Kommission lehnt «Berner Bildungsinitiative» ab
30.01.2026 SchuleDie Bildungskommission (BiK) des Grossen Rates spricht sich mit knappem Mehr gegen die «Berner Bildungsinitiative» aus. Sie folgt damit dem Antrag des Regierungsrates. Aus Sicht der BiK sind die Anliegen der Initiative bereits auf Gesetzes- und Verordnungsstufe verankert. Auf ...
Die Bildungskommission (BiK) des Grossen Rates spricht sich mit knappem Mehr gegen die «Berner Bildungsinitiative» aus. Sie folgt damit dem Antrag des Regierungsrates. Aus Sicht der BiK sind die Anliegen der Initiative bereits auf Gesetzes- und Verordnungsstufe verankert. Auf einen Gegenvorschlag verzichtet sie.
Die «Berner Bildungsinitiative» verlangt, dass der Kanton und die Gemeinden in der Kantonsverfassung zu einer hohen Bildungsqualität verpflichtet werden. Dafür sollen sie genügend finanzielle Mittel sowie ausreichend qualifizierte Lehrpersonen und schulische Fachpersonen zur Verfügung stellen.
Bildungsqualität bereits gesetzlich geregelt
In einer Medienmitteilung des Grossen Rates des Kantons Bern, hat die BiK die Anliegen der Initiative überprüft. In diesem Zusammenhang hörte die Kommission auch das Initiativkomitee an und hat auf Grundlage dieser Darlegungen, Vorabklärungen zu einem möglichen Gegenvorschlag getroffen.
Grundsätzlich teile die Kommission die Anliegen der Initiantinnen und Initianten. «Dennoch empfiehlt sie, die Initiative abzulehnen», so die Kommission. Der Entscheid fiel mit knapper Mehrheit. Gleich knapp fiel auch der Entscheid, auf die Ausarbeitung eines eigenen Gegenvorschlags zu verzichten.
Aus Sicht der Kommissionsmehrheit seien die Anliegen der Initiative bereits heute auf Gesetzes- und Verordnungsebene verankert. So sollen grundsätzlich nur ausgebildete Lehrpersonen unterrichten. «Wer die nötige Ausbildung noch nicht hat, ist aufgefordert, diese innert angemessener Frist nachzuholen», sagt die Kommissionsmehrheit. Zusätzlich bestünden finanzielle Anreize: «Nicht qualifizierte Lehrpersonen erhalten einen tieferen Lohn. Mit abgeschlossener Ausbildung steigt der Lohn», erklärt sie weiter.
Verfassung nicht für Ressourcenvorgaben geeignet
Laut Medienmitteilung ist die BiK der Ansicht, dass die Kantonsverfassung keine Regeln zu Qualität oder Mitteln einzelner Aufgaben enthalten soll. «Öffentliche Aufgaben konkurrieren oft miteinander, Prioritäten legt der Gesetzgeber fest», so die Kommission. Die Kommission teilt damit die Haltung des Regierungsrates und hält Verfassungsregeln zu Qualität oder Ressourcen für nicht sinnvoll.
Minderheit unterstützt Initiative
Weiter gibt die Medienmitteilung bekannt, dass eine Minderheit der BiK die Initiative unterstützt. Die Begründung dazu sei: «Bildung ist das Fundament von Gesellschaft, Wirtschaft und Wohlfahrt. Die heutige marginale Erwähnung in der Verfassung werde dem nicht gerecht.» Wichtige Qualitätsfaktoren wie angemessene Klassengrössen oder verbindlichere Vorgaben zur Qualifizierung unausgebildeter Lehrpersonen seien heute nicht gewährleistet. Zudem seien unterstützende Faktoren wie geeignete Schulräume oder Schulsekretariate zur Entlastung der Lehrpersonen verstärkt zu fördern. Die Verankerung der Bildungsqualität in der Verfassung bilde eine wichtige Grundlage, um diese auf allen Ebenen zu stärken.
JSC
