Kommission unterstützt freiwilliges Stimmrecht für Ausländerinnen und Ausländer auf Gemeindeebene
03.11.2026 KantonWie die Kommission für Staatspolitik und Aussenbeziehungen des Grossen Rates (SAK) in einer Medienmitteilung schreibt, unterstützt eine Mehrheit der Kommission die Möglichkeit, dass Gemeinden freiwillig das Stimmrecht für Ausländerinnen und Ausländer ...
Wie die Kommission für Staatspolitik und Aussenbeziehungen des Grossen Rates (SAK) in einer Medienmitteilung schreibt, unterstützt eine Mehrheit der Kommission die Möglichkeit, dass Gemeinden freiwillig das Stimmrecht für Ausländerinnen und Ausländer einführen können. Sie beantrage dem Grossen Rat, einer entsprechenden Änderung der Kantonsverfassung und des Gemeindegesetzes zuzustimmen. Die Kommission befürworte auch die Schaffung einer gesetzlichen Grundlage zur Aufnahme von herrenlosem Land in das Grundbuch. Ebenfalls neu geregelt werden solle der Umgang mit herrenlosen Grundstücken.
Mit einem Vorstoss hatte der Grosse Rat den Regierungsrat beauftragt, die Grundlagen für ein freiwilliges kommunales Stimmrecht für Ausländerinnen und Ausländer zu schaffen. Dafür sei eine Änderung der Kantonsverfassung und des Gemeindegesetzes notwendig.
Die Gemeinden sollen selbst entscheiden können, ob sie das kommunale Stimmrecht auf Ausländerinnen und Ausländer ausdehnen möchten. Voraussetzung sei eine Niederlassungsbewilligung sowie ein ununterbrochener Aufenthalt von mindestens zehn Jahren in der Schweiz, fünf Jahren im Kanton Bern und drei Monaten in der jeweiligen Gemeinde.
Mehr politische Teilhabe dient allen
Aus Sicht der Kommissionsmehrheit stellten diese Anforderungen sicher, dass nur gut integrierte Ausländerinnen und Ausländer politisch mitbestimmen könnten. Die Anforderungen für eine Einbürgerung seien gerade im Kanton Bern sehr hoch. Es gebe Ausländerinnen und Ausländer, die schon seit Generationen in der Schweiz lebten oder hier geboren worden seien, aber aus unterschiedlichen Gründen nicht eingebürgert seien.
Die Kommission stelle infrage, ob Entscheide demokratisch legitimiert seien, wenn in gewissen Gemeinden ein Drittel der Bevölkerung nicht mitbestimmen könne. Mehr politische Teilhabe diene allen und könne den gesellschaftlichen Zusammenhalt stärken. Zudem würde sich der Kreis jener Personen vergrössern, die sich im Milizsystem engagieren könnten. Das Stimmrecht würde sich ausschliesslich auf Gemeindeangelegenheiten beschränken.
Eine Minderheit der Kommission wolle hingegen auf die Vorlage nicht eintreten. Ihrer Ansicht nach solle das Stimmrecht Schweizerinnen und Schweizern vorbehalten bleiben.
Kommission unterstützt Neuregelung zum Umgang mit herrenlosem Land
Wie die SAK weiter mitteilt, sei die Schaffung einer gesetzlichen Grundlage zur Aufnahme von «herrenlosem Land» wie Felsen, Schutthalden oder Gletschern in das Grundbuch grundsätzlich unbestritten. Mit einer Änderung des Einführungsgesetzes zum Schweizerischen Zivilgesetzbuch solle dieses der Kultur nicht fähige Land den Einwohnergemeinden zugesprochen werden.
Eine Kommissionsminderheit beantrage eine Übergangsbestimmung zu vor der Eigentumsübertragung abgeschlossenen Nutzungsbeschränkungen. Diese sollten nur mit Zustimmung der Gemeinde weiter Bestand haben.
Neuregelung berücksichtigt den Willen der Gemeinden
Bereits 2022 habe dem Grossen Rat eine Gesetzesrevision vorgelegen, die den Kanton als Eigentümer des herrenlosen Landes vorgesehen habe. Der Grosse Rat habe die Vorlage jedoch zurückgewiesen und den Kanton beauftragt, die 15 betroffenen Gemeinden zu konsultieren. Diese hätten sich grossmehrheitlich für eine Übertragung des Eigentums an die Gemeinden ausgesprochen.
Private sollen sich herrenlose Grundstücke nicht mehr aneignen können
Weiter werde mit der Gesetzesänderung die Aneignung von herrenlosen Grundstücken wie Wegstücken, Äckern oder Industriegelände ohne Eigentümerschaft geregelt. Die Einwohnergemeinden sollten ein Voraneignungsrecht erhalten. Eine Übertragung an Private solle nur noch mit Zustimmung der jeweiligen Einwohnergemeinde möglich sein.
Heute könne sich jedermann als Eigentümer solcher Grundstücke im Grundbuch eintragen lassen, was in der Vergangenheit zu Problemen geführt habe.
PD/AMO
