Die Inbetriebnahme der neuen Kurznummer für die Opferhilfe verschiebt sich um sechs Monate auf den 1. Mai 2026. Dies hat die Schweizerische Konferenz der kantonalen Sozialdirektorinnen und Sozialdirektoren (SODK) Ende März 2025 mitgeteilt.
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Die Inbetriebnahme der neuen Kurznummer für die Opferhilfe verschiebt sich um sechs Monate auf den 1. Mai 2026. Dies hat die Schweizerische Konferenz der kantonalen Sozialdirektorinnen und Sozialdirektoren (SODK) Ende März 2025 mitgeteilt.
Für die Übergangszeit ändere sich im Kanton Bern nichts. Die Opferhilfestellen würden weiterhin über die Nummer 031 533 03 03 erreichbar sein. Dadurch sei der Zugang zu den Hilfsangeboten der Opferhilfe, der Schutzunterkünfte, der Polizei und anderer Kriseninterventionsorgane während der Übergangszeit über die bestehenden Kanäle sichergestellt.
Im Hinblick auf die Inbetriebnahme der neuen Kurznummer für die Opferhilfe habe das Amt für Integration und Soziales (AIS) der Gesundheits-, Sozialund Integrationsdirektion (GSI) mit der Stiftung Opferhilfe Bern einen Leistungsvertrag für die Übernahme von Anrufen der zentralen Opferhilfe-Telefonnummer an Werktagen von 8 bis 18 Uhr unterzeichnet. Mit dem Verein Dargebotene Hand Bern sowie dem Verein Dargebotene Hand Nordwestschweiz bestehe ein Leistungsvertrag für die Übernahme von Anrufen der zentralen Opferhilfe-Telefonnummer an Werktagen von 18 bis 8 Uhr sowie samstags, sonntags und feiertags rund um die Uhr.
Um Unklarheiten für Hilfesuchende der Opferhilfe während der Überbrückungszeit zu vermeiden und obwohl das Projekt AppElle! per 1. November beendet wird, haben sich alle Parteien darauf geeinigt, weiterhin die bestehende Telefonnummer 031 533 03 03 zu nutzen, wie die GSI schreibt.
PD/AMO