Der Strassennetzplan legt das Netz der Kantonsstrassen fest, weist auf die geplanten Veränderungen von strategischer Bedeutung hin und zeigt den Finanzbedarf für den Ausbau und den baulichen Unterhalt auf. Basierend auf dem Strassennetzplan legt der Investitionsrahmenkredit den Umfang ...
Der Strassennetzplan legt das Netz der Kantonsstrassen fest, weist auf die geplanten Veränderungen von strategischer Bedeutung hin und zeigt den Finanzbedarf für den Ausbau und den baulichen Unterhalt auf. Basierend auf dem Strassennetzplan legt der Investitionsrahmenkredit den Umfang der mittelfristigen Investitionen in die Kantonsstrassen fest. Wird die Bauteuerung der letzten Jahre berücksichtigt, bewegt sich der beantragte Investitionsrahmenkredit Strasse 2026–2029 von 290 Millionen Franken brutto in der Höhe des vorherigen Rahmenkredits. Dieser betrug 280 Millionen Franken.
Die Bau-, Energie-, Verkehrs- und Raumplanungskommission (BaK) befürwortet den aktualisierten Strassennetzplan und die Investitionen unter anderem für die Verkehrssicherheit, die Verbesserung der Infrastruktur für den Velo- und Fussverkehr sowie für den Erhalt der Kantonsstrassen, wie sie in einer Medienmitteilung schreibt. Gemäss Behindertengleichstellungsgesetz soll der öffentliche Verkehr für Menschen mit Behinderungen hindernisfrei gestaltet sein. Im Kanton Bern dauert es noch ungefähr fünf Jahre, bis alle Haltestellen entsprechend saniert sind. Eine Minderheit der BaK fordere, dass die Umgestaltung von hindernisfreien Haltestellen mit hoher Priorität umgesetzt werde.
PD/AMO