Weil sich der Japankäfer in der Schweiz immer weiter ausbreitet und in der Landwirtschaft Schaden anrichten kann, legt ein neuer Notfallplan des Bundesamts für Landwirtschaft (BLW) fest, wie Behörden auf den Käfer reagieren sollen.
Als adultes Insekt ...
Weil sich der Japankäfer in der Schweiz immer weiter ausbreitet und in der Landwirtschaft Schaden anrichten kann, legt ein neuer Notfallplan des Bundesamts für Landwirtschaft (BLW) fest, wie Behörden auf den Käfer reagieren sollen.
Als adultes Insekt fresse der Japankäfer Blätter, Früchte und Blüten von mehr als 400 Pflanzen, schreibt das BLW in einer Mitteilung. Im Stadium der Larve ernähre sich der Japankäfer hauptsächlich von Graswurzeln und gefährde so Grünflächen aller Art. «Aus diesen Gründen stellt er eine Gefahr für die Landwirtschaft, den produzierenden Gartenbau und die Umwelt dar», argumentiert das Bundesamt für Landwirtschaft. Um «den Kampf gegen diesen Quarantäneorganismus» zu verstärken, veröffentlichte das BLW einen spezifischen Notfallplan gegen den Japankäfer. Dieser basiere auf den Erfahrungen der letzten Jahre und soll eine möglichst «effiziente Reaktion» bei einem Verdacht oder Ausbruch des Käfers ermöglichen. Mit den zu treffenden Massnahmen strebe der Bund eine Verlangsamung der weiteren Verbreitung des Käfers und eine Reduktion der durch ihn verursachten Schäden an.
Verwechslungsgefahr mit dem ungefährlichen einheimischen Laubkäfer
Aktuell seien in der Schweiz vier Befallsherde (in den Kantonen BL, SZ, VS und ZH) abgegrenzt, mit dem Ziel, den Käfer zu tilgen. Ausserdem gebe es eine Befallszone (diese umfasse Teile der Kantone VS und TI), in der eine Tilgung nicht mehr aussichtsreich sei, aber die Ausbreitung des Schädlings eingedämmt werde. Der Japankäfer, so heisst es in der Mitteilung weiter, fliege von Juni bis September. Während dieser Zeit bestehe das Risiko, dass Reisende aus den befallenen Gebieten den adulten Käfer als «blinden Passagier» in weitere Teile der Schweiz oder Europa verschleppten. Im Jahr 2024 seien beispielsweise in mehreren Kantonen einzelne Exemplare entlang von Verkehrsachsen festgestellt worden, bei denen es sich wahrscheinlich um «blinde Passagiere» handelte.
Aus diesem Grund rufe der Eidgenössische Pflanzenschutzdienst (EPSD) zur Aufmerksamkeit auf. «Es ist wichtig, sorgfältig Gepäck und Fahrzeuge auf den Japankäfer zu kontrollieren. Wer einen verdächtigen Käfer findet, sollte diesen sofort einfangen und dem zuständigen Kantonalen Pflanzenschutzdienst melden.» Aber Vorsicht: Der Japankäfer könne leicht mit heimischen, ungefährlichen Arten wie dem Gartenlaubkäfer verwechselt werden, daher sei es wichtig, die charakteristischen Merkmale zu kennen.
PD/KMA
DER JAPANKÄFER
Erkennungsmerkmale:
• Ausgewachsene Käfer sind etwa so gross wie ein Fünfrappenstück (1–1,2cm) mit metallisch grün schimmerndem Kopf und Halsschild sowie kupferbraunen Deckflügeln.
• An jeder Seite des Hinterleibs sind fünf kleine Haarbüschel zu erkennen. Am Hinterteil gibt es zwei grössere, gleichfarbige Haarbüschel.
Was tun bei Verdacht?
• Fangen Sie den Käfer ein und lassen Sie ihn nicht wieder frei.
• Prüfen Sie das Vorhandensein von weissen Haarbüscheln auf beiden Seiten des Hinterleibs.
• Frieren Sie den Käfer ein. Machen Sie ein Foto des Insekts und notieren Sie den genauen Standort, an dem es beobachtet wurde.
• Kontaktieren Sie bitte so rasch wie möglich den Pflanzenschutzdienst Ihres Kantons. (schadorganismen@be.ch)