Der Regierungsrat hat entschieden, die im Juni 2024 angekündigte Revision des kantonalen Naturschutzgesetzes vorerst nicht durchzuführen. Wie die Wirtschafts-, Energie und Umweltdirektion (WEU) in einer aktuellen Medienmitteilung schreibt, hätte mit der Gesetzesänderung das ...
Der Regierungsrat hat entschieden, die im Juni 2024 angekündigte Revision des kantonalen Naturschutzgesetzes vorerst nicht durchzuführen. Wie die Wirtschafts-, Energie und Umweltdirektion (WEU) in einer aktuellen Medienmitteilung schreibt, hätte mit der Gesetzesänderung das aus dem Jahr 1992 stammende Naturschutzgesetz unter anderem an die aktuellen rechtlichen Rahmenbedingungen des Bundes angepasst werden sollen. «Die Rückmeldungen im Rahmen der Vernehmlassung waren sehr kontrovers und eine Mehrheit war gegen die vorgeschlagene Gesetzesänderung», schreibt die Kantonsregierung. Dass der Regierungsrat nun vorerst auf die Revision des Naturschutzgesetzes verzichte, ändere nichts daran, dass der Kanton Bern zur Umsetzung der bundesrechtlichen Vorgaben verpflichtet sei und Massnahmen gegen den Verlust von Lebensräumen und Arten treffen werde.
PD/JOP