Kommission will hausärztliche und ambulante Weiterbildung stärken
19.05.2026 KantonDie Gesundheits- und Sozialkommission beantragt dem Grossen Rat, das erfolgreiche Praxisassistenzprogramm zur Förderung des hausärztlichen Nachwuchses nicht nur zu verlängern, sondern stärker auszubauen. Auch der ärztlichen und pharmazeutischen Weiterbildung ...
Die Gesundheits- und Sozialkommission beantragt dem Grossen Rat, das erfolgreiche Praxisassistenzprogramm zur Förderung des hausärztlichen Nachwuchses nicht nur zu verlängern, sondern stärker auszubauen. Auch der ärztlichen und pharmazeutischen Weiterbildung ausserhalb von Spitälern sollen mehr Mittel zur Verfügung stehen.
Das Praxisassistenzprogramm bereitet junge Ärztinnen und Ärzte in der Weiterbildung zum Hausarzt- oder Kinderarztberuf spezifisch auf die Arbeit in einer Arztpraxis vor. Das Programm ermöglicht es den Ärztinnen und Ärzten, während sechs Monaten eine bezahlte Assistenz in einer Lehrpraxis zu absolvieren. Dabei übernimmt der Kanton Bern rund die Hälfte der Lohnkosten für die Praxisassistenzstellen. Die restlichen Lohnkosten bezahlen die am Programm teilnehmenden Lehrpraxen. Die Koordinationsstelle am Berner Institut für Hausarztmedizin begleitet die angehenden Hausärztinnen und Hausärzte während der gesamten Weiterbildung bis zum Praxiseinstieg.
Kommission fordert zusätzliche Erhöhung des Kredits
Wie die Gesundheits- und Sozialkommission (GSoK) in einer Medienmitteilung schreibt, wurde das Programm in den vergangenen Jahren kontinuierlich weiterentwickelt und hat sich als zentrales Instrument zur Nachwuchsförderung in der medizinischen Grundversorgung etabliert: Rund 80 Prozent der ehemaligen Teilnehmenden arbeiten in einer Praxis im Kanton Bern oder streben dies an. Bei 90 Prozent sei die Praxisassistenz für diesen Schritt entscheidend gewesen. Praxisassistenzstellen gebe es in allen Verwaltungskreisen. Sie erreichten sowohl städtische als auch ländliche Regionen.
Da die Nachfrage ungebrochen hoch ist, sollen zu den bestehenden 45 Praxisassistenzstellen auf Vorschlag des Regierungsrates mindestens zehn weitere hinzukommen. Die GSoK sei vom Nutzen des Programms überzeugt und möchte angesichts des anhaltenden Hausarztmangels sogar noch weitergehen: Sie beantrage dem Grossen Rat einstimmig, den Kredit für die Prostärker zu erhöhen, von 2,25 Millionen auf jährlich 3 Millionen Franken. Ob die zusätzlichen Mittel für weitere Praxisassistenzstellen oder etwa für eine höhere Beteiligung des Kantons an den Lohnkosten zugunsten der Lehrpraxen verwendet werden sollten, lasse die Kommission bewusst offen.
Zunahme der ärztlichen und pharmazeutischen Weiterbildung
Zugesichert habe die GSoK ihre Unterstützung auch für die Finanzierung zusätzlicher ärztlicher Weiterbildungsstellen in Arztpraxen, Gesundheitszentren und anderen ambulanten Gesundheitseinrichtungen. Seit 2023 würden neben den Spitälern auch ambulante Leistungserbringer entschädigt, wenn kerinnen und Apotheker in diversen Fachrichtungen weiterbilden. Sie würden dafür 30’000 Franken pro Vollzeitstelle erhalten.
Erfreulicherweise nimmt die Anzahl ambulanter Gesundheitseinrichtungen, die sich in der ärztlichen und pharmazeutischen Weiterbildung engagieren, stetig zu. Die GSoK begrüsse diese Entwicklung und beantrage dem Grossen Rat zusätzlich jährlich 2,1 Millionen Franken für die Jahre 2026 und 2027. Mit diesem Geld solle der Kanton jährlich bis zu 70 zusätzliche ambulante Weiterbildungsstellen mitfinanzieren.
Über die beiden Geschäfte befindet der Grosse Rat in der kommenden Sommersession.
PD/AMO
