Kanton stärkt Schutz vor sexueller Belästigung am Arbeitsplatz
25.11.2025 KantonDer Kanton Bern verstärkt den Einsatz gegen sexuelle Belästigung in der Arbeitswelt als neues Mitglied der Trägerschaft von KMU konkret+. Das Unterstützungsangebot hilft kleinen und mittleren Unternehmen bei der Prävention sexueller sowie sexistischer ...
Der Kanton Bern verstärkt den Einsatz gegen sexuelle Belästigung in der Arbeitswelt als neues Mitglied der Trägerschaft von KMU konkret+. Das Unterstützungsangebot hilft kleinen und mittleren Unternehmen bei der Prävention sexueller sowie sexistischer Belästigung am Arbeitsplatz und bietet juristische Beratung bei konkreten Vorfällen. Nun soll das Angebot im Kanton Bern bekannt gemacht werden, wie die Staatskanzlei in einer Medienmitteilung schreibt.
Sexuelle und sexistische Belästigung am Arbeitsplatz sind nach wie vor Realität. Laut einer Studie des Bundes erlebt mehr als die Hälfte aller Arbeitnehmenden im Verlauf des Erwerbslebens grenzüberschreitendes Verhalten. Unternehmen sind gesetzlich verpflichtet, ihre Mitarbeitenden zu schützen – präventiv und bei konkreten Fällen.
Angebot soll im Kanton bekannt werden
Mit dem Beitritt zur Trägerschaft von KMU konkret+ setze der Kanton Bern ein Zeichen für den Schutz der persönlichen Integrität am Arbeitsplatz, so die Staatskanzlei. Nun soll das Angebot bekannt gemacht und verankert werden. KMU konkret+ unterstütze Betriebe mit Schulungen für Führungskräfte und Mitarbeitende sowie beim Entwickeln und Überarbeiten von Betriebsreglementen bei der Prävention. Bei konkreten Fällen erhielten KMU einen schnellen und unkomplizierten Zugang zu einer Fachperson mit juristischem Hintergrund, die interne Verantwortliche – etwa Führungskräfte und HR-Verantwortliche – begleite und unterstütze. Dies stelle den raschen Schutz von Betroffenen sicher und könne zeit- und kostenaufwendige externe Untersuchungen vermeiden.
Gezielte Unterstützung für kleine und mittlere Unternehmen
«Das Angebot von KMU konkret+ ist speziell auf die Bedürfnisse kleiner und mittlerer Unternehmen mit fünf bis 250 Mitarbeitenden ausgerichtet, die weder über eine spezialisierte Personalabteilung noch über einen eigenen Rechtsdienst verfügen», schreibt die Staatskanzlei weiter. Es stehe allen KMU in der Deutschschweiz offen. Dank Finanzhilfen des Bundes leisteten die Betriebe lediglich einen kleinen Beitrag an die Kosten.
Das seit 2021 bestehende Angebot werde derzeit durch acht Kantone und Städte gemeinsam getragen und durch die Stadt Zürich koordiniert. Neu beteilige sich auch der Kanton Bern an der Trägerschaft.
PD/AMO
