Die Regierungsstatthalterinnen und Regierungsstatthalter des Kantons Bern haben die Massnahmen gegen die Waldbrandgefahr im Kanton Bern verschärft. Aufgrund der anhaltenden Trockenheit und der angekündigten Hitzewelle gilt ab sofort im gesamten Kantonsgebiet ein Feuerverbot im Wald und ...
Die Regierungsstatthalterinnen und Regierungsstatthalter des Kantons Bern haben die Massnahmen gegen die Waldbrandgefahr im Kanton Bern verschärft. Aufgrund der anhaltenden Trockenheit und der angekündigten Hitzewelle gilt ab sofort im gesamten Kantonsgebiet ein Feuerverbot im Wald und in Waldesnähe. Als Waldesnähe gilt ein Mindestabstand von 50 Metern zum Wald.
Mit den frühzeitig kommunizierten Massnahmen wollen die Regierungsstatthalterinnen und Regierungsstatthalter Gemeinden, Veranstaltern und der Bevölkerung Planungssicherheit für den Nationalfeiertag am 1. August verschaffen. Das Amt für Wald und Naturgefahren will die Lage am 6. August neu beurteilen.
Höhenfeuer und 1.-August-Feuer untersagt
Die Waldbrandgefahr wird derzeit mit der Gefahrenstufe 4 von 5 als «gross» eingestuft. Um das Risiko von Bränden zu verringern, haben die Behörden zusätzlich ein generelles Feuerwerksverbot erlassen, wie aus der aktuellen Medienmitteilung hervorgeht. Verboten sind damit im ganzen Kanton sämtliche Feuerwerkskörper, Raketen und andere pyrotechnische Gegenstände, auch ausserhalb der Feuerverbotszonen. Ebenfalls untersagt sind das Steigenlassen von Himmelslaternen sowie das Entzünden von Höhenfeuern und 1.-August-Feuern. Feuerwerke auf Seen bleiben hingegen erlaubt.
Ausserhalb der Feuerverbotszonen dürfen Feuer nur noch in fest eingerichteten Feuerstellen entfacht werden. Die Behörden rufen dazu auf, dabei grösste Vorsicht walten zu lassen. Feuer dürfen nie unbeaufsichtigt bleiben, Funkenflug ist sofort zu löschen. Bei Wind sollte ganz auf Feuer verzichtet werden. Zudem sind die Anweisungen der lokalen Behörden zu beachten.
PD/JOP
Aktuelle Infos gibt es unter: www.be.ch/waldbrandgefahr