR) Einzahlungsscheine auf den 30. September 2022 festgelegt. Das bedeutet, dass ab dem 1. Oktober 2022 nur noch die neuen QR-Rechnungen verwendet werden können. Davon sind alle Privatpersonen und Unternehmen betroffen, welche in irgendeiner Form Zahlungen tätigen oder Rechnungen ausstellen.

Für die Unternehmen bedeutet dies, dass ihre Kreditoren- und Debitorensoftware entsprechend angepasst werden muss. Einige Unternehmen haben diese Umstellung bereits erfolgreich umgesetzt. Nun liegt es an den Firmen, Organisationen, Vereinen usw., welche ihre Rechnungen noch mit den bisherigen roten oder orangen Einzahlungsscheinen versenden, die nötigen Schritte einzuleiten. Ihre Hausbank sowie Ihr Softwarepartner helfen Ihnen bei der Umstellung auf die QR-Rechnung gerne weiter.

Für Privatpersonen ändert sich nebst dem Aussehen der Zahlungsbelege nicht sehr viel. Die Zahlungen können nach wie vor mit einem manuellen Zahlungsauftrag oder noch bequemer und zeitunabhängig direkt im E-Banking mit einem Lesegerät sowie mit Mobile Banking eingescannt werden.

Vergessen Sie nicht, Ihre Daueraufträge bis Ende September anzupassen
Daueraufträge für Mieten, Leasingzahlungen usw., welche noch mit den Angaben der roten oder orangen Einzahlungsscheine hinterlegt sind, müssen zwingend angepasst werden. Bitte verlangen Sie von Ihrem Zahlungsempfänger die neuen Zahlungsinformationen, damit diese noch vor Ende September angepasst werden können.

Warum wird auf die QR-Rechnung umgestellt?
Die neue und einheitliche SIX QR-Rechnung wird seit dem 30. Juni 2020 eingesetzt. Die Anpassungen stärken den elektronischen Zahlungsverkehr und basieren auf einem konsequenten und durchgängigen Digitalisierungsprozess. Die QR-Rechnung erleichtert das Ausstellen und Bezahlen von Rechnungen. Die neue Rechnungsart enthält alle Zahlungsinformationen im QR-Code und lässt sich einfach digital einlesen und weiterverarbeiten.

Es werden drei Ausprägungen des QR-Belegs in den Währungen CHF und EUR unterstützt:
– mit QR-Referenz und QR-IBAN (ersetzt den orangen ESR)
– ohne Referenz (ersetzt den roten ES mit IBAN)
– mit Creditor-Referenz/SCOR und IBAN (für internationale Zahlungen geeignet)

Was sind Vorteile für den Zahlungspflichtigen:
– Die Zahlungen können einfacher ausgelöst werden, da sämtliche Zahlungsinformationen mit nur einem Klick per Smartphone (Mobile Banking) oder mit einem Lesegerät ins E-Banking eingelesen werden können. Eine manuelle Erfassung oder Ergänzungen von Daten ist nicht mehr notwendig.

– Die Zahlungsinformationen sind neben dem QR-Code ebenfalls als Klartext aufgedruckt und somit auch ohne technische Hilfsmittel lesbar.
– Wer kein E-Banking oder Smartphone hat, kann die Zahlungen nach wie vor mit einem manuellen Zahlungsauftrag der Bank zur Zahlung übergeben.

Was sind die Vorteile für den Rechnungssteller:
– Für die QR-Rechnungen sind keine Vordrucke mehr nötig. Ein weisses, perforiertes Blatt Papier genügt. Jedoch müssen die Layout-Vorgaben der SIX eingehalten werden.
– Bei der QR-Rechnung mit Referenz können neu zusätzliche Informationen wie Kundenidentifikation, Rechnungsnummer oder Zahlungszweck hinterlegt werden.
– Erhöhung der STP-Rate (siehe Kasten), dadurch wird die Qualität der Daten erhöht und die Fehlerquote reduziert.
– QR-Rechnungen können als PDF-Dokument aufbereitet und per E-Mail versendet werden.
– Wer keine Rechnungssoftware zur Verfügung hat, kann weiterhin bei den Banken vorgedruckte QR-Zahlungsbelege bestellen oder direkt im E-Banking als PDF-Dokument herunterladen.
ROLF SCHMID, LEITER ZAHLUNGSVERKEHR SAANEN BANK

Weitere detaillierte Informationen finden Sie unter: https://www.einfach-zahlen.ch


STP = STRAIGHT THROUGH PROCESSING
STP bezeichnet den Prozess der durchgängigen, automatisierten Datenverarbeitung, also die Verarbeitung der Daten «ohne Umwege» (Interaktionen, manuelle Arbeiten, Medienbrüche).


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